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Ausdruck bei einer Kündigung

Frage von panache panache

Ich bin gerade am schreiben einer Kündigung meines Mietvertrages. Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Also ich werde am 31.08. ausziehen. Und jetzt: soll ich schreiben, ich kündige den Mietvertrag zum 31.05 (also Ende dieses Monats), oder zum 31.08, damit die Kündigungsfrist eingehalten wird? Ich weiss nie worauf sich dieses " zum" bezieht.

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Antworten (5)

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    Antwort von genitori genitori

    ... hiermit kündige ich das bestehende Mietverhältnis vom .... fristgerecht zum 31.08.09...

    Kommentar von Joschy0907 Joschy0907Joschy0907

    DH....

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    Antwort von bailan bailan

    mit "zum" beschreibst Du den Tag, an dem das Mietverhältnis endet

    Kommentar von panache panachepanache

    ok, alles klar, danke!

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Die Kündigung bezieht sich auf den Tag des Auszugs. - zum 31.8.2009 ist richtig! Nur beachten, dass die Kündigung auch noch im Mai, am besten per Einschreiben, rausgeht. Sie muß spätestens am 3.Werktag des Monats Juni beim Vermieter eingegangen sein. Einen Tag später und die Frist um 31.8.2009 ist versäumt!

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Hiermit kündige ich die von mir gemietete Wohnung Straße xxx Wohnort xxxx fristgerecht zum 31.08.2009. Deine Kündigung muß bis spätestens den dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein...per Einschreiben mit Rückantwort.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Rückschein ist nicht erforderlich. Wenn der Vermieter z.B. wegen Urlaub nicht anwesend ist, dann geht das Einschreiben zurück und gilt als nicht zugestellt.

    Es genügt ein normales Einwurfeinschreiben, da quittiert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten und das reicht als Beweis, dass der Brief zugestellt wurde.

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    Antwort von Tobias1979 Tobias1979

    Ich kündige fristgerecht zum 31.08. (mit aktuellem Datum auf dem Brief).

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