1

Auseinadersetzung mit den Nachbarn...

Frage von Kakadu504 Kakadu504

Ist ne lange Geschichte, aber kurzgefasst...wir haben scho öfter bemerkt, dass bei uns auf der Terasse regelmäßig Dreck und Haare liegt(was aufjedenfall nicht von uns kommen kann) und heute haben wir sie auf frische Tat ertappt...unsere nachbarin schütteltete ihren Teppich über ihren Balkon aus und mein Vater saß zufälliger weise unter den Balkon, tja sein Kopf hat alles abbekommen...das freche ist auch noch, sie hat eigene terasse, einen Balokon und höchstwahrscheinlich einen Staubsauger(das war ihre "aktuelle Tat")...wie waren jetzt bei der hausverwaltung, sie meinte, wir sollen ihre vermieterin anrufen, weil es scho zu vielen beschwerden kommt...MEINE FRAGE: sollen wir der nachbarin bescheid sagen, dass wir es vorhaben ihre vermieterin anzurufen?! aber das frechste ist, die frau zeigt sich der stadt immer als die gute frau an und dann kommt so en mist von ihr.wenn sie mal in urlaub oder so ist, ist es wie im paradis für alle mitbewohner...

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 2
    Antwort von Raubritterin Raubritterin

    Gib nichts auf Gerede. Stelle sie zur Rede, das sowas nicht angehen kann. Macht sie es wieder, dann würde ich ohne Vorher Ansage, bei der Vermieterin anrufen und das sachlich erklären. Aber erkläre nur deine Angelegenheit.

  • 1
    Antwort von chris250465 chris250465

    Ich wuerde sie direkt ansprechen und darauf hinweisen, dass es verboten ist, seine dreckigen Teppiche vom Balkon aus auszuschuetteln. Das ist generell verboten irgendetwas (Bettzeug, Teppiche, Hundedecken uvm.) vom Balkon oder aus einem Fenster zu schuetteln. Wenn sie nicht damit aufhoeren sollte, dann auf alle Faelle bei der Vermieterin beschweren!

  • 0
    Antwort von NachbarMachbar NachbarMachbar

    Denkst du denn, dass es hilfreich ist, wenn man sie bei der Vermieterin anschwärzt? Wenn sich schon so viel über sie beschwert haben und noch immer keine Besserung eingetreten ist, wird sich sicherlich auch in Zukunft nichts ändern. Ihr müsst das Problem mit ihr persönlich angehen. Am Besten mit einem neutralen Schlichter, der zwischen euch vermitteln kann. So bekäme sie von der Vermieterin vielleicht eine Abmahnung und das wars. Das Problem ist damit noch immer nicht gelöst. Wenn du magst, kann du mich gerne anschreiben. ich kann dir ein bisschen was zum Thema Schlichtung erzählen. Einfach hier oder per mail: jimago@gmx.de

  • 0
    Antwort von ailuj ailuj

    naja, die will den teppich ja nur "in der luft" entstauben und bestimmt nicht absichtlich auf eurem balkon, wahrscheinlich denkt sie nicht darüber nach.

    klingelt doch einfach bei ihr und sagt ihr ganz freundlich daß der dreck leider auf eurem balkon landet und sie sich ein anderes fenster suchen soll...wieso sollte man sich beim verwalter beschweren ohne vorher mit der frau gesprochen zu haben???

    Kommentar von Kakadu504 Kakadu504Kakadu504

    die staubkörner und kanarienvogelfutter fliegen leider nicht weg, es fällt einfach runter und sie hat eine eigene terasse...und sie beschwert sich immer und fast über alle bei der hausverwaltung.

    Kommentar von ailuj ailujailuj

    wieso sollte sie den dreck auf ihren terassenboden schütteln, das entbehrt ja jeder logik, sie will ihn natürlich ganz aus ihrem wohnbereich raus haben, ist ja klar, und bedenkt wahrscheinlich nicht daß er auf eurem balkon landet...

    aber ich versteh schon, weil sie unangenehm ist wollt ihr es mit gleicher münze heimzahlen, oder?

    versucht lieber mal persönlich mit ihr zu sprechen, das ist bestimmt fruchtbarer, sonst habt ihr wahrscheinlich bald einen unangenehmen nachbarschaftsstreit am laufen...

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.