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ausbildungsuchend

Frage von stina06 stina06

hallo zusammen :D

ich bin derzeit ausbildungssuchend.

der vater von meinem freund meinte das ich mich beim arbeitsamt umbedingt ausbildungssuchend melden muss, da mir derzeit gar kein kindergeld zusteht??? muss ich mich wenn ich mich jetzt ausbildungssuchend melde das kindergeld zurückzahlen???

wie läuft das eigentlich ab?? muss ich belege vorlegen seid wann ich ausbildungssuchend bin etc...

habt ihr erfahrung damit gemacht??

freue mich auf eure antworten!!

lieben gruß

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Antworten (5)

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    Antwort von zwerchfell zwerchfell
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    Antwort von joke0163 joke0163

    Das Kindergeld bekommst du bis 18 Jahren ohne irgendwas vorzulegen ab dein 18 Jahr mußt du dich ausbidungssuchend melden und dich regelmäßig beim Arbeitsamt melden tuhst du dies nicht kann das arbeitsam t die Kindergelsstelle bescheid sagen das du die Regel nicht einhälst und die Kindergeldzahlung einstellen .Bekommen deine Eltern sogar Hartz4 oder Beihilfe zum Lebensunterhalt kann das Arbeitsamt dich sogar dazu zwingen dich Arbeitssuchend zumelden.Ab 18 soll man sowieso einen Antrag stellen das das Kindergeld weiter gezahlt werden soll.Das Arbeitsamt kann dir dann auch geeignete Ausbildungsstellen anbieten.

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    Antwort von stina06 stina06

    muss ich nicht den zeitraum zurückzahlen (Kindergeld) wo ich noch nicht gemeldet war!?!

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    Antwort von Nellina Nellina

    Wenn Du Dich suchend meldest, warum solltest Du das Kindergeld dann zurueckzahlen? Klar kannst Du es weiterhin beziehen.

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    Antwort von FresaTexMex FresaTexMex

    Ich hab mich Ausbildendsuchend gemeldet und hab Kindergeld rückwirkend bekommen.

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