Ich weiß, daß ein volljähriges Kind ohne Ausbildungsplatz kindergeld beziehen kann wenn es seine Ausbildungswilligkeit nachweisen kann. Reicht es aus um diese Ausbildungswilligkeit nachzuweisen, wenn man sich bei der ZVS um einen Studienplatzbeworben hat?
Ausbildungswilligkeit nachweisen durch ZVS-Bewerbung?
Antworten (3)
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JoWaKuJoWaKu
Während Praktika und in Zeiten zwischen Praktika sowie zwischen Praktikum und Studium gibt es auch Kindergeld.
In Praktika kann man eine Menge Erfaghrungen für die Zukunft und für denangestrebten Beruf machen.
Mehr zum Thema KG: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
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cloechte ja es reicht...hatte das gleiche problem!
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steinbrecher hallo,ich denke schon, dass das ei beweis für seine ausbildungswilligkeit ist.das ist ja im prinzip nichts anderes als eine bewerbung zu schreiben. ich hab übrigens gelesen, dass man auch eine zvs bewerbung abschicken sollte, wenn man wegen zu schlechter abinoten garkeine chance auf den studienplatz hat.ohne es wenigstens zu probieren kriegt man kein kindergeld glaub ich
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