An einem Samstag abend in einer Disko hat eine Ausseinandersetzung mit starker Körperverletzung statt gefunden. Person A war frisch mit der Freundin getrennt und suchte eine Diskothek auf um sie zu sehen und zurück zu gewinnen. Als er sie sieht, führt sie eine Unterhaltung mit Person B. Zur Aussprache ging A zu B und stellt ihn zur Aussprache. Nach kurzem Gespräch trennen sie sich und gehen getrennte Richtungen. Nach etwa 10 treffen sie sich erneut im Gang. Person A und Person B starten eine Unterhaltung. Person C fängt ein sich einzumischen. Eine Disskusion fängt zwischen A und C an.
sicht von A: Er ( Person C)hat angefangen meine Hände fest zu halten und mich zu provuzieren. dann spühre ich einen schlag und fall halb zum boden, aus reflext habe ich ihn mit der faust geschlagen. (aussage Notwehr). Später hat sich herausgestellt das von A die Nase einen doppelbruch erlitten hat. Person C wurden zwei Vorderzähne raus geschlagen. Nun kamen die Türstehen und haben beide raus geworfen. Person A hat 3 Zeugen.
Sicht von C: Mitten in der Disskusion traf mich etwas im Gesicht und ich fiel. Ich erlitt eine Kopfverletzung und verlor 2 Zähne. Person A wurde raus geführt. Als A sich währte schlug ihn der Türsteher. (C ist der meinen das der Türsteher der Person A die Nase gebrochen hat). C hat 4 Zeugen.
Nun steht anzeige gegen anzeige. Wer hat besser chancen? wie gehts weiter?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
ich finde a hat bessere chancen...
Warum sind Sie der Meinung?

Das muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, wer wen warum beschuldigt. Die Beteiligten sollten sich Rechtsanwälte suchen.

Wer soll das hier wissen? Niemand war dabei. Und auch ob Deine Schilderung richtig ist - wer weiß das? Solche Erinnerungen sind immer suspekt, jeder hat was anderes gesehen.

Guten Anwalt nehmen und hoffen dass Dir Gerechtigkeit widerfährt. Anzahl der Zeugen ist nicht ausschlaggebend. wichtig ist deren Glaubwürdigkeit. Wenn z.B. Aussagen abgesprochen werden reagieren die meisten Richter bepisst.
Die Zeugen haben von beiden noch nicht ausgesagt. der anwalt von a schreibt jetzt einen bericht an die staatsanwaltschaft. was ist wenn dieses eingestellt wird? kann man dann trotzdem klagen wenn man auf sein recht besteht?