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Ausbildungshilfe oder wohngeld für azubi

Frage von mawa56 mawa56

Hallo Sohn 22 J ist ausgezogen und macht noch Ausbildung,verdient 400.-€ , wohnung kostet miete 350.-€ jetzt hat er beim arbeitsamt ausbildungsbeihilfe beantragt,steht im das zu und wieviel, letztes jahr hat er eine Wohnung im 2 fam haus geerbt, da wohnen Mutter mit Freund er hatte nur ein Zimmer da. arbeitsplatz ist 25 km entfernt und da hat er sich eine Wohnung gemietet. was kann er noch beantragen damit er finanziell zuracht kommt

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Antworten (3)

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    Antwort von irmchen1 irmchen1

    BAB wird er wohl nicht bekommen, da der Arbeitsplatz nur 25km entfernt ist. Oder er hat überhaupt keine Verbindung (Zug o.ä.) dorthin. Ich denke,er wird keine Zuschüsse bekommen!!!

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    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    Er kann bei euch eine Unterstützung beantragen, die ihr ihm auch gewähren müßt, da ihr ihm eine Ausbildung finanzieren müßt. Zudem steht ihm das Kindergeld zu. Desweiteren hat er noch die Miete der Eigentumswohnung...das sollte dann wohl reichen

    Kommentar von irmchen1 irmchen1irmchen1

    Er hat aber ohne genug Einkommen nicht von zu Hause auszuziehen.

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    prinzipiell kann man das so nicht sagen, wenn z.B. die Verkehrsverbindung zum Arbeitsplatz unzumutbar ist, kann er das schon

    Kommentar von irmchen1 irmchen1irmchen1

    Dann bekommt er ja auch BAB.

    Kommentar von mawa56 mawa56

    Mieteeinnahmen gibt es nicht mutter erhält harz 4 und Vater hat Eu-Rente von brutto 800 €. Kindergeld erhält er auf sein Konto

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    natürlich stehen ihm Mieteinnahmen zu. Die Mutter bekommt ja mit dem hartz4 ja auch die Wohnung bezahlt. Dieses muß an den Sohn weitergeleitet werden....

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    Antwort von derMeier derMeier

    Ich, 21 J bei gleichem Verdienst:

    Da der Vater ein zu hohes Bruttoeinkommen hat bekomme ich nichts. Ich musste mich mit schwarzarbeit über Wasser halten, was ich dem Sozialamt auch sagte, denen es aber egal war

    Bei Wohngeld gibt es ein Gesetz, das besagt, das es nicht für auszubildende da ist.

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