hallo an alle! ihr müsst mir unbedingt helfen gaz dringendes problem!!!
undzwar habe ich heute meinen ausbildungsvertrag unterschrieben, nun möchte ich aber doch lieber nicht aus persönlichen gründen. kann ich den vertrag einfach wieder kündigen und an wen muss ich die kündigung richten?
bitte nur antworten wenn ihr mir auch helfen könnt
§ 20 BBiG
"Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit.Sie muß mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen"
Die Probezeit ist bereits Bestandteil der Ausbildung.
Innerhalb der Probezeit gelten erleichtert Kündigungsmöglichkeiten, das heißt, dass für die Kündigung kein besonderer Grund angegeben werden muss.Während der Probezeit muss auch keine Kündigungsfrist eingehalten werden.