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Ausbildungsvorvertrag!!!!!!

Frage von camitu camitu

hallo, Ich möchte nächstes Jahr eine Ausbildung anfangen und habe auch schon einen Ausbildungsvorvertrag unterschrieben und habe jetzt ein paar Fragen! In diesem Vertrag steht das ich ein Jahr auf die Berufsschule für Metall gehen muss (wird als erstes Lehrjahr angerechnet!), aber wird dieses erste Jahr auch bezahlt? In diesem Vertrag steht auch noch dass ich NUR bei erfolgreichem Abschluss der Schule übernommen werde das heißt erst nach der Schule den richtigen Ausbildungsvertrag unterschreibe. Aber was wenn mich die Firma nach dem Jahr nicht übernimmt, dann habe ich ein Jahr in den Sand gesetzt und das Geld für das erste Schuljahr verloren?

Mit Freundlichen Grüßen

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Die Schule ist ein sog. BGJ. ( d. H. Berufgrundschuljahr ) dies wird nicht bezahlt, aber als 1 Lehrjahr angerechnet, somit startest Du danach gleich ins 2. Lehrjahr, Du musst es aber bestehen nur dann wird es angerechnet. Der Vertrag ist ein Shutz fuer Dich dass Du das BGJ nicht umsonst machst und danach wider in einem anderen Beruf von vorne Anfagen musst. Verdienen deine Eltern wenig, besteht die Moeglichkeir Schuelerbafoeg zu beantragen. Auskuemft erteilen hierzu dei Aemter fuer Ausbildungdfoerderung im Landratsamt od. in der Stadtverwaltung ( Rathaus) Vom Arbeitsamt gibt es in der Regel fuer eine Schulische Ausbildung nichts, aber man kann ja trotsdem mal fragen vieleicht hat sich diese Jahr was geandert.

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    Antwort von Gammablitz Gammablitz

    Im ersten Lehrjahr wird dir eine Ausbildungsvergütung (Lohn) gezahlt. Im (richtigen)Ausbildungsvertrag steht auch der genaue Monatliche Gehalt (Brutto).

    Und nach der Lehre ist es ja nicht umsonst, wenn du nicht übernommen wirst. Du bist dann in diesen Beruf ausgebildet und kannst dich mit dem Beruf bei anderen Firmen bewerben.

    Soviel ich weiß^^

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