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Ausbildungskosten von der Steuer absetzen - verzwickter Fall

Frage von theodor9 theodor9

Hallo zusammen!

Ich bin seit 1,5 Jahren berufstätig, habe aber noch zwei fehlende Prüfungen für mein Studium offen, sodass ich im letzten Jahr Studiengebühr zahlen musste. Ich habe in Österreich studiert (bin auch Österreicher), bin nun aber wie gesagt seit 1,5 Jahren in Deutschland wohnhaft und arbeite hier.

Kann ich die Studiengebühren von der Steuer absetzen? Kurse habe ich im letzten Jahr ja keine mehr besucht und könnte also einen erfolgreichen Fortschritt vom Studium nicht nachweisen oder braucht man das gar nicht?

Vielen Dank!

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Antworten (3)

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Ich denke, das sind (zusammen mit Fahrtkosten und Verpflegungspauschale) Werbungskosten.

    mehr: www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#werbungskosten

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Ansonsten könntest Du die Frage auch mal in einem Steuerforum stellen:

    klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer

    Kommentar von theodor9 theodor9

    Da es sich um mein erstes Studium handelt, dass sich nicht im Rahmen eines Dienst- und Ausbildungsverhältnisses befindet, handelt es sich um Sonderausgaben.

    Danke für die Steuerforentipps!

    Kommentar von theodor9 theodor9

    Da es sich um mein erstes Studium handelt, dass sich nicht im Rahmen eines Dienst- und Ausbildungsverhältnisses befindet, handelt es sich um Sonderausgaben.

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    Antwort von curafe curafe

    nee, erfolgreichen fortschritt musst nicht erbringen und diese kosten sind voll absetzbar, geh doch mal zum steuerhilfe verein und lass dich da mal beraten, auch die kosten dafür kannst absetzen

    Kommentar von theodor9 theodor9

    Vielen Dank! Zum Steuerhilfeverein möchte ich eigentlich nicht, weil ich bis auf diesen besonderen Sachverhalt eigentlich gut klar komme mit der Steuererklärung. Da ich ja kein deutscher Bürger bin, bin ich aber gar nicht davon ausgegangen, dass dieser Abzug für mich in Frage kommt.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ausbildungskosten sind absetzbar, wenn Du mit der Ausbildung Geld verdienen willst. Wenn Du sie jobbezogen machst, dann sind das Werbungskosten und in voller Höhe absetzbar, ansonsten Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen (ich kann es mir einfach nicht merken), die sind dann nur bis zu einem bestimmten Höchtsbetrag abziehbar.

    Kommentar von theodor9 theodor9

    Und einen Nachweis über den erfolgreichen Fortschritt muss ich nicht erbringen?

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Nein, mußt Du nicht. Allerdings kann das Finanzamt sich weigern, das anzuerkennen, wenn Du das jetzt die nächsten 10 Jahre so machst.

    Kommentar von theodor9 theodor9

    Hab ich eigentlich nicht vor. ;) Ich möchte die Prüfungen noch in diesem Jahr machen. Bezüglich der Fahrkosten - wenn ich ja eigentlich keine Kurse mehr habe, könnte ich Fahrtkosten für Lerngruppen, etc. ansetzen?

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Ja.

    Kommentar von theodor9 theodor9

    Dankeschön - hast mir sehr geholfen!

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