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Ausbuchung von Forderungen

Frage von MrFOX MrFOX

Hallo, habe eine Frage und hoffe mir kann geholfen werden.

Ich Wohne in einer WEG-Gesellschaft. In der Nebenkostenabrechnug erscheint "Ausbuchung von Forderungen". Was ist das und verjähren die nicht irgendwann. Bitte Hilfe. MfG.

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Sturmwolke Sturmwolke

    Könnte es sein, daß ein ehemaliger Mieter seine Mietschulden nicht beglichen hat?
    Wenn die nicht eingeklagt wurden, verjähren sie nach ein paar Jahren. Verjährte Forderungen müssen ausgebucht werden.

    Kommentar von MrFOX MrFOX

    Nach wieviel Jahren Verjähren die Forderungen und heisst ausbuchen das die anderen Eigentümer das Bezahlen müssen.

    Kommentar von Sturmwolke SturmwolkeSturmwolke

    Der Beginn und die Dauer der Verjährungsfrist richten sich nach der Art der Forderung (außer Mietschulden könnte es ja auch z.B. eine Forderung wegen Baumängel sein).
    Hier eine Übersicht:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_%28Deutschland%29#Verj.C3.A4hrungsfristen
    .
    > heisst ausbuchen das die anderen Eigentümer das Bezahlen müssen.
    .

    ja, das heißt es

    Kommentar von Sturmwolke SturmwolkeSturmwolke

    Jedenfalls, wenn das in Eurer Satzung so festgelegt ist.

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