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Ausbildungsverhältnis Lagerwoche

Frage von Nadine113 Nadine113

Hallo,

ich bin Auszubildende im 2 Lehrjahr in einer Kanzlei.

Nun soll ich (eine andere Auszubildende und eine Angestellte) eine Woche im Febuar auf "Lagerwoche" an einen anderen Standort, wo ich eigentlich eingesetzt bin.

"Lagerwoche" im dem Sinn:

Wir haben ein "Aktenlager" das aufgeräumt werden muss. Wir lagern alte Akten/Ordner in Umzugskartons. Mittlerweile sieht das "Lager" tatal unordentlich aus weil gefühlte 200 Kartons darin rumstehen. Das heißt es muss aufgeräumt werden. Das Lager ist ca. 1 km von der Kanzlei entfernt, hat keine Toiletten und ich hab sowieso keine Mittagspause.

Das heißt, ich bin 9 Stunden im Lager, räum Kartons um, Akten um, ohne Toilette, ohne Sitzmöglichkeit. Da ich sowieso Probleme mit dem Rücken habe (machte vor einigen Monaten sogar Krankengymnastik) möchte ich nicht die Woche ins Lager.

Was kann ich tun? (Außer mit Chef oder Vorsteherin reden, weil die meinen ich MUSS dahin.)

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Zur Ausbildung in einem kaufm. Beruf gehört auch das Archiv. Nun muss halt in regelmäßigen Abständen das aktive Archiv auf- / ausgeräumt werden. Also ab damit ins Aktenlager. Da muss auch nach einer bestimmten Zeit geräumt werden - bei Kanzleien weiß nicht ob die 10 Jahre Lagerfrist auch gelten oder die anders gerechnet werden. Heißt alles was älter als die Lagerfrist ist - muss vernichtet werden. Da Du nicht alleine ins Lager musst sondern noch eine Auszubildende und eine ausgelernte Angestellte, ist es keine Strafe. Zum Thema Toilette: Bei 1000 m. zum Büro ist es zumutbar das ihr mal dahingeht und die Toilette da nutzt oder einfach ein Bistro, Café o.ä. aufsucht.

    Thema Sitzgelegenheit: Aktenkartons sind sehr stabil.

    Wenn keine beeinträchtigung durch den Rücken attestiert ist, ist es Dir zuzumuten diese Dir übertragene Aufgabe zu bewältigen. Übrigens die häufigsten Rückenschmerzen kommen von zu wenig Bewegung, besonders bei sitzenden Tätigkeiten.

    Pausen: Da könnt ihr auch eure gesetzlichen Pausenzeiten machen.

  • 1
    Antwort von egl2091 egl2091

    Ohne Pause ist natürlich schon mal Unsinn, Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben und auch dein Vorgesetzer kann sich nciht darüb hinweg setzten. Für Toiletten muss allerdings gesorgt sein. Dafür gibts natürlich auch eine Verdordung, kannst du ja mal deinem Chef vorlegen (http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_037_1.pdf) Ansonsten kann es auch Teil deiner Ausbildung sein, dass du Aufräumarbeiten machen musst. Es hört sich ja auch an, als ob es ein einmaliger Vorfall wäre.

  • 0
    Antwort von larry2010 larry2010

    pausen sind vorgeschrieben und müssen eingehalten werden. wenn du keine pause hast, musst du dich informieren wieviel dir zusteht und diese beim chef einfordern.

    in einem lager findet man immer eine sitzmöglichkeit, es gibt kartons, regale.... .

    und sicher gibt es ein cafe oder andere möglichkeit um auf toilette zu gehen.

    zur not bei nachbarn klingeln vorstellen und fragen.

    ich war als ich bei der stadt arbeitete einige wochen in einer kolonen bei rasenmähen und da war auch nicht immer die möglichkeit zum betriebshof zu fahren, wegen dem toilettengang. also gab es die freie natur oder ein toilettenhäuschen unterwegs.

    wenn du krnakengymnastik gemahct hast, kannst du ja zwischendurch mal 5 minuten ein paar übungen machen. man brauhct ja nciht für alle übungen eine matte.

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