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Ausbildungsuchend melden bei befristetem Vertrag (FSJ)

Frage von zarpa0102 zarpa0102

Also ich mach im Moment ein Freiwilliges Soziales Jahr und bin damit am 31.07.2011 fertig und habe erst ab dem 1.10 oder 1.11 eine Ausbildungstelle, und würde für den Zeitraum natürlich gerne Arbeitslosengeld bekommen.

Jetzt habe ich aber mitbekommen, dass man sich, wenn man nur einen befristeten Vertrag hat, schon eineige Monate bevor der abgelaufen ist beim Arbeitsamt ausbildungssuchend melden muss.

Kennt sich damit jemand aus und kann mir weiterhelfen? Ab wann muss ich mich ausbildungssuchende melden? Muss ich dan trotzdem an Massnahmen vom Arbeitsamt teilnehmen, auch wenn ich schon sicher eine Ausbildung habe?

 

Danke schonmal für die Antwort

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Antworten (1)

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    Antwort von Nic43 Nic43

    3 Monate vorher sollte man sich melden!
    Das heißt, es hätte am 30.04. geschehen sollen.
    Ich würde Dir raten, es jetzt sehr zügig nach zu holen!
    Vermutlich werden sie dich nicht zu irgendwelchen Maßnahmen schicken, wenn Du bereits einen Ausbildungsvertrag sicher hast. Aber man weiß nie, was sich da einige Sachbearbeiter denken oder einfallen lassen ;-)

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