Moin!
In einem Erbstreit wird von einer Partei die Auseinandersetzungsversteigerung angestrebt. Die anderen 2 Erben wollen das Haus, um das es geht, nicht verkaufen - es soll in der Familie bleiben. Natürlich soll die eine Partei ausbezahlt werden - nur ist ihr das Geld nicht genug. Nun meine Frage: Kann die eine Partei ihren Anteil versteigern lassen ohne dass das Haus letztendlich versteigert wird, oder ist mit der Versteigerung das Haus weg, auch wenn die beiden Parteien das nicht wollen? Müssen alle der Versteigerung zustimmen oder reicht es, wenn der eine das beantragt?
So wie ich das bei Google verstanden habe, ist das Haus dann weg, auch wenn nur einer die Versteigerung anstrebt. - Das wäre echt blöd...
Danke für eure Antworten!
Glaube mir, ich würde mich liebend gern im Guten einigen. Leider macht der Miterbe allen Versuchen einen Strich durch die Rechnung. Vielen Dank für die umfangreiche Antwort!
Natürlich muss man beim Antrag auf Teilungsversteigerung nachweisen, dass man Miterbe und also antragsberechtigt ist. Dieser Nachweis erfordert in aller Rgel die Vorlage des Erbscheins (der ja die namen aller Miterben enthält).