Ich bin gerade am schreiben einer Kündigung meines Mietvertrages. Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Also ich werde am 31.08. ausziehen. Und jetzt: soll ich schreiben, ich kündige den Mietvertrag zum 31.05 (also Ende dieses Monats), oder zum 31.08, damit die Kündigungsfrist eingehalten wird? Ich weiss nie worauf sich dieses " zum" bezieht.
Antworten (5)
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4Antwort von
genitorigenitori
... hiermit kündige ich das bestehende Mietverhältnis vom .... fristgerecht zum 31.08.09...
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2Antwort von
bailanbailan
mit "zum" beschreibst Du den Tag, an dem das Mietverhältnis endet
Kommentar von
panachepanache ok, alles klar, danke!
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1Antwort von
firstguardianfirstguardian
Die Kündigung bezieht sich auf den Tag des Auszugs. - zum 31.8.2009 ist richtig! Nur beachten, dass die Kündigung auch noch im Mai, am besten per Einschreiben, rausgeht. Sie muß spätestens am 3.Werktag des Monats Juni beim Vermieter eingegangen sein. Einen Tag später und die Frist um 31.8.2009 ist versäumt!
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1Antwort von
SchnuffduffSchnuffduff
Hiermit kündige ich die von mir gemietete Wohnung Straße xxx Wohnort xxxx fristgerecht zum 31.08.2009. Deine Kündigung muß bis spätestens den dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein...per Einschreiben mit Rückantwort.
Kommentar von
RegenmacherRegenmacher Rückschein ist nicht erforderlich. Wenn der Vermieter z.B. wegen Urlaub nicht anwesend ist, dann geht das Einschreiben zurück und gilt als nicht zugestellt.
Es genügt ein normales Einwurfeinschreiben, da quittiert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten und das reicht als Beweis, dass der Brief zugestellt wurde.
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0Antwort von
Tobias1979Tobias1979
Ich kündige fristgerecht zum 31.08. (mit aktuellem Datum auf dem Brief).
DH....