Will jetzt eine Ausbildung als Verkäuferin machen und da wurde mir gesagt das ich gleich am Anfang allein im Laden stehen muß und verkaufen soll. Ist das gestzlich?
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Ausbildungsgestz
Frage von
gaudimaus
Antworten (3)
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0Antwort von
WelfensammlerWelfensammler
Eine gesetzliche Aufsichtspflicht (§ 832 BGB ) gibt es nur für minderjährliche Auszubildende.
Allerdings können auch Sicherheitsvorschriften die Anwesenheit einer 2. Person erforderlich machen. Bei einer Verkäuferin fällt mir aber keine so gefährliche Arbeit ein.
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0Antwort von
elyonaelyona
das ist nicht so schwer, wie du denkst.
ich kenne auch welche, die machen das als minijob nebenbei und die wurden nach kurzen erklärungen auch gleich an dei kasse gesetzt.
du kannst da auch nicht ganz so viel falsch machen, wenn du nicht grade dämlich bist :)
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