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Auseinandersetzungsversteigerung

Frage von mottenmaus mottenmaus

Moin!

In einem Erbstreit wird von einer Partei die Auseinandersetzungsversteigerung angestrebt. Die anderen 2 Erben wollen das Haus, um das es geht, nicht verkaufen - es soll in der Familie bleiben. Natürlich soll die eine Partei ausbezahlt werden - nur ist ihr das Geld nicht genug. Nun meine Frage: Kann die eine Partei ihren Anteil versteigern lassen ohne dass das Haus letztendlich versteigert wird, oder ist mit der Versteigerung das Haus weg, auch wenn die beiden Parteien das nicht wollen? Müssen alle der Versteigerung zustimmen oder reicht es, wenn der eine das beantragt?

So wie ich das bei Google verstanden habe, ist das Haus dann weg, auch wenn nur einer die Versteigerung anstrebt. - Das wäre echt blöd...

Danke für eure Antworten!

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sergius sergius

    Die Versteiegerung zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist die "ultima ratio", wenn alle Versuche zuvor gescheitert sind, sich innerhalb der Erbengemeinschaft über das Objekt und dessen Verwertung zu einigen. Jeder an der EG Beteilgte kann diese Vesteigerung beantragen, die sich natürlich auf das ganze Objakt, nicht etwa nur auf den Anteil des Antragstellers, erstreckt. Bei der Versteigerung kann jeder Miterbe mitbieten und wenn er Meistbietender ist, das Objekt auf diese Weise ganz erwerben. Er muss dann sein Versteigerungsgebot anteilmäßig an seine Miterben ausbezahlen, gerade so wie wenn sich die EG dahin geeinigt hätte, dass das Objekt von einem Miterben zu Alleineigentum übernommen und die anderen "ausbezahlt" werden. Grundsätzlich ist jede einvernehmliche Regelung sinnvoller als eine Versteigerung, die zudem auch Gerichtskosten enstehen lässt..

    Kommentar von mottenmaus mottenmausmottenmaus

    Glaube mir, ich würde mich liebend gern im Guten einigen. Leider macht der Miterbe allen Versuchen einen Strich durch die Rechnung. Vielen Dank für die umfangreiche Antwort!

    Kommentar von sergius sergiussergius

    Natürlich muss man beim Antrag auf Teilungsversteigerung nachweisen, dass man Miterbe und also antragsberechtigt ist. Dieser Nachweis erfordert in aller Rgel die Vorlage des Erbscheins (der ja die namen aller Miterben enthält).

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    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Kann die eine Partei ihren Anteil versteigern lassen ohne dass das Haus letztendlich versteigert wird, oder ist mit der Versteigerung das Haus weg, auch wenn die beiden Parteien das nicht wollen?

    Zu einer Auseinandersetzungsversteigerung kommt es nur, wenn sich die Parteinen nicht einig sind. Bei einer Auseinandersetzungversteigerung wird das gesamte Objekt versteigert. Ziel ist es ja, eine unteilbare Sache zu verteilen. Natürlich können alle drei mitsteigern und so das Haus behalten. Es wird regelmäßtig sogar so sein, das die 3 die einzigen ernsthaften Bieter sind. Daher ist eine Auseinandersetzngsversteigerung für den Dritten nur sinnvoll, wenn er selbst auch mitbietet, oder jemanden hat, der dies tut. Die Frage ist hier schlicht, wo die Immobilie steht.

    nur ist ihr das Geld nicht genug.

    Ja letzlich ist es nur eine Frage des Geldes. Allerdings ist die Auseinandersetzngsversteigerung eine ungüstigste Variante. Das Positive daran ist aber, das vor Versteigerung ein Wertgutachen erstellt wird.

    Glaube mir, ich würde mich liebend gern im Guten einigen. Leider macht der Miterbe allen Versuchen einen Strich durch die Rechnung.

    Naja die Situation ist wahrscheinlich recht einfach. Er will Betrag X und ihr wollt aber nur Betrag Y < X zahlen. Die einfachste Lösung des Problems wäre, wenn er einen Käufer sucht, der bereit ist das Haus für Betrag Z zu kaufen.

    Kommentar von mottenmaus mottenmausmottenmaus

    Naja die Situation ist wahrscheinlich recht einfach. Er will Betrag X und ihr wollt aber nur Betrag Y < X zahlen. Die einfachste Lösung des Problems wäre, wenn er einen Käufer sucht, der bereit ist das Haus für Betrag Z zu kaufen.

    Wenn es so einfach wäre... nee, wir wollen das Haus behalten, renovieren und dort selber wohnen. Der Miterbe will dort nicht wohnen - er will nur möglichst viel Geld - wie viel hat er allerdings bisher noch nicht gesagt. Er hat nur durch einen Anwalt mitteilen lassen, dass das "Angebot inakzeptabel" ist. Was er will hat er nicht gesagt. Verabredungen mit Datum und Uhrzeit hält er nicht ein und läßt sich Tage später durch seinen Anwalt entschuldigen, stellt Forderungen nach Dingen, die er abholen will und erscheint nicht... Das ist alles sehr zermürbend!

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    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Unterstellt, das Haus ist schuldenfrei, müsste sich doch eigentlich eine Bank finden, die eine Hypothek über 30% des Hauswertes gibt? Zumal, wenn da gleich zwei Eigentümer gemeinschaftlich für einstehen, ist das Risiko genau in dem Rahmen, in dem Banken Geschäfte tätigen! Hier würde ich mal intensiv Anbieter suchen.

    G imager761

    Kommentar von mottenmaus mottenmausmottenmaus

    Klar würden wir das Geld von der Bank bekommen. Allerdings muß man sich dafür erst mal einig sein, wie viel 30% des Hauswertes sind... Das ist momentan der Knackpunkt. Dem Miterben wurde vorgeschlagen (vor ca. 5 Monaten), einen Schätzer seines Vertrauens zu beauftragen, der den Wert bestimmt. Leider hat er das noch nicht gemacht. Wenn wir einen Schätzer beauftragen, fürchte ich, dass der Miterbe Betrug schreien würde und wieder nicht einverstanden wäre...

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    Antwort von husky70 husky70

    das haus kann man schätzen lassen und dann den anteiligen betrag auszahlen.

    Kommentar von mottenmaus mottenmausmottenmaus

    Ja, darüber haben wir auch schon nachgedacht. Anscheinend reicht es dem 3. Erben aber nicht, das Haus schätzen zu lassen - er scheint erst zufrieden zu sein, wenn es der Familie nicht mehr gehört... ;(

    Kommentar von husky70 husky70husky70

    der sachverständige stellt den wert des hauses fest und das ist maßgebend,da kann er nichts gegen unternehmen

    Kommentar von ichweisnix ichweisnixichweisnix

    Der Sachverständige schätzt den Verkehrswert. Dieser ist nicht maßgebend. Maßgebend ist der Wert, den jemand bereit ist tatsächlich für dieses Haus zu bezahlen. Dieser liegt meißt unter dem Verkehrswert.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    er scheint erst zufrieden zu sein, wenn es der Familie nicht mehr gehört... ;(

    Das kann er nun nicht bestimmen.

    Entweder gelingt es euch, eine Hypothek für seinen Anteil aufzunehmen oder ihr könntet es ja auch selbst ersteigern :-)

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