Hallo,
meine Frage an Selbständige, die vom Jobcenter eine Aufstockung (Hartz4) erhalten:
- Wenn man die Anlage EKS abgegeben hat, man dann aber von Auftraggebern keine Aufträge bekommt und mit viel weniger Einkommen oder keinem Einkommen dasteht, ist es dann möglich, dass der Jobcenter das fehlende Einkommen aufstockt, sodass man auf den regulären Hartz4-Satz kommt???
noch ein tipp: mach die begründung gleich schriftlich, relativ formlos: ich bitte um die neuberechnung meines alg2 aus diesen und jenen gründen.... dann haben die gleich was für ihre akten. viel glück!