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Ausbildungsverträge recht

Frage von Maice Maice

Kann ich einen Ausbildunsvertrag VOR beginn der ausbildung kündigen??

Ich mache seit paar monaten praktikum dort und habe festgestellt das ich dort mit den leuten nicht klarkommen und will mich jetzt woanders auch anderen beruf bewerben. und kann ich auch im august kündigen wenn am 1 september beginn der ausbildung ist? ODRR KANN ER SCHADENSERSTAZ VERLANGEN WENN ER KEIN AZUBI MEHR FINDET?????

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Antworten (5)

  • 4
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Da Du NACH Beginn der Ausbildung den Vertrag problemlos kündigen kannst, besonders wenn Du eine Ausbildung in einem anderen Beruf anstrebst, kannst Du das natürlich auch VORHER schon tun.

    Sinnvollerweise solltest Du die zuständige Kammer ansprechen - dort sitzen für genau diese Frage die Experten.

    Schadensersatz kann der AG in keinem Fall verlangen.

    Kommentar von Maice MaiceMaice

    wie würdet ih das machen erst kündogenn wenn ich wo anders 100 ro was habe ?? und muss ich denen des erzählen das ich woanders vertrag habe aber denn kündig??

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Du musst immer mit offenen Karten spieln. Es kommt sowieso irgendwann raus.

    Kommentar von ulrike1974 ulrike1974ulrike1974

    du musst keine gründe angeben. es reicht zu sagen, dass du dich anders entschieden hast. fairerweise würde ich aber die gründe nennen. wegen der heutige arbeitsmarktlage würde ich warten, bis ich eine andere stelle gefunden habe. aber vorsicht: hast du die probezeit bestanden, ist eine kündigung zwar immer noch möglich, aber dann nicht mehr ohne angabe von gründen bzw. an kündigungsfristen gebunden.

  • 2
    Antwort von wj2000 wj2000

    Kündigen kannst du immer. Ich würde aber erst kündigen, wenn ich einen neuen Ausbildungsvertrag habe.

    Kommentar von ulrike1974 ulrike1974ulrike1974

    sehe ich auch so. vorher aber besser mal schauen, was im ausbildungsvertrage wg. kündigung drin steht. während der probezeit kann ohne weiteres gekündigt werden, denn dazu ist die probezeit da. unsere azubine hat letztes jahr ihre probezeit mit ach und krach geschafft. da hätten unsere chef´s beinahe einen schlussstrich gezogen.

  • 2
    Antwort von Niklaus Niklaus

    Nach ein paar Monaten die Ausbildung wechseln ist glaube ich nicht die richtige Lösung. Manchmal liegt es auch an einem selbst, dass es mit den anderen Leuten nicht klappt. Als Auszubildender kann man noch keine großen Ansprüche stellen. Man ist neu, hat keine Ahnung und muss erst einmal lernen. Es ist anders als in der Schule. Ín einem Unternehmen gibt es Menschen, die schon lange Jahre Erfahrung haben und natürlich vieles besser wissen. Als Auszubildender muss man sich etwas zurückhalten.

    Mein Rat ist, dass du mal mit deinem Chef sprichst was dein Problem ist. Sicherlich wird er dir helfen, damit du die Stelle nicht wechseln musst. Nicht einfach das Handtuch werfen. In einem anderen Unternehmen muss es besser sein.

    Kommentar von Lillibelle LillibelleLillibelle

    es ist IMHO unerheblich, woran es liegt. wenn man sich nicht wohlfühlt, sollte man schon die arbeitsstelle wechseln.

    manchmal klappt es ebenn icht, habe diese erfahrung selbst schon gemacht.

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Ich meine nur nicht gleich alles hinwerfen. In einer Ausbildung gibt es niciht nur zuckerschlecken. Es ist auch die Erfahrung die man in einem Unternehmen macht.

    Kommentar von Maice MaiceMaice

    klar aber dumm anmachen lassen muss man sch ja wohl nicht!! oder?? ausedem bin ich 3 monate schon dort und habe gerad mal 60 euro gekriegt

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Nein das brauchst du natürlich nicht da geb ich dir recht. Aber wieso zahlen die deine Ausbildungsvergütung nicht? In diesem Falle rate ich dir nochmal beim Chef oder Personalbüro nach zufragen. Wenn das nicht hilft, dann bleibt dir nur der Weg zur Kammer. Handwerkskammer oder IHK.

    Kommentar von ulrike1974 ulrike1974ulrike1974

    es scheint ein reines praktikum zu sein, was noch nichts mit dem ausbildungsvertrag zu tun hat. bei uns in der kanzlei wird ein praktikum auch nicht vergütet, da legen meistens wir mädels zum abschied zusammen und schenken eine kleinigkeit. fair find ich das aber deshalb nicht, schon mal gar nicht, wenn der praktikant / die praktikantin als azubi angestellt werden soll. da könnte man ruhig schon mal etwas zahlen, wie z.b. bei einer aushilfe.

    Kommentar von Maice MaiceMaice

    die boherige auszubildende übrigend hat gejobbt vorher und kein praktikum gemacht!! ich wäre eh lieber rechtsanwaltsfachangestellte aber mit hauptschule nehmen die mich eh nicht

  • 1
    Antwort von Lillibelle Lillibelle

    grundsätzlich kannst du auch vorher schon kündigen. in manchen verträgen ist so eine kündigung vor dem beginn des arbeitsverhältnisses allerdings explizit ausgeschlossen. wenn bei dir nix dergleichen drinsteht, kannst du kündigen bzw. den vertrag auflösen lassen.

  • 1
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Du solltest wegen der Brisanz des Themas unbedingt Rücksprache mit z.B. dem Arbeitsamt nehmen. Darum: Dauer der Probezeit: Darf vier Monate nicht überschreiten. Achtung: Wurde der Auszubildende vor Beginn der Ausbildung in einem Probearbeitsverhältnis z.B. sechs Monate als Praktikant beschäftigt, hat das arbeitsrechtlich zur Folge, dass damit bereits ein Ausbildungsverhältnis begründet war und die Probezeit abgegolten ist.

    Kommentar von Maice MaiceMaice

    mein lehrverträg gilt ab 1.september dann ist das ja noch keiner probezeit oder?

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Wenn du das, was ich geschrieben habe, nicht verstanden hast, dann solltest du es dir mit der Ausbildung wirklich noch einmal überlegen und besser zurück zur Schule gehen. Und dort dann besonders lesen und verstehen üben.

    Kommentar von support supportsupport

    Lieber Regenmacher,

    kleinere Meinungsverschiedenheiten oder Missverständnisse wird es hier immer geben. Auf Beleidigungen möchte ich dich dennoch bitten in Zukunft zu verzichten.

    Vielen Dank für Dein Verständnis.

    Nina vom gutefrage.net-Support

    Kommentar von ulrike1974 ulrike1974ulrike1974

    hängt davon ab, wie dein praktikum derzeit bewertet wird. einfach nur als reines schnupper-praktikum oder bereits als probearbeitsverhältnis. was steht denn im vertrag wg. probezeit?

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