Hallo zusammen!
Ich bin seit 1,5 Jahren berufstätig, habe aber noch zwei fehlende Prüfungen für mein Studium offen, sodass ich im letzten Jahr Studiengebühr zahlen musste. Ich habe in Österreich studiert (bin auch Österreicher), bin nun aber wie gesagt seit 1,5 Jahren in Deutschland wohnhaft und arbeite hier.
Kann ich die Studiengebühren von der Steuer absetzen? Kurse habe ich im letzten Jahr ja keine mehr besucht und könnte also einen erfolgreichen Fortschritt vom Studium nicht nachweisen oder braucht man das gar nicht?
Vielen Dank!
Ansonsten könntest Du die Frage auch mal in einem Steuerforum stellen:
klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer
Da es sich um mein erstes Studium handelt, dass sich nicht im Rahmen eines Dienst- und Ausbildungsverhältnisses befindet, handelt es sich um Sonderausgaben.
Danke für die Steuerforentipps!