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Auseinandersetzung.. Köperverletzung.

Frage von Nikita65 Nikita65

Hallo , also ich hätte da mal eine Frage, am Besten ich erzähle euch erstmal was letze Woche Freitag passiert ist.

Letze Woche Freitag 13.30 uhr nach der Schule am Bahnhof. Ein Mädchen provozierte eine meiner Freundinen. Das Mädchen beleidigte sie als 'Hurentochter' 'Sie sehe aus wie eine Schlampe' ach und sowas kindisches halt. Darauf hin gab es richtig Stress.. die beiden machten sich richtig krass an. Bis meine Freundin sich dannw ieder beruhigt hat und ihr nur kurz extra am kopphörer ihres Mp3 player fasste , daran zog wie auch immer:D Naja Auf jeden Fall hat das Weib meiner Freundin daraufhin eine gescheppert.. und versuchte sich nochmals zu attackieren bis wir 5 auf das mädchen draufeggangen sind, dich sich immer noch nicht beruhigte. Wir haben echt nicht feste zugeschlagen und uns eher noch darüber lustig gemacht :D Ums deutlicher auszudrücken, es war keine richtige schlägerei. Das Mädel liegt lustigerweise trotzdem im Krankenhaus mit einer Gehirnerschütterung, herausgezogenen Haaren ( was üüberhaupt nicht sein kann, da wir bzw ich ihr nicht so efste an den haaren gezogen habe) einem herausgeschlagenem Zahn und sie soll noch n bsischen blau im Gesicht sein. Ich bin mir sicher dass dieses Pisskind eine Anzeige macht.

Womit kann ich bzw können wir rechen ,falls es zur Anzeige kommt?

Bitte nur ernstzunehemende Antworten Danke schonmal LG ♥

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Antworten (16)

  • 13
    Antwort von doro76 doro76

    ganz ehrlich...niemand liegt "lustigerweise" im KH mit "nur" einer gehirmerschütterung, herausgeschlagenem zahn etc....alleine deine art, dich hier darzustellen und deine wortwahl find ich absolut krass und ich hoffe mal, dass gerechte strafen verhängt werden!!!!!

    Kommentar von schokocappu schokocappu

    DH!!!!!!!!!!!!!

    Kommentar von lynnie1981xx lynnie1981xxlynnie1981xx

    so sehe ich das auch!!!!

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Genau so sieht es aus.
    Und sie käme sogar mit Notwehr durch, ihr aber bekommt eine Anzeige wegen möglicherweise schwerer Körperverletzung.

  • 9
    Antwort von Abigail Abigail

    In mir macht sich Fassungslosigkeit breit.......

    Kommentar von lynnie1981xx lynnie1981xxlynnie1981xx

    DH

    Kommentar von Magali MagaliMagali

    Aber echt! "nicht feste zugeschlagen" und so... Zu fünft auf eine ist einfach nicht! Auch wenn sie zuerst schlägt!

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Streng genommen war die andere berechtigt, ihr Hab und Gut zu verteidigen - das fällt schön mit unter den Notwehr-Paragrafen.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    das sehe ich auch so.

  • 7
    Antwort von sheela2011 sheela2011

    Furchtbar, warum muss man so etwas immer mit körperlicher Gewalt lösen, habt Ihr schon mal etwas von reden gehört?

    Für was wurde Euch Mund und Hirn gegeben?

    Tragt die Konsequenzen, ich hoffe Ihr lernt daraus.

    Kommentar von joyce123 joyce123joyce123

    Einen Mund haben sie sicher, aber Hirn???

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Woher weißt du, dass ihr Hirn gegeben wurde?

  • 6
    Antwort von lexiser lexiser

    Ihr solltet alle in ein Heim für schwererziehbare kommen! Mehr will ich dazu nicht sagen!

    Kommentar von lynnie1981xx lynnie1981xxlynnie1981xx

    DH

  • 6
    Antwort von lynnie1981xx lynnie1981xx

    Tja da habt ihr wohl echt sche.... gebaut!!!wenn sie schlau ist zeigt sie euch an!!! Mit Recht!!!

  • 4
    Antwort von harryohnetoto harryohnetoto

    Na Prost! Das hört sich ganz nach dem Tatbestand >Gefährliche Körperverletzung< an! Sprich: KV unter Zuhilfenahme eines Gegenstandes oder als Gruppe. Ja was soll ich sagen? Ich hoffe, dass es läuft, wie es in diesem Fall laufen sollte! Ich wünsche dir wenig Glück!

  • 4
    Antwort von joyce123 joyce123

    Mir fehlen fast die Worte! Ihr geht zu fünft auf ein Mädchen los und verprügelt es und du findest es auch noch lustig, das sie jetzt im Krankenhaus liegt? Ich hoffe sehr, das Mädchen zeigt euch an und euch wird mal so richtig der A.... aufgerissen. Wenn es nach mir ginge, kämen solche asozialen Weiber wie ihr es seit in ein Heim für Schwererziehbare.

  • 3
    Antwort von wheezel25 wheezel25

    Gefährliche Körperverletzung

    Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

    Und ich hoffe, dass ich wirklich hart bestraft werdet. begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

  • 3
    Antwort von takijo takijo

    und du meinst nun sie hat sich den zahn selber ausgeschlagen? sich selber die haare buschelweise ausgerissen und sich so selbst geschlagen das sie blaue flecken hat???????

  • 3
    Antwort von outlawtrail outlawtrail

    O Herr lass Gras wachsen - die Rindviecher werden immer mehr!

  • 3
    Antwort von mugie77 mugie77

    so ein camp wäre passend für schwer erziehbare.

    und diese feinen ausdrücke!

    fassungslos kopfschüttelnd

  • 3
    Antwort von sun800 sun800

    Ohne Worte!!! Ich finde euch einfach nur schrecklich

  • 3
    Antwort von Silkchen Silkchen

    Frag das am besten deinen Rechtsanwalt. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte,

    ist es eh besser einen zu haben.

  • 2
    Antwort von DonRamon DonRamon

    Naja, einen ausgeschlagenen Zahn und ausgerissene Haare sowie blaue Flecken kann man ja schlecht simulieren! Ne Anzeige wirds schon geben! Und wenn man zu fünft auf eine(n) logeht, muss man sich nicht wirklich wundern. Hoffentlich kriegt ihr anständig eine verbraten!

  • 1
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    ihr könnt mit einer verurteilung wegen körperverletzung rechnen. das hinlangen zum kopfhörer kann das mädchen als tätlichen angriff aufgefasst haben und dagegen darf sie sich verteidigen. hängt natürlich alles von der beweislage und der würdigung durch das gericht ab. aber bei fünf gegen eine sieht es nicht so toll für euch aus.
    solche verbalen attacken sollte man einfach ignorieren. dann steht der oder die attackierende nämlich ziemlich blöd da.

  • 0
    Antwort von cikolata1991 cikolata1991

    AUSSAGE GEGEN AUSSAGE

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Darauf würde ich mich nicht verlassen!

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Neehehe.
    Die Verletzungen sprechen nunmal eine Sprache, der nichts entgegen zu setzen ist.

    Kommentar von Abigail AbigailAbigail

    Zumal die eine AUSSAGE im Krankenhaus liegt.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    bei fünf gegen eine, wird das gericht die aussagen schon zu würdigen wissen. da dürften sämtliche zweifel ausgeräumt sein. zumal unter umständen diese frage als aussage/beweis herngezogen werden könnte. und darin wird die notwehrsituation, in der sich das einzelne mädchen befand, ziemlich eindeutig beschrieben.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Vergiss das ganz schnell, hier gibt es Tatsachen die eine eindeutige sprache Sprechen. Egal was das Mädchen vorher gesagt hat, ein tätlicher Angriff ist da nicht zu rechtfertigen. Die Beledigte hätte das Mädchen ganz normal wegen Beleidigung anzeigen könne, Zeugen gab es ja genug.

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