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auschibung

gefragt von cezarxl am 09.03.2008 um 9:33 Uhr

eine freund von mir hat einreiseverbot durch swarzarbeit,auf 5 yahre,wie kann man das beheben rechtlich


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linuxopa
beantwortet von linuxopa am 9. März 2008 09:38
16x
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Garnicht ... wer in einem Land leben will, der sollte sich auch an die Gesetze dieses Landes halten. Wenn er das nicht kann oder will, dann bleibt er eben in seinem Herkunftsland.

Kommentar von Simple_avatar10smallvalvetvipe am 9. März 2008 10:08

DH


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 9. März 2008 09:53
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Fünf Jahre warten.


regideur
beantwortet von regideur am 9. März 2008 09:40
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Gar nicht! Das ist Rechtsgültig und kann somit nicht geändert werden. Einen verurteilten Verbrecher kann man doch auch nicht einfach so wieder auf die Menschheit loslassen. Wer sich nicht an Recht und Ordnung hält muss halt mit Konsequenzen rechnen und damit leben.


medicangel
beantwortet von medicangel am 9. März 2008 09:38
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in dem er sich,wenn er in 5 Jahren wieder einreisen darf,einfach an die Gesetze hält.Schon ist "rechtlich" alles behoben.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 9. März 2008 10:23
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Überhaupt nicht. Wenn man in einem Land Gast ist, so muss man auch die Gesetze befolgen- oder ist das bei euch nicht so?


Kommentar von Simple_avatar6smallmerkertpeter am 9. März 2008 10:40

Gratuliere dir und auch Redbull... für die klare Antwort ......

Kommentar von 22e145294ec3e8c23371040e45f0a165smallAngela2305 am 9. März 2008 11:16

Da schließe ich mich doch gleich an. DH


pippi60
beantwortet von pippi60 am 9. März 2008 09:41
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Genau! Alles andere wäre illegal und würde bestraft werden!


redbulldrinker
beantwortet von redbulldrinker am 9. März 2008 09:54
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Gott sei Dank ist es deinem Freund so gegangen! Entweder man benimmt sich hier und hält sich an Regeln und Gesetze, oder man muss draußen bleiben!


diana1
beantwortet von diana1 am 10. März 2008 17:19
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Bist du sicher, dass das Einreisverbot 5 Jahre beträgt? Meines Wissens ist die Dauer für die Wiedereinreise nach "Abschiebung" unbefristet, das heißt, dass man nach den 5 Jahren erst bei der Botschaft anfragen muss, ob eine Einreise wieder erlaubt ist.


anonym
beantwortet von rangoon am 15. Mai 2009 15:07
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Hi Leute,

Soweit ich weis ist die Sperrfrist unbegrenzt und man muss einen Antrag stellen. Wie das genau funtioniert weis leider auch noch nicht.Aber ich glaube auch nicht das die Botschaft in Deutschland kontakt zur Immigration am Flughafen hat. So eine Wiedereinreise nach Abschiebung ist sehr gefaehrlich und man kann schnell wieder im Thai-Knast landen.
Die Regeln und Gesetze sind am Bangkok Flughafen sehr unterschiedlich je nach Mitarbeiter. Fliege vorallem nicht mit der Airline Emirates. Ich wuerde als deutscher nur die LTU nehmen.


anonym
beantwortet von rangoon am 15. Mai 2009 15:24
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Hi,

Die deutsche Botschaft in Deutschland wird dir nach einer Abschiebung sagen du kann nicht mehr nach Thailand einreisen bzw. man braucht einen Kontakt zur Immigration am Flughafen d.h. das die meisten Botschaften in Deutschland mit diesem Sperrstempel im Reisepasse kein Visum ausstellen werden, aber besser ist ja sowieso einen neuen Reisepass zu beantragen,aber man ist im Computer gespeichert in Bangkok, also das ist eine nicht sichere Sache und muss das fast selber irgenwie ausprobieren und man kann dann schnell wieder im Knast landen.


anonym
beantwortet von thaimann am 21. Oktober 2009 10:00
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Hi

Wen man ein Einreiseverbot hat wird am Thailandischen Zoll nicht viel basieren, da man ja noch nicht in Thailand ist. Man wird dann in ein Büro geführt versucht jemand von der Fluggesellschaft zu Kontaktieren der den Rückflug oder weiter Flug Organisiert. Das mit der Blacklist ist so eine Sache wen man mal drauf ist wird es schwierig jemals wieder runter zu kommen.


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