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Ausbildungsgeld pfänden

Frage von ichvonnebenan ichvonnebenan

Hallo, im Zuge der Vorstufe der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung wird nun der Gerichtsvollerzieher erscheinen, weil die Ex meines Freundes die Raten für die Eigentumswohnung, die sie noch nutzt, nicht gezahlt hat. Kann mir jemand sagen, inwieweit gepfändet wird?Wir leben zusammen, ein Kind - interessiert bestimmt nicht oder? Den Unterhalt für sein Kind hat er im Dezember eingestellt, weil die Ex es nicht für nötig hält, eine Schulbescheinigung zu schicken, wir wissen nicht, ob die Tochter lernt oder noch zur Schule geht.Mein Freund macht mit seinen 42 Jahren eine Ausbildung (Azubi) über den Rententräger, erhält vom Rententräger Übergangsgeld, praktisch sein Ausbildungsgeld, Fahrkosten muss er verauslagen und bekommt das Geld zurück, dann noch Verpflegungskosten - wird das alles gepfändet?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von GermanGirl2011 GermanGirl2011

    Es kann nur eine gewisse Summe gepfändet werden, wie hoch die ist wird euch sicherlich ein Anwalt sagen können. Geht zur Bank und richtet eine Konto mit Pfändungsschutz ein, ein sogenanntes P-Konto, die Bank wird euch da sicherlich beraten.

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    Antwort von hanco hanco

    Es ist völlig wurscht, ob das Kind noch zur Schule geht oder eine Ausbildung begonnen hat. Bis zum Abschluss dieser Ausbildung ist der Vater nach wie vor Unterhaltsverpflichtet.

    Kommentar von ichvonnebenan ichvonnebenan

    das ist so nicht richtig, das kind ist 18 und die mutter muss auch hälftig barunterhalt leisten, das ist auch nicht das problem....der unterhalt wurde immer gezahlt, der zahlende ist nicht nur zum zahlen verpflichtet, kann zu beginn eines jeden schuljahres eine aktuelle schulbescheinigung verlangen (auch die pflicht der tochter/mutter) diese vorzulegen. ausbildung - eigenes geld - vielleicht hohes einkommen - kein unterhalt mehr...

    Kommentar von hanco hancohanco

    Falsch! Bis zum 25. Lebensjahr, längstens jedoch bis zum Abschluss der Ausbildung oder des Studiums sind beide Elternteile Unterhaltsverpflichtet. Bei keiner Ausbildung verdient man so viel, dass man ohne Unterhalt seinen Lebensunterhalt allein bestreiten kann.

    Kommentar von ichvonnebenan ichvonnebenan

    na, es gibt schon einige, telecom und werft sag ich da nur, da haste im 1. Ausbildungsjahr 1023 EURO für mich ausreichend oder?

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    Antwort von angy2001 angy2001

    Alles bischen wirr- ich seh da nicht durch und dann frage ich mich: Warum kümmerst du dich um das Thema, sollte er das nicht mal allein machen??? Ist er denn überhaupt schon geschieden? Wem gehört die Wohnung?

    Kommentar von ichvonnebenan ichvonnebenan

    warum ich mich kümmere? weil wir zusammenleben..... die scheidung läuft, beiden gehört die wohnung - eigtl. der Bank und bald unterm Hammer

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Gut, du hängst mit drin, das verstehe ich... nur nach meiner Meinung müsste er die Initiative ergreifen, es ist sein Problem.

    Mehr zum Thema Pfändungsfreibetrag kannst du hier lesen und rechnen: http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php

    Kommentar von ichvonnebenan ichvonnebenan

    macht er ja auch, das mache ich nicht, das hat er schon im Griff.

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