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ausbildungsvergütung, mutter hartz4

Frage von kita256 kita256

Hi,
meine mutter (alleinerziehent) bezieht seit ca. 2 monaten hartz 4, ich (17) fange am 01.08 eine ausbildung an. ich hab gehört, dass von dem geld das ich eig. verdine so gut wie nichts übrig bleibt (prozentual gesehen). gibts ne möglichkeit wie ich das volle gehalt bekommen kann? (kann nur net ausziehen, weil ich dafür evtl. nicht genug verdienen würde)

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Antworten (6)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Auf dein Ausbildungsgehalt hast du die ganzen normalen Frei- bzw. Absetzbeträge des § 11 b SGB II

    100 EUR Grundfreibetrag + 20% bzw 10 % vom übersteigenden (Brutto)Teil.

    Für Auszubildende gilt nach wie vor die 400 EUR-Grenze des § 11 b Abs. 2 Nr. 2 SGB II nicht. Das heißt, wenn die "Werbungskosten" (Fahrkosten, Schulmaterial, etc.) zzg. der Pauschalen der Alg II-V 100 EUR übersteigen, muss auf Antrag weiterhin dieser höhere Wert angesetzt werden, auch wenn die Ausbildungsvergütung unter 400 EUR liegt.

    http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11-ff---11.04.2011.pdf

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    Antwort von carina007 carina007

    kannst du dich nicht zum wohnen vielleicht bei deinem Vater anmelden?So bist du erstmal da abgemeldet und deine Mutter bekommt ihr Geld weiter. Da kann die ARGE dann nix machen.In der heutigen Zeit muss man halt manchmal zu drastischen Maßnahmen greifen damit ein anderer überhaut noch überleben kann.

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    Antwort von beangato beangato

    Wenn Du mit Deiner Ausbildungsvergütung + Kindergeld + evt. Unterhalt Deinen eigenen Bedarf sichern kannst, fällst Du aus der BG raus, d. h., Deiner Mutter wird NICHTS angerechnet.

    Deinen Bedarf ermittelst Du so:

    Dein Regelsatz: 291,00€ + halbe Miete, z. B. 200,00€ ergibt 491,00€

    Nachzulesen bei:

    www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/KinderBedarfsgemeinschaft.aspx

    Wenn Deine Ausbildungsvergütung z. B. 500€ beträgt, musst Du deiner Mutter nur die halbe Miete bezahlen, da sie selbst auch nur die halbe Miete vom Amt bekommt und natürlich ihren Regelsatz.

    Viel Erfolg in der Ausbildung.

    beangato

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    Antwort von AlynnBity AlynnBity

    ich kenne das. soweit ich weiß wird dein lohn als einkommen berechnet. d.h. du musst von deinem lohn deine wohnsituation (evtl. mietkosten, wasserrechnung und essen etc.) mitbezahlen, da deine mutter hartz4 empfängt. da ist es klar das dir dann nichts übrig bleibt. anders sieht es aus, wenn du eine wohnung nehmen würdest. du kannst finanzielle unterstützung bekommen (Ausbildungs-BAföG ...). ich selbst komme in 2 monaten ins 2. lehrjahr und bin am wohnung suchen...

    Kommentar von Gummibaerchen12 Gummibaerchen12

    Die Unterstützung bekommt er aber nur , wenn er einen triftigen Grund hat auszuziehen . Ansonsten muß er alles selber zahlen . Laut Gesetz darf er erst mit 25 Jahren ausziehen . Wir mußten damals auch selber zahlen , als meine Große ausgezogen ist . Früher darf er es mit hilfe nur , wenn er mit jemanden zusammen zieht , Vater wird , seine Mutter dem Alkohol zuspricht , oder er keinen Platz für sich selber hat (er also noch im Elternzimmer wohnt . Und das glaube ich kaum , das das so ist .

    Kommentar von kita256 kita256kita256

    "leider" trinkt meine mutter nicht und ein eigenes zimmer hab ich auch :)

    Kommentar von kita256 kita256kita256

    "leider" trinkt meine mutter nicht und ein eigenes zimmer hab ich auch :)

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    Antwort von cortijero cortijero

    Deine Mutter lebt auf Kosten des Steuerzahlers und du willst dein Geld nur für dich? Ihr seit eine Lebensgemeinschaft, da zählt dein Verdienst dazu. Wenn deine Mutter wieder arbeiten geht, sieht es anders aus

    Kommentar von salacer salacersalacer

    Warum sollte er sein Geld nicht für sich wollen ,er geht schließlich auch hart arbeiten dafür! Will eventuell Führereschein machen usw..!

    Kommentar von cortijero cortijerocortijero

    Klar will er sein Geld für sich. Aber seine Mutter bezieht ihr Geld vom Staat. Da muß er seinen Beitrag leisten, um die Zuzahlungen so gering wie möglich zu halten. Will er sein Geld für sich allein, muß er ausziehen

    Kommentar von salacer salacersalacer

    Was heißt hier seinen Beitrag leisten?? Ihr müsst mal an die Kosten denken ,die er selber zu tragen hat.Wenn er gerade mal z.B. 300 Euro verdient und eventuelle Fahrtkosten zur Arbeit und Schule hat muss er die selber tragen, dann kommt auf Arbeit Mittagsessen,eventuelle Lehrgänge und und und! Man hat doch fast gar keine Lust bzw. Perspektive ,wenn man von seinem Geld nichts hat!! Oder würdet bzw. könntet ihr die Hälfte eures Gehaltes wegdenken um die Rente eurer Großväter und Grüßmütter zu zahlen!!

    Kommentar von cortijero cortijerocortijero

    Er soll froh sein, daß überhaupt etwas übrig bleibt. Ich lebe in Spanien. Hier bezahlen junge Leute dafür, eine Ausbildung zu bekommen. In D wird nur gejammert und finanzielle Unterstützung gefordert. Lehrjahre sind nun einmal bitter. Da mußten wir Alle durch. Ich habe auch neben meinem Studium arbeiten müssen. Warum soll der deutsche Staat für jedes bedürfnis einzelner bezahlen???

    Kommentar von salacer salacersalacer

    Das ist kein Problem Einzelner! Zumal kannst du die deutsche und spanische Kultur und deren Staatsaufbau im Bezug Bildung gar nicht vergleichen! Und du hattest ja (so hört es sich an) noch Zeit neben dem Studium zu arbeiten,was er nicht hat! Des weiteren hattest du dein Geld bekommen ,was du erarbeitest hast.Du kannst hier nicht nur nach der Geldhöhe gehen sondern wem es zu steht,sollte er hundert oder vierhundert Euro erarbeiten gehört es ihm!!Und wenn du neben dem Studium gearbeitet hast ,Respekt, aber rein inhaltlich sind das zwei paar Schuhe!

    Kommentar von Gummibaerchen12 Gummibaerchen12

    Ganz einfach ... weil er vom Staat seinen Lebensunterhalt bekommt , auch wenn seine Mutter nicht Arbeitet . Vom Lehrlingsgeld allein kann er ja wohl kaum Leben ! Wie Egoistisch manche Leute Denken , werde ich wohl nie Verstehen und es macht mich Wütend .

    Kommentar von salacer salacersalacer

    Macht deine Äußerung auch Sinn??

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    Antwort von salacer salacer

    Wenn du bei deiner Mutter wohnen bleibst , bildet ihr eine Wohngemeinschaft d.h. das dein Geld angerechnet wird! Du hast glaub einen Freibetrag von hundert Euro ,der Rest wird abgezogen!!

    Kommentar von Gummibaerchen12 Gummibaerchen12

    Bei uns war das so . Wir haben H4 bekommen und die Ausbildungsvergütung wurde Angerechnet . Allerdings waren 100 Euro der Freibetrag und von den restlichen 226 Euro wurden 80 % abgezogen . also blieben meiner Tochter 145,20 Euro . Und auch ich bin der meinung , das das o.K. ist , denn es sind Steuergelder und deine Mutter bekommt ja deinen Regelsatz und Kindergeld vom Staat dazu . Solltest du mit 18 ausziehen , so wie es meine Kinder taten , bekommst du abhängig von deinem Einkommen noch BAB . Das waren bei meinen Kindern ca 300 Euro . Genau weiß ich das nicht mehr . Allerdings ist das mit dem Ausziehen nicht so einfach , denn das darfst du erst mit 25 Jahren . Ausser du hast einen Grund , allein zu Wohnen . Ich hoffe , ich konnte dir helfen .

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