Hallo,ich möchte im august dieses jahr mit einer feundin nach bochum in das musical starlight express fahren,ohne eltern.nun ist das problem dass ich erst 15 bin und die vorstellung um 20:00 beginnt und ca. um 22:30 endet.Bis wir dann bei unserer jugendherberge sind könnte es 23:00 werden.Meine frage ist nun,ob wir 1. noch in die jugendherberge reinkommen(nach absprache)2.ob ich überhabut solange draußen bleiben darf.(Ic bin 15,meine freundin 16)
Antworten (5)
-
2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
nigelanigela
Ich glaube, daß das grundsätzlich in Ordnung geht. Um sicher zu gehen, lass dir von deine Eltern eine Vollmacht schreiben, in der der Ort der Veranstaltung, der Name, und der Name der Jugendherberge drinsteht. Dann dürfte das i.O. sein. Viel spaß
-
2Antwort von
AronphoenixAronphoenix
Ob ihr in die Jugendherberge kommt entscheidet der Betreiber.
Draußen sein könnt ihr olange ihr wollt, das ist ja nicht verboten.
-
0Antwort von
viki1viki1
mit 15 darfst du vom gesetz her bis 23 uhr draußen bleiben. mit 16 kann man bis 2.00 von gesetz her. ich weiß jetzt nicht wie das in deutschland ist also in österreich sind die gesetze so.
Kommentar von
AronphoenixAronphoenix In der BRD gibt es keine solchen Regelungen und auch in Österreich ist das je nach Land anders, dort ist das Ländersache.
-
-
0Antwort von
KHSchnellingerKHSchnellinger
unter 16 darfst du nur bis 22 Uhr raus
Kommentar von
Eichbaum1963Eichbaum1963 Und wo steht das geschrieben? Jedenfalls nicht im JuSchG. ;)
-
0Antwort von
IchgegenmichIchgegenmich
Tja da muss ein Erziehungsberechtigter oder Aufpasser mit. Ihr seid noch zu jung
Es gibt in Deutschland tatsächlich kein Gesetz, welches die Zeit begrenzt, zu der Jugendliche DRAUßEN sein dürfen.
Ob ihr noch in die JH reinkommt, müsst ihr vorher abklären ;)
Draußen sein nicht, aber wenn es eine Veranstaltung ist, nur bis 22h oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigen. Sicherer ist es sich das von den Eltern bestätigen zu lassen, dann gibts garantiert keinen Stress