Ich war vor drei Wochen auf einer einwöchigen Kreuzfahrt. Leider sind viele Ausflüge aufgrund mangelnder Reservierung ausgefallen. Glücklicherweise habe ich die Ausflüge noch nicht anbezahlt, trotzdem ärgere ich mich über nicht erbrachte Leistungen. Wisst ihr, ob ich irgendwie eine Kulanz erwarten kann? Immerhin verbinde ich eine Kreuzfahrt mit Stadtausflügen.
Ausflüge auf Kreuzfahrt teilweise ausgefallen: Werden Kosten erstattet?
Antworten (4)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
salomon0408salomon0408
Hallo hauntedhill1, Ausflüge werden immer angeboten, aber i.d.R. unter der Voraussetzung einer Mindestteilnehmerzahl. Sicherlich ist es ärgerlich, wenn nicht ein einziger Ausflug in der angelaufenen Stadt stattfindet. Ich kann es mir aber ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass kein einziger Ausflug stattgefunden hat - welches Schiff war das denn? Nicht stattfindende Ausflüge sind kein Reisemangel - es sei denn, sie sind im Reisepreis inkludiert und/oder fallen aus, weil der Hafen nicht angelaufen werden kann, z. B. bei Antarktis-Reisen. Dann ist es ein erheblicher Reisemangel. In Deinem Fall wohl eher nicht... bei Rückfragen: www.kreuzfahrt-planer.de
-
2Antwort von
AllylunaAllyluna
Ähm, wenn Du die Ausflüge noch nicht bezahlt hast, was für Kosten willst Du dann zurück haben? Du hättest doch vor Ort dann selber von Bord gehen können, ein Taxi organisiert, Reiseführer in die Hand und gut... Die Kreuzfahrt selber hast Du bezahlt, damit sie Dich (u.a.) in die Städte bringt - diese Leistung wurde ja erbracht. Und die Leistung, die nicht erbracht wurde, hast Du auch nicht bezahlt. Ich glaub nicht, dass es da noch Geld zurück gibt.
-
1Antwort von
soedergrensoedergren
Da gibt's eher kein Geld. Die normalen Ausflüge bei Kreuzfahrten sind optionale zusätzliche Angebote, die praktisch immer eine Mindestteilnehmerzahl vorausssetzen (was du, wenn du lange genug im Kleingedruckten suchst, auch irgendwo findenst ;-)
Da diese optionalen Ausflüge weder bezahlt noch bestätigt wurden, wurde im dem Sinne auch keine gebuchte Leistung nicht erbracht. Zu den Leistungen der Kreuzfahrt gehört nur diese und dabei das Anlegen in den verschiedenen Häfen entlang der Route ... nicht mehr. Und das wurde ja offensichtlich erbracht.
-
Diese Frage teilen