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Ausfall des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit bei Hartz 4

Frage von lavande1 lavande1

Hallo,

meine Frage an Selbständige, die vom Jobcenter eine Aufstockung (Hartz4) erhalten:

  • Wenn man die Anlage EKS abgegeben hat, man dann aber von Auftraggebern keine Aufträge bekommt und mit viel weniger Einkommen oder keinem Einkommen dasteht, ist es dann möglich, dass der Jobcenter das fehlende Einkommen aufstockt, sodass man auf den regulären Hartz4-Satz kommt???
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Antworten (3)

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    Antwort von Terezza Terezza

    ja, du kannst um eine neuberechnung bitten, muß diese bitte aber begründen. also mach einen termin!

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    noch ein tipp: mach die begründung gleich schriftlich, relativ formlos: ich bitte um die neuberechnung meines alg2 aus diesen und jenen gründen.... dann haben die gleich was für ihre akten. viel glück!

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du als Selbständiger aufstockend (AlG 2) erhältst, musst du monatlich deine Einnahmeüberschussrechnung vorlegen. Dann wird bis zur Grundsicherung aufgestockt.

  • 0
    Antwort von Terezza Terezza

    ja, du kannst um eine neuberechnung bitten, muß diese bitte aber begründen. also mach einen termin!

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