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Ausbildungskosten (Studium) bei der Steuererklärung

Frage von depaslon depaslon

Hallo zusammen,

hatte letztes Jahr einen Bruttoverdienst von ca. 19 000 Euro (Werkstudent a 790 Euro im Monat mit Steuerklasse 1, Aushilfe a 650 Euro im Monat mit Steuerklasse 6) und studiere gleichzeitig noch BWL. Natürlich musste ich durch die Steuerklasse 6 eine Menge Steuern zahlen.

Jetzt würde ich diese gerne durch einen Steuerklärung erstattet bekommen. Die grobe Durchführung der Steuererklärung ist kein Problem aber ich "suche" noch Kosten, die ich für mein Studium als Sonderausgaben absetzen kann.

Bisher habe ich: - Studiengebühren - Semesterbeiträge - Fahrten zur Uni ( 3x die Woche) - Fahrten zur Lerngemeinschat ( 1x die Woche)

Was gibt es darüber hinaus noch? Hatte extrem hohe Kosten (min. 300 Euro) durch viele Kopien und Skripte (bei Anfertigung der Bachlor-Thesis). Allerdings habe ich jetzt nicht für jede Kopie einen "Kassenbon", da das Geld auf eine "Mensa-Karte" geladen wird und Ausdrucke bzw. Kopien dann damit bezahlt werden.

Was kann für einen Betrag kann ich für Kopien usw. ansetzen (glaubwürdig!) ?

Fällt sonst noch wem eine Kostenart ein? Anschaffungen wie PC usw. wurden allerdings nicht getätigt.

Hoffe auf Antworten. DANKE

Lieben Gruß, Yves

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Antworten (2)

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    Antwort von sonjasdekowelt sonjasdekowelt

    heimfahrten werden nur anerkannt wenn der erstwohnsitz noch bei den eltern wäre, wenn du aber seit 2 jahren den erstwohnsitz mit deiner freundin zusammen hast , sind heimfahrten nicht absetzbar.

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    Antwort von SchnuBee SchnuBee

    Wie siehts bei der mit Heimfahrten aus? Wenn du mind. alle 2 Wo heim fährst kannst du die Kosten absetzen.

    Das mit den Kopien kannst du auf jeden fall versuchen. Hast du wenigstens einige Bons? Schreib einen kurzen Text dazu, vieleicht wirds anerkannt.

    Kommentar von depaslon depaslon

    hi..danke für die schnelle Antwort.. Ich fahre schon noch zu meinen Eltern, allerdings wohne ich bereits seid 2 Jahren mit meiner Freundin in einer eigenen Wohnung. Zählen da noch Heimfahrten??

    Ich habe leider keine Quittungen, da man einfach keine bekommt!

    lg

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    Da du mit deiner Freundin zusammen wohnst ist egal, du musst eben nur auf die mind. 26 Fahrten im Jahr kommen. (Anders wäre es natürlich wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, ich denke dann wird es nicht mehr anerkannt).

    Wie gesagt, wenn du keine QUittungen hast, schreib einen kurzen TExt und schilder das Problem, wenn du Glück hast, wirds angerechnet.

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