ein nagelstudio hat auf der HP und im studio einen aushang, auf dem steht: Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. +/- 10 min. absolut kein Problem, aber aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness nachfolgender Kunden gegenüber, entfällt ab 15min. Verspätung die Sitzung und es kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.
Termin-Absage bitte 24Std.vorher, ansonsten muß ich eine Ausfallgebühr von 15,-€uro in Rechnung stellen.
nun hat eine kundin am 13.10. nachmittags nen termin und erscheint nicht. ein tag später ruft sie an und sagt das sie den termin am nachmittag absagen will. die nageldesignerin klärt sie auf dass der termin gestern war aber die kundin besteht dass es der 13. gewesen sei...es würde dieses datum auf dem terminzettel stehen. nun gut irren ist menschlich obwohl die naildesignerin das nicht glaubt. sie gibt der kundin nen neuen termin eine woche später am 22.10. nachmittags. in der hoffnung das diese den zettel mithat und sie das kontrollieren kann. so ...es ist der 22. 10. und um 11.30uhr kommt eine mail in der steht:
Hallo Frau XXX leider bin ich immernoch krank geschrieben und da es ansteckend ist, kann ich leider heute wieder nicht zum Termin erscheinen. Ich melde mich, sobald ich wieder gesund bin. MFG YYYY
kann die naildesignerin nun ausfallgebühren verlangen oder nicht? auf welchen paragraphen kann sie sich berufen?
geh erst mal davon aus, dass du erheblich mehr zeit und kosten investieren müsstest, um die ausfallgebühr ggf. gerichtlich einzutreiben, vorausgesetzt deine AGB halten einer gerichtlichen überprüfung überhaupt stand! (könnte ja auch sein, dass ein richter der meinung ist, dass diese AGB ungültig sind, denn nicht alles was man da reinschreibt, ist rechtlichhaltbar) ... und die kundin ist dann eh weg, macht ggf. negativ-werbung usw usw ..... mach deine termine enger ... biete ein gläschen prosecco an, wenn dann jemand mal warten muss ... und alle sind happy