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ausbildungsvergütigung nitrig

Frage von wilkano wilkano

Hallo ich bin 16 Jahre alt und habe gestern meinen Uasbildungvertrag zum Bürokaufmann unterschriben da das keine normale Ausbildung ist sondern eine gespendete die ich durch die gisa veranstaltung bekommen habe (von der avdd) ist die Ausbildungsvergütigung gerade mal im 184,50€ wollte ich fragen ob man das noch etwas aufstocken kann es wurde auch mal etwas erwähnt bei der veranstalzung aber wen ich das amt darauf anspreche weis es nicht was ich meine es war irgent wie etwas mit abrbeitslosen geld oder so ähnlich ich hoffe ihr wist wie ich es meine und würde mcih über schnelle antworten freuen ;)

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Antworten (9)

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    Antwort von SchalkeFan3 SchalkeFan3

    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Man beachte vor allem den Ausbildungsberuf!

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    Antwort von spring spring

    Bei deinen Deutschkenntnissen kannst du froh sein, das die dich überhaupt genommen haben. Im realen Leben...hättest du wohl Pech gehabt. Sei also froh über die Zuwendung.

    Kommentar von khanikarl khanikarl

    ^^

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    Antwort von smarty1610 smarty1610

    Ist genau dass richtige für dich, bei so vielen Rechtschreibfehler kannst du auch nicht mehr verlangen.

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Eijeijei, Bürokaufmann und dann so ein Deutsch, das geht gar nicht. BAB kannst Du beantragen, vorher würde ich aber einen Deutschkurs belegen, um die Formulare für den Antrag richtig auszufüllen.

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    Antwort von DanielB DanielB

    bei dem deutsch ist deine arbeit im büro vielleicht auch nicht mehr wert...

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Deins ist auch nicht so viel besser. Oder deine Shifttaste ist kaputt (?)

    Kommentar von DanielB DanielBDanielB

    ne die geht einwandfrei... glaub mir ich hab kein problem mit der klein- und großschreibung... ich spar mit nur die mühe;-)

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Also bist du ein Zeitdieb, der sich Mühe spart, die der Leser zum Entziffern aufbringen muss. Mit welchem Recht?
     
    Oder ist es dir egal, ob deine Texte gelesen werden? Warum machst du dir dann überhaupt den Aufwand, eine Textruine so lieblos hinzurotzen?
     
    Ich möchte meine Augen schonen und stelle deshalb die Benachrichtigungsfunktion ab.

    Kommentar von DanielB DanielBDanielB

    man versteht den sinn auch wenn ich auch groß-und kleinschreibung verzichte... also bitte... bisher hat sich noch keiner beschwert!

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    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    unter Umständen besteht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Am besten bei der Arbeitsagentur nachfragen. Falls kein Anspruch besteht, ggf. dort nach Alternativen erkundigen.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-be...

    Bezüglich der Rechtschreibung am besten den Deutschklehrer um Tipps bitten: Bücherempfehlung, Internetseiten ... Ggf. den Text zeigen und daran im Unterricht die Regeln üben. In der Berufsausbildung gibt es meistens eine Probezeit (3 bis 4 Monate). Auch Rechtschreibung kann ein Beendigungsgrund sein (besonders wenn keine Fortschritte erkennbar sind).

    Viel Erfolg in der Ausbildung!

    Gruß

    RHW

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    Antwort von khanikarl khanikarl

    Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe festgelegtes, kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Die Festsetzung erfolgt durch eine gesetzliche Regelung, durch eine Festschreibung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder implizit durch das Verbot von Lohnwucher. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundensatz oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Neben nationalen Mindestlöhnen gibt es auch regionale Varianten, die sich z. B. auf Bundesstaaten oder Städte beziehen. Eine weitere Erscheinungsform sind branchenspezifische Mindestlöhne.

    1896 gab es in Neuseeland erste Gesetze zur Lohnschlichtung, aber noch keine festgelegten Mindestlöhne. 1938 wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika nationale Mindestlöhne eingeführt. Eine 1970 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossene Absichtserklärung zur Einführung von Verfahren zur vertraglichen Festlegung von Mindestlöhnen [1][2] haben bis Anfang des 21. Jahrhunderts 51 der 181 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert.[3] Nach einer Statistik der ILO gibt es in über 90% ihrer Mitgliedstaaten Mindestlöhne.[4]

    Branchenspezifische Mindestlöhne und ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn werden unter sozial- und arbeitsmarktpolitischen Aspekten in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert. Ein Hauptargument für Mindestlöhne ist die Verbesserung der Einkommenssituation von Beschäftigten im Niedriglohnsektor, ein Hauptargument dagegen ist der mögliche Verlust von Arbeitsplätzen. Die Wirkung von Mindestlöhnen auf das Beschäftigungsniveau ist umstritten. Maßgeblich für die möglichen Auswirkungen ist dabei die Höhe des Mindestlohns in Relation zum allgemeinen Lohnniveau.

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    Antwort von saharastrom saharastrom

    Erst mal Glückwunsch zu der Ausbildung! Sei froh, dass Du diesen Platz, bei der schlechten Rechtschreibung, bekommen hast. Erst wenn Du die Ausbildung mit Erfolg beendet hast, kannst Du Forderungen stellen. Setze jetzt alles daran, dass Du es schaffst.

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    Antwort von Swanone Swanone

    Es gibt einen Mindestlohn. Der MUSS immer eingehalten werden.

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Wo lebst Du denn, er arbeitet nicht, sondern bekommt Ausbildungsvergütung und die kann durchaus niedriger liegen.

    Kommentar von khanikarl khanikarl

    ja das stimmt

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