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Ausfahren aus dem Kreisverkehr

Frage von Teddylein Teddylein

In der Fahrschule lernt man, dass man beim Ausfahren aus dem Kreisel den querenden Fußgängern und Radfahrern Vorrang gewähren muss (wie an der Ampel), da es sich ja um einen Abbiegevorgang handeln.
Andererseits ist es aber verboten, im Kreisverkehr zu halten. Jemand sagte mir, in Berlin bekäme man dafür 2 Punkte. Was stimmt denn nun bzw. welche Regel ist gewichtiger?

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Antworten (6)

  • 6
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Das ist dann kein Halten, wenn es verkehrsbedingt passiert - man also auf Fussgänger oder Radfahrer Rücksicht nehmen muss. Dann wartet man - und das ist nicht strafbar...

    Kommentar von Teddylein TeddyleinTeddylein

    Vielen Dank, der Ansicht war ich nämlich eigentlich auch.

  • 7
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Wer verkehrsbedingt (z.B. wegen querdenden Fußgängern) nicht weiterfährt, hält nicht, sondern wartet.

    Verboten ist im Kreisverkehr das Halten, nicht das Warten.

    Kommentar von raubkatze raubkatzeraubkatze

    DH!

    Kommentar von Teddylein TeddyleinTeddylein

    Vielen Dank, der Ansicht war ich nämlich eigentlich auch.

  • 6
    Antwort von schurke schurke

    Die Fussgänger haben Vorrang. Es ist mir völlig neu, dass man dafür in Berlin 2 Punkte bekommt.

    Kommentar von fourseasons fourseasonsfourseasons

    Ich glaube, die wollen so das Rentnerproblem lösen ;-))

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Eine andere Lösung des Rentnerproblems wäre 'Ab 60 darf man bei Rot über die Kruzung gehen - ab 65 muss man!' ;-P

    Kommentar von Teddylein TeddyleinTeddylein

    Vielen Dank, der Ansicht war ich nämlich eigentlich auch.

  • 2
    Antwort von tweetytwo tweetytwo

    fussgänger haben immer vorrang,auch wenn du fast in der mitte des kreises stehst

    Kommentar von Teddylein TeddyleinTeddylein

    Vielen Dank, der Ansicht war ich nämlich eigentlich auch.

  • 1
    Antwort von unsuesslich unsuesslich

    An der Champs-Elysees stehen sie derzeit alle nur rum. Und das in 6,5 Reihen. Meckert kein Mensch.

    Kommentar von critter crittercritter

    Ich beame mich schnell hin und kassiere!

    Kommentar von unsuesslich unsuesslichunsuesslich

    lol, bringste mir zwei fuffzig mit.

  • 0
    Antwort von Kaldex Kaldex

    Die Wartepflicht ggü. Radlern möchte ich bezweifeln! Wenn da kein Radweg die Fahrbahn quert (deutlich in grün oder rosa!) dann seh ich hier ne Wartepflicht für die Radler.

    Kommentar von Teddylein TeddyleinTeddylein

    Nein, da muss kein Radweg sein.
    Es ist auf jeden Fall ein Abbiegen (wie an jeder Kreuzung), bei dem man jeglichen Querverkehr durchlassen muss!

    Kommentar von Kaldex KaldexKaldex

    Ich ging von Radlern aus, die eh schon illegal auf dem Gehweg fahren. Es kann nicht angehn, daß diese auch noch eine nicht vorhandene Vorfahrt für sich beanspruchen!

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