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Ausfallgebühren..........in Rechnung stellen?

Frage von Boppel Boppel

ein nagelstudio hat auf der HP und im studio einen aushang, auf dem steht: Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. +/- 10 min. absolut kein Problem, aber aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness nachfolgender Kunden gegenüber, entfällt ab 15min. Verspätung die Sitzung und es kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

Termin-Absage bitte 24Std.vorher, ansonsten muß ich eine Ausfallgebühr von 15,-€uro in Rechnung stellen.

nun hat eine kundin am 13.10. nachmittags nen termin und erscheint nicht. ein tag später ruft sie an und sagt das sie den termin am nachmittag absagen will. die nageldesignerin klärt sie auf dass der termin gestern war aber die kundin besteht dass es der 13. gewesen sei...es würde dieses datum auf dem terminzettel stehen. nun gut irren ist menschlich obwohl die naildesignerin das nicht glaubt. sie gibt der kundin nen neuen termin eine woche später am 22.10. nachmittags. in der hoffnung das diese den zettel mithat und sie das kontrollieren kann. so ...es ist der 22. 10. und um 11.30uhr kommt eine mail in der steht:

Hallo Frau XXX leider bin ich immernoch krank geschrieben und da es ansteckend ist, kann ich leider heute wieder nicht zum Termin erscheinen. Ich melde mich, sobald ich wieder gesund bin. MFG YYYY

kann die naildesignerin nun ausfallgebühren verlangen oder nicht? auf welchen paragraphen kann sie sich berufen?

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Antworten (8)

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    Antwort von aartipha aartipha

    Steht das mit den Ausfallgebühren auch auf dem Terminzettel oder bekommt man eine andere Info mit oder steht das jetzt nur auf der HP? Was ich damit sagen will: Wird die Kundin auf die Ausfallgebühren in irgendeiner Art und Weise persönlich hingewiesen? Die Kundin / der Kunde muss die Gelegenheit einer Kenntnisnahme schon bekommen haben, es einfach auf die HP zu schreiben und niemand liest es und weiß es dann geht auf keinen Fall.

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    Antwort von Marple Marple

    Wenn die Kunden die Geschäftsbedingungen kennen und sich mit der Anmeldung einverstanden erklären, dann kann sie auf jeden Fall Ausfallgebühren verlangen.

    Nur,wie die rechtliche Lage genau ist, kann nur ein Anwalt (er)klären

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    Antwort von Mekke Mekke

    Ich bin mich gerade am informieren, wie ich es am besten mache, zwecks AUSFALLGEBÜHREN! Und was ich hier lese, da steubt es mir die Haare!!! Solch dumme Komentare wie; das ist nicht KUNDENFREUNDLICH, man ist sein Studio los; schenk Prosecco als Trostflaster für Wartezeit aus?! Kann nur von Leuten kommen die a) nie pünktlich sind b) nie absagen! Angst um eure Kohle Mädels? Arbeitet Ihr für 0,- Euro? Warum denken alle das Selbstständige sich ALLES gefallen lassen müssen? Ich könnte echt explodieren! Hab heute auch erst wieder so ne Kundin gehabt. Wollte Hochzeitsnägel haben. Bin extra noch losgefahren und hab Perlen und Blattgold etc. besorgt! Das Ende vom Lied? ICH saß alleine im Laden! Der war das doch egal,was ich mir für Gedanken gemacht habe, Besorgungen etc. So wie es allen Kunden egal ist, das man wieder eine 0,- € Runde dreht, andere Kunden wegschicken muß, da der Terminplan platzt. Diese Kunden lernen nur wenn man ihnen da weh tut wo es ihnen am meisten weh tut. Im Portmonaie!!! KEINER ARBEITET FÜR UMSONST! Warum sollte das jemand tun der sein eigenes Geschäft hat!? Ich habe in einer Woche 400,- € minus gemacht, wegen solcher Kunden, die nicht oder zu kurzfristig absagen. Mitlerweile ist es überall gang und gebe, eine solche AUSFALLGEBÜHR!!! Also warum nicht auch bei uns! Ausserdem kann ich auf solche Kunden echt versichten, die mir nur meine Zeit stehlen und auch mein Geld! Die ruinieren einen nämlich am Ende!

    Zu der Anfangsfrage: Du mußt dir schriftlich eine Einverständniserklärung Deiner Kunden zur Rechnungsstellung holen.GAAAAANZ WICHTIG! Kriegst du auch im Netz!

    Zu Ausschank von Alkoholika rate ich jedem ab! Dafür bracuht man eine SCHANKERLAUBNIS!

    Ich drück Dir aufjedenfall die Daumen das auch Du Dir Deine Kundinnen noch richtig erziehst!

    Wie sagt man, wie man in den Wald hineinschreit, so schallt es herraus!!!

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    Antwort von MariaGTH MariaGTH

    Wie Kundenfreundlich ist das den???

    Klar ist es nicht gerade toll wenn eine Kundin nicht erscheint und man dann keine Geld ein nimmt und erstmal überlegt wie man jetzt die Zeit bis zur nächsten Kundin rumbekommt. Aber ich finds schon ein bischen dreist das den Kunden in Rechnung zu stellen.

    Man weist die Kundin nett darauf hin das sie bitte versuchen soll den nächsten Termin bitte einzuhalten,aber ansonsten muss man damit Leben.Das gehört dazu.

    Da setzt man ja die Kunden unter Druck ohne Ende mit dieser "Ausfallgebühr". Die Kundin soll sich wohl fühlen,sie soll gerne kommen wollen.

    Und ma Abgesehn davon,....ich hab noch nie etwas von einer Ausfallgebühr gehört,sei es beim Frisör oder Kosmetik oder sonst wo Studio.

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    Antwort von Boppel Boppel

    wisst ihr ich möcht halt gerne wissen auf welchen paragraphen man sich beziehen kann, wenn der kunde sagt ...nööö zahl ich net.......

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    geh erst mal davon aus, dass du erheblich mehr zeit und kosten investieren müsstest, um die ausfallgebühr ggf. gerichtlich einzutreiben, vorausgesetzt deine AGB halten einer gerichtlichen überprüfung überhaupt stand! (könnte ja auch sein, dass ein richter der meinung ist, dass diese AGB ungültig sind, denn nicht alles was man da reinschreibt, ist rechtlichhaltbar) ... und die kundin ist dann eh weg, macht ggf. negativ-werbung usw usw ..... mach deine termine enger ... biete ein gläschen prosecco an, wenn dann jemand mal warten muss ... und alle sind happy

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    Antwort von Shakotai Shakotai

    Hallo,

    wie Juno2009 oben schon beschrieben hat, rechtliche Grundlage sind die AGB. Wenn die Ausfallgebühren in der AGB verankert sind und diese im Studio aushängen, gelten sie als bekanntgemacht. Ein gesonderter Hinweis oder eine gesonderte Einverständniserklärung wie Marple anregte ist rechtlich nicht nötig. Menschlich sieht es aber ein wenig anders aus. Da empfiehlt es sich schon auf diese Ausfallgebühren z. B. auf einem Terminzettel hinzuweisen. Grund: Den Aushang lesen ja doch die Wenigsten. Wir haben selber vor einigen Jahren eine Terminausfallgebühr für unsere Mandanten eingeführt. (Allerdings in einer Höhe von 50 € pro terminierten Gesprächspartner zzgl. Fahrtkostenpauschale bei Auswärtsterminen bei Terminausfall oder nach 15 Minuten Verspätung ohne Absage.) Gleichzeitig wurden alle Termine schriftlich fixiert, der Mandant bekam entweder eine Terminbestätigung oder aber gleich einen Terminzettel von unserem Empfang. Folge, unsere Ausfallquote hat sich von 9,8 % auf 0,7 % vermindert.

    Kommentar von Shakotai ShakotaiShakotai

    Was den oben erfolgten Hinweis auf, Damit vergrällt man Kunden' betrifft. Auf geplatzte oder unzuverlässige Termine hat keiner Bock, weder der Kunde, wenn er trotz Termin länger warten muss, noch derjenige der sich mit den Terminen seinen Lebensunterhalt verdient. Somit kann man auch gut auf unzuverlässige Kunden verzichten.

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    Antwort von Juno2009 Juno2009

    Grundlage sind die AGB. Wenn diese Gebühren in den AGB verankert sind und diese AGB auch wie gesetzlich vorgeschrieben im Studio deutlich sichtbar aushängen, kann diese Gebühr erhoben werden. Die Kundin kann sich ggf. nicht auf Unkenntnis berufen, wenn die AGB aushängen.

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    Antwort von maumi maumi

    Wa soll denn der Schwachsinn?So ist sie bald ihre Kunden los.Ob man sich das leisten kann?

    Kommentar von Marple MarpleMarple

    sie ist aber auch bald ihr Nagelstudio los, wenn sie lauter solche Kunden hat :-(

    Kommentar von Susanna86 Susanna86Susanna86

    DH

    Kommentar von maumi maumimaumi

    Es wird ja nicht jeder Kunde so sein.Es schreckt aber ab,sich dort einen Termin zu holen.Dafür gibt es Nagelstudios in hülle und fülle

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