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Ausbildungsvergütung & Hartz IV - Anrechnung

Frage von mikera mikera

Angenommen ich verdiene in der Ausbildung 400€. Dann darf ich den Freibetrag von 100€ behalten sowie 20% von den restlichen 300€, demnach gehen 160€ an mich.

Jetzt ist aber die Frage: Um wie viel wird das Arbeitslosengeld II verringert? Nur um 240€ (also würden dem Hartz IV die 20% nicht abgezogen werden) oder um 300€ (also würden dem Hartz IV auch die 20% von meinem Freibetrag abgezogen werden).

Im Grunde ist die Frage: Wie viel weniger wird das Hartz IV, wenn ich eine Ausbildung mit einem Verdienst von 400€ Netto mache?

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Da heute Morgen mal wieder viele Blindgänger unterwegs zu sein scheinen:

    Zunächst einmal ist für die Berechnung der Absetzbeträge dein Brutto-Einkommen relevant.
    Verdienst du bei 400 Netto etwa 650 Brutto, so hast du nach § 11 b SGB II einen Freibetragvon mindestens 100 EUR + 20% von 550 = 210 EUR; damit bleiben dir als anrecnungfähiges Einkommen 400 EUR ./. 210 EUR = 190
    Aber: in der 100 EUR-Pauschale sind u.a. deine Werbungskosten zusammengefasst; wenn du nun höhere notwendige, angemessene Kosten durch die Ausbildung hast (Fahrkosten, Lehrmittelkosten, Bekleidungskosten, Versicherungen, Gewerkschaften) müssen diese tatsächlichen Kosten auf Antrag statt der 100 EUR angesetzt werden.
    Von deinen Bedarf (Regelsatz + kopfanteilige Miete) darf also nur abgesetz werden:
    (400 ./. FB), im obigen Fall also 190 EUR, zusätzlich käme das Kindergeld, auf das du noch Aaspruch hast, zum Abzug;
    Übersteigen Erwerbseinkommen und Kindergeld deinen Bedarf, darf das nicht gebrauchte Kindergeld - und nur das, nichts anderes - bei deiner Mutter angerechnet. werden

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    Antwort von diroda diroda

    Du bekommst kein Hartz4 mehr weil dein Einkommen über dem Hartz4 Satz von 364 Euro liegt.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Blödsinn
    Einkommen ist nicht gleich anrechnungsfähiges Einkommen .. man, man, man ..

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    Antwort von Doctores Doctores

    Eine Ausbildungsvergütung ist wie ein Einkommen anzusehen, also bist du dann nicht mehr ALG II Empfänger sondern Berufstätig mit einen Einkommen.

    Sollte deine Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, kannst du dich auch als Azubi aufstocken lassen ...

    Eine andere Version gestaltet sich, wenn du noch bei Mutti wohnst, und sie Sozielleistungen beansprucht.

    Alles klar ?

    Kommentar von mikera mikera

    Okay, da habe ich nicht weit genug gedacht:

    Ich bei Mutti, jetzt Ausbildung 400 Netto.

    => Wie viel Hartz-IV-Kürzung bei Mutti?

    300€ weniger oder 240€ weniger? Irgendwie wird das dann ja gemindert.

    Kommentar von Fred4u Fred4uFred4u

    Mutti verliert Alleinerziehungszuschlag, wenn Du einziges Kind bist. Verliert, den Satz fuer Dich 240 €, die Miete wird dann neu berechnet.

    Kommentar von Doctores DoctoresDoctores

    Deine 400.-€ Ausbildungsvergütung werden in der BGemeinsch. als Zufluss in voller Höhe angerechnet.

    Nix mit Freibetrag, dieser kommt nur in Berechnung bei der Aufnahme einer Tätigkeit (und nicht bei einer Ausbildung) ...

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    @ Doctores: wenn man keine, aber auch wirklich keine Ahnung vom SGB II-Recht hat, einfach mal die Klappe halten.
    Natürlich gelten die Freibeträge für Erwerbseinkommen auch für die Ausbildungsvergütung, wobei hier sogar die 400 EUR-Grenze des § 11 b SGB II wegfällt.

    man, man, man ... ich könnte ko.tzen.

    Kommentar von Doctores DoctoresDoctores

    Unsinn !

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    In einer Ausbildung ist man sowohl erwerbsfähig als auch erwerbstätig; damit sind sämtiche Voraussetzungen für die Anwendung des kompletten § 11 b SGB II gegeben.
    Und - das hatte ich überlesen: natürlich wird Einkommen des Kindes (mit Ausnahme von Kindergeld) niemals in der Eltern-BG angerechnet; vielmehr ist es so, dass ein Kind, das seinen Bedarf aus eigenem Einkommen alleine bestreiten kann, aus der BG mit seinen Eltern rausfällt.

    Vorschlag: beschäftige dich einfach nochmal mit dem SGB II-Einmaleins - da besteht massiver Lernbedarf -, bevor du hier Blödsinn verbreitest.

    Kommentar von Doctores DoctoresDoctores

    Jop, danke.

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    Antwort von Frager93xD Frager93xD

    bekommst du da überhaupt noch hartz4 ich meine du verdienst ja dann selbst geld ?

    Kommentar von mikera mikera

    Ich selbst zähle nur zur Bedarfsgemeinschaft und erhalte kein Hartz IV.

    Kommentar von Doctores DoctoresDoctores

    Wenn du in einer B-gemeinschaft lebst, hast du auch Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (oder bist du verheiratet und dein Mann hat Einkünfte).

    Was soll der Unsinn ?!

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