In der Fahrschule lernt man, dass man beim Ausfahren aus dem Kreisel den querenden Fußgängern und Radfahrern Vorrang gewähren muss (wie an der Ampel), da es sich ja um einen Abbiegevorgang handeln.
Andererseits ist es aber verboten, im Kreisverkehr zu halten. Jemand sagte mir, in Berlin bekäme man dafür 2 Punkte. Was stimmt denn nun bzw. welche Regel ist gewichtiger?
Ausfahren aus dem Kreisverkehr
Antworten (6)
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6Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
RolfeRolfe
Das ist dann kein Halten, wenn es verkehrsbedingt passiert - man also auf Fussgänger oder Radfahrer Rücksicht nehmen muss. Dann wartet man - und das ist nicht strafbar...
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7Antwort von
WolfRichterWolfRichter
Wer verkehrsbedingt (z.B. wegen querdenden Fußgängern) nicht weiterfährt, hält nicht, sondern wartet.
Verboten ist im Kreisverkehr das Halten, nicht das Warten.
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raubkatzeraubkatze DH!
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TeddyleinTeddylein Vielen Dank, der Ansicht war ich nämlich eigentlich auch.
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6Antwort von
schurkeschurke
Die Fussgänger haben Vorrang. Es ist mir völlig neu, dass man dafür in Berlin 2 Punkte bekommt.
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fourseasonsfourseasons Ich glaube, die wollen so das Rentnerproblem lösen ;-))
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WenneWenne Eine andere Lösung des Rentnerproblems wäre 'Ab 60 darf man bei Rot über die Kruzung gehen - ab 65 muss man!' ;-P
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TeddyleinTeddylein Vielen Dank, der Ansicht war ich nämlich eigentlich auch.
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2Antwort von
tweetytwotweetytwo
fussgänger haben immer vorrang,auch wenn du fast in der mitte des kreises stehst
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TeddyleinTeddylein Vielen Dank, der Ansicht war ich nämlich eigentlich auch.
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1Antwort von
unsuesslichunsuesslich
An der Champs-Elysees stehen sie derzeit alle nur rum. Und das in 6,5 Reihen. Meckert kein Mensch.
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crittercritter Ich beame mich schnell hin und kassiere!
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unsuesslichunsuesslich lol, bringste mir zwei fuffzig mit.
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0Antwort von
KaldexKaldex
Die Wartepflicht ggü. Radlern möchte ich bezweifeln! Wenn da kein Radweg die Fahrbahn quert (deutlich in grün oder rosa!) dann seh ich hier ne Wartepflicht für die Radler.
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TeddyleinTeddylein Nein, da muss kein Radweg sein.
Es ist auf jeden Fall ein Abbiegen (wie an jeder Kreuzung), bei dem man jeglichen Querverkehr durchlassen muss!Kommentar von
KaldexKaldex Ich ging von Radlern aus, die eh schon illegal auf dem Gehweg fahren. Es kann nicht angehn, daß diese auch noch eine nicht vorhandene Vorfahrt für sich beanspruchen!
Vielen Dank, der Ansicht war ich nämlich eigentlich auch.