2

Ausbildungsplatzsuchend - Kindergeld - Bewerbungsnachweise

Frage von Apfelmelone Apfelmelone

Hallo zusammen. :)

Gehen wir davon aus, Person X ist bei der Arbeitsagentur als ausbildungspatzsuchend gemeldet, bewarb sich, hat jedoch die Antwortschreiben der entsprechenden Firmen nicht aufgehoben, da Person X nicht an einer Rückerstattung der Bewerbungskosten interessiert war, und davon ausging, dass einzig und allein hierfür die Antwortschreiben aufgehoben werden sollten. Die Agentur für Arbeit meldet sich telefonisch, um sich nach dem Status zu erdkundigen. Da Person X nichts vorweisen kann, ist die Laune der Mitarbeiterin der AfA dementsprechend gesunken. Sie stellt den Status "ausbildungsplatzsuchend" unverzüglich ein und weißt Person X an, sich bei der Kindergeldkasse zu melden.

a) Ist es möglich, dass das Kindergeld zurück bezahlt werden muss? Angenommen, der Status ausbildungsplatzsuchend hielt vom 01.05. bis zum 25.08. an. Es wurde also Kindergeld für 4 Monate überwiesen.

b) Welche Möglichkeiten gäbe es, dies zu umgehen? Es liegt hier nämlich keine böswillige Absicht vor, selbstverständlich versucht Person X Absagen etc. erneut zu bekommen, aber es wäre ja möglich, dies funktioniert nicht.

Vielen Dank.

LG Apfelmelone

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 0
    Antwort von Franzi86w Franzi86w

    Ich musste noch nie dem Berufsberater irgendwelche Absagen oder ähnliches vorzeigen. Man bekommt ja auch nicht imemr von jedem Betrief einen Bescheid. Demnach reichte es immer vollkommen aus, wenn ich gesagt habe, dass ich mich beworben habe. Und das- obwohl ich einen Ordner voller Absagen etc zu Hause liegen habe. Und solange man ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist und man von der Familienkasse und nicht der Stadt das KIndergeld bekomtm reicht dies aus als Anspruch aufs Kindergeld. Demnach würde ich zum Berufsberater hingehen und sagen, dass man auch alleine sucht und würde denen die Firmen nenne- soweit wie sie wissen möchten. Und in Zukunft alles aufheben, was man erhält ;-)

  • 0
    Antwort von nitramnenie nitramnenie

    Sachlage ist so, dass der Kindergeld-Antragsteller nachweisen muss, dass die Grundlage für die Zahlung gegeben ist, in deinen Beispiel also die Ausbildungssuche. Dass die Familienkassen der Einfachheit halber davon ausgehen, dass für bei der Berufsberatung gemeldetete Kindern nicht weiter geprüft werden muss, endbindet selbst da nicht völlig von der potentiellen Nachweispflicht. Zudem: wenn man sich die Merkblätter der Agentur für Arbeit zu Notwendigkeit von Bewerbungsbemühungen durchschaut, sind ja auch deutliche Hinweise gegeben, dass man nachweispflichtig bleibt. Daher zu (a): Ja, das kann sein, dass zurückgezahlt werden muss; und (b) möglichst plausibel erläutern, wo, wann etc. man sich beworben hat. Ggf. die Anfragen an die Arbeitgeber "irgendwie" dokumentieren, so dass es prüfbar wird.

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    So lange das AfA den Status "ausbildungsplatzsuchend" bescheinigt (hat), gibt es für jeden dieser Monate KG.

    Für die anderen Zeiten: Die Firmen bitten, die Antwortschreiben nochmal auszudrucken.

    Und Deine eigenen Bewerbungsschreiben müssten doch auch irgendwo noch in Deinem PC stecken?

  • 0
    Antwort von Rose4440 Rose4440

    Person X braucht die entsprechenden Firmen nur um Bestätigung zu bitten, dass sie sich beworben hat. Notfalls kann sie die Namen der Firmen auch dem Arbeitsamt angeben, die das nachprüfen können.

    Kommentar von Apfelmelone Apfelmelone

    Ja, das wird Person X machen.

    Mich würde aber sehr interessieren, was denn der Fall wäre, wenn kein Nachweis erbracht würde? Angenommen, jemand ist 12 Monate als ausbildungsplatzsuchend gemeldet, bewirbt sich 10 Monate lang 100fach, 2 jedoch garnicht?

    Kommentar von nitramnenie nitramnenienitramnenie

    Das hieße, 10 Monate gibt es Kindergeld, zwei nicht. Anspruchsvoraussetzungen für Kindegeld müssen für jeden einzelnen Monat geprüft werden.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.