Ich bin im dritten Lehrjahr einer Ausbildung und werde - wie vom gesetz gerade noch erlaubt - 20% unter dem Tarifvertrag meiner Branche bezahlt. Verglichen wurde das Gehalt jedoch ausschließlich zu Beginn meiner Ausbildung 2008.
Nun die Frage ob ich Recht auf eine Gehaltserhöhung habe, da der Tarifvertrag in den letzten Jahren gestiegen ist - ich merke das nun gerade bei dem neuen Ausbildungsvertrag in meinem Betrieb, welcher deutlich höher ist als der Meinige.
Vielen Dank!
MfG
Nein bin ich nicht, aber das Gesetz schreibt das trotzdem vor.. Höchstens 20% unter dem TV bei Auszubildenden