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Ausbildungsvergütung + Halbwaisenrente übersteigt steuerfreies Einkommen

Frage von Tolotson Tolotson

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Steuerrecht. Und zwar befindet sich mein Lebensgefährte derzeit in einer betrieblichen Ausbildung und verdient knapp unter dem Grundfreibetrag. Jetzt ist im Sommer seine Mutter verstorben und er erhält ab März eine ganz ordentliche Halbwaisenrente und bekommt auch rückwirkend nochmal einiges an Geld. Damit katapultiert er sich locker über den Grundfreibetrag und müsste daher vermutlich Einkommenssteuer zahlen.

Was müssen wir tun? Der Arbeitgeber führt ja keine Einkommenssteuer ab, da der Betrag den mein Partner dort verdient unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Hab' mich schon durch diverse Wikipedia-Artikel gewühlt aber irgendwie finde ich nicht die Information die ich brauche. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass er jetzt eine Einkommenssteuererklärung machen muss und die ganzen Steuern für ein Jahr nachzahlen muss ... er ist ja nicht selbständig...

Ich danke schonmal für die Hilfe.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lissa Lissa

    Er muss im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben.

    Nur ein prozentualer Anteil der Rente zählt als steuerpflichtiges Einkommen.

    Es kommt dabei auf das Jahr des Rentenbeginns an.

    Wenn er ein höheres Einkommen hat, dürfte es kein Problem sein, einen kleinen Anteil an Steuern nachzuzahlen.

    Hier kann gesvhätzt werden, wie hoch die Steuern ungefähr werden: https://www.test.de/themen/steuern-recht/rechner/Steuerberechnung-fuer-Rentner-H...

  • 2
    Antwort von GuteFrage89 GuteFrage89

    grundsätzlich muss er die erklärung abgeben.

    es wird aber auch ausgerechnet, ob sich das überhaupt lohnt.

    gibt die ab, bevor ihr geschätzt werdet. das ist echt unangenehm.

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    RatgeberHelden Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Kidergeld bekommt er doch auch? Für 2012 ist die Einkommensgrenze gefallen.

    Die HWR wird ganz normal in der Steuererklärung angegeben. http://www.sozialleistungen.info/themen/waisenrente-halbwaisenrente/steuerliche-...

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    Antwort von jockl jockl

    Wie wäre es denn wenn man sich z.B. ELSTER kostenlos herunterladen würde und die ganze Situation da mal durch spielt.

    Ob selbstständig oder nicht hat mit ggf. Steuernachzahlungen nichts zu tun. Ein Selbsständiger kann bestenfalls mehr steuermindernde Ausgaben geltend machen. Die Rente ab März 2012 spielt erst in 2013 für 2012 eine Rolle.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Nachtrag: Viele Rentner sind von Nachzahlungen betroffen, wiel diese nicht dessen bewusst waren, dass ggf. Einkommenssteuer-Erklärungen rechtzeitig abgegeben vor hohen Nachzahlungen bewahrt hätte.

    Kommentar von Tolotson TolotsonTolotson

    Mit dem Selbstständigen bezog ich mich eher auf den Umstand, dass der ja auch einmal im Jahr eine Steuerklärung macht und dann die ganze Steuer auf einen Schlag zahlen muss. Etwas das ich für Otto-Normal-Verbraucher schlichtweg für schwierig halte. Viele haben da nicht die Disziplin jeden Monat Geld zur Seite zu legen für die Steuer.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Na und?, das ist dem Finanzamt egal, die Forderung kommt dann, und wird auch beigetrieben. Keine Sorge.

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    Antwort von Bleistein Bleistein

    Wenn er selber sein zu versteuerndes Einkommen wieder unter die Grenze drückt, erledigt sich das Problem von selbst.

    Er kann zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge einrichten, bei der er monatlich oder jährlich den entsprechenden Betrag seines Bruttos gleich umwandelt. Der Arbeitgeber überweist den kleinen Teil der Ausbildungsvergütung dann nicht an Ihren Partner, sondern z.B. an eine Versicherung.

    Diese Beiträge in die eigene Vorsorge reduzieren das zu versteuernde Einkommen. So bleibt er unter den 8000 (und etwas) EUR und ist weiterhin in der steuerfreien Zone. Anstatt ans Finanzamt zahlt er dann in seine eigene Tasche.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Vor allem sollte er der RV sein Einkommen mitteilen, es wäre zu prüfen, ob ihm Halbwaisenrente überhaupt zusteht. Fragen ist besser als später einen Riesenberg Schulden zurück zahlen zu müssen.

    Und generell ist jedes Einkommen zu versteuern, wenn jemand zwei verschiedene Einkommensarten hat,** muss er eben eine EStErklärung abgeben**. Die Lohnsteuer berücksichtigt ja nur, das zu versteuernde Gehalt/Ausbildungsvergütung. Mit Selbständigkeit hat das nichts zu tun. Der Arbeitgeber kann ja gar nicht wissen, ob sein Arbeitnehmer weitere Einkünfte hat.

    Kommentar von Tolotson TolotsonTolotson

    Danke für den Tipp, genau das ist es ja das ich befürchte, dass er jetzt rückwirkend einiges zahlen muss. Was die Rentenversicherung angeht: Die haben ja beim Antrag alle Informationen über sein Einkommen bekommen aber ich denke ich rufe da doch mal an und frag' einfach mal nach.

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