1

Ausbildungsgeld bei Harz-4

Frage von Christian1109 Christian1109

Hallo,

ich will mal wissen, wie viel Ausbildungsgeld ich behalten darf. Meine Mutter ist Harz-4-Empfängerin und ich beginne ab dem 1.8 eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Mein Ausbildungsgeld wird ja zum Teil dem Harz-4 meiner Mutter angerechnet. Nun sagte die Frau bei der ARGE heute, dass ich angeblich nur 50€ behalten darf, obwohl ich 450€ verdiene. Ist das rechtens?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 3
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Der Freibetrag ergibt sich aus § 11 b SGB II:

    100 EUR Grundfreibetrag + 20% vom übersteigenden Teil des Bruttoeinkommens (ab 1000 EUR sinds nur noch 10%).

    Wichtig:

    1.ist die Versicherungspauschale von 30 EUR schon bei deinem Kindergeld berücksichtigt (falls du über 18 bist), muss du die von den 100 EUR runterrechnen.

    2.Hast du besondere Werbungs-Kosten (Fahrgeld, Lehrmaterialien, Bekleidungskosten usw.), die 100 (bzw. 70) EUR übersteigen, kannst du auf Antrag die tatsächlichen Kosten geltend machen.

    http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11-ff---11.04.2011.pdf

  • 2
    Antwort von DerHans DerHans

    Das ist falsch. Du hast ein en Freibetrag von 100 € von den restlichen 350 € kannst du zusätzlich 70 € behalten.

    Kommentar von Christian1109 Christian1109

    Danke schön. Weil es ist doch so, dass man in Deutschland mindestens 100€ verdienen kann und das ich dann noch die restlichen 70€ behalten darf, wurde mir auch irgendwie gesagt. Ich sehe da nicht durch. Also heißt es, dass ich wohl 170€ behalten darf?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.