1

Ausflug,Jugendliche nach 22:30 draußen??

Frage von Starlight202 Starlight202

Hallo,ich möchte im august dieses jahr mit einer feundin nach bochum in das musical starlight express fahren,ohne eltern.nun ist das problem dass ich erst 15 bin und die vorstellung um 20:00 beginnt und ca. um 22:30 endet.Bis wir dann bei unserer jugendherberge sind könnte es 23:00 werden.Meine frage ist nun,ob wir 1. noch in die jugendherberge reinkommen(nach absprache)2.ob ich überhabut solange draußen bleiben darf.(Ic bin 15,meine freundin 16)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von nigela nigela

    Ich glaube, daß das grundsätzlich in Ordnung geht. Um sicher zu gehen, lass dir von deine Eltern eine Vollmacht schreiben, in der der Ort der Veranstaltung, der Name, und der Name der Jugendherberge drinsteht. Dann dürfte das i.O. sein. Viel spaß

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Es gibt in Deutschland tatsächlich kein Gesetz, welches die Zeit begrenzt, zu der Jugendliche DRAUßEN sein dürfen.

    Ob ihr noch in die JH reinkommt, müsst ihr vorher abklären ;)

    Kommentar von nigela nigelanigela

    Draußen sein nicht, aber wenn es eine Veranstaltung ist, nur bis 22h oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigen. Sicherer ist es sich das von den Eltern bestätigen zu lassen, dann gibts garantiert keinen Stress

  • 2
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Ob ihr in die Jugendherberge kommt entscheidet der Betreiber.

    Draußen sein könnt ihr olange ihr wollt, das ist ja nicht verboten.

  • 0
    Antwort von viki1 viki1

    mit 15 darfst du vom gesetz her bis 23 uhr draußen bleiben. mit 16 kann man bis 2.00 von gesetz her. ich weiß jetzt nicht wie das in deutschland ist also in österreich sind die gesetze so.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    In der BRD gibt es keine solchen Regelungen und auch in Österreich ist das je nach Land anders, dort ist das Ländersache.

  • 0
    Antwort von KHSchnellinger KHSchnellinger

    unter 16 darfst du nur bis 22 Uhr raus

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Und wo steht das geschrieben? Jedenfalls nicht im JuSchG. ;)

  • 0
    Antwort von Ichgegenmich Ichgegenmich

    Tja da muss ein Erziehungsberechtigter oder Aufpasser mit. Ihr seid noch zu jung

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.