Hallo zusammen. :)
Gehen wir davon aus, Person X ist bei der Arbeitsagentur als ausbildungspatzsuchend gemeldet, bewarb sich, hat jedoch die Antwortschreiben der entsprechenden Firmen nicht aufgehoben, da Person X nicht an einer Rückerstattung der Bewerbungskosten interessiert war, und davon ausging, dass einzig und allein hierfür die Antwortschreiben aufgehoben werden sollten. Die Agentur für Arbeit meldet sich telefonisch, um sich nach dem Status zu erdkundigen. Da Person X nichts vorweisen kann, ist die Laune der Mitarbeiterin der AfA dementsprechend gesunken. Sie stellt den Status "ausbildungsplatzsuchend" unverzüglich ein und weißt Person X an, sich bei der Kindergeldkasse zu melden.
a) Ist es möglich, dass das Kindergeld zurück bezahlt werden muss? Angenommen, der Status ausbildungsplatzsuchend hielt vom 01.05. bis zum 25.08. an. Es wurde also Kindergeld für 4 Monate überwiesen.
b) Welche Möglichkeiten gäbe es, dies zu umgehen? Es liegt hier nämlich keine böswillige Absicht vor, selbstverständlich versucht Person X Absagen etc. erneut zu bekommen, aber es wäre ja möglich, dies funktioniert nicht.
Vielen Dank.
LG Apfelmelone
Ja, das wird Person X machen.
Mich würde aber sehr interessieren, was denn der Fall wäre, wenn kein Nachweis erbracht würde? Angenommen, jemand ist 12 Monate als ausbildungsplatzsuchend gemeldet, bewirbt sich 10 Monate lang 100fach, 2 jedoch garnicht?
Das hieße, 10 Monate gibt es Kindergeld, zwei nicht. Anspruchsvoraussetzungen für Kindegeld müssen für jeden einzelnen Monat geprüft werden.