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Ausbildungsgehalt liegt mehr als 20% unter dem Tarifvertrag

Frage von corday corday

Ich bin im dritten Lehrjahr einer Ausbildung und werde - wie vom gesetz gerade noch erlaubt - 20% unter dem Tarifvertrag meiner Branche bezahlt. Verglichen wurde das Gehalt jedoch ausschließlich zu Beginn meiner Ausbildung 2008.

Nun die Frage ob ich Recht auf eine Gehaltserhöhung habe, da der Tarifvertrag in den letzten Jahren gestiegen ist - ich merke das nun gerade bei dem neuen Ausbildungsvertrag in meinem Betrieb, welcher deutlich höher ist als der Meinige.

Vielen Dank!

MfG

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Antworten (9)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Die Frage ist, ob der Betrieb überhaupt tarifgebunden ist. Und ob du Gewerkschaftsmitglied bist. Die Tarifverträge gelten eigentlich nur zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Darauf wird gerne vergessen hinzuweisen, sonst würden wahrscheinlich viel mehr Leute in die Gewerkschaft eintreten.

    Kommentar von corday cordaycorday

    Nein bin ich nicht, aber das Gesetz schreibt das trotzdem vor.. Höchstens 20% unter dem TV bei Auszubildenden

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    Antwort von Goebi Goebi

    Am besten beim Betriebsrat oder Gewerkschaft mal nachfragen.

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    Antwort von kertho01662 kertho01662

    Ist zwar nicht schön für Dich, aber erst ab über einem Drittel unter den ortsüblichen Durchschnittsvergütungen in Deiner Branche ist das Ganze sittenwidrig.

    Hast Du nicht bei Abschluss des Ausbildungsvertrages eine detaillierte Aufstellung über die Vergütungen während der gesamten Ausbildungszeit bekommen? Dann wäre dies bindend.

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    Antwort von Nellina Nellina

    Du solltest Deinen Ausbilder danach fragen. Aber Tariferhöhungen sollten auch während der Ausbildung angepasst werden.

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    Antwort von RautenMiro RautenMiro

    Nachfragen bei der IHK oder sonstige Vereinigung welche für Dich zuständig ist. Meines Wissens hast Du schon ein Recht auf die aktuelle Vergütung abzgl. der 20%.

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    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    soweit ich weiß wird der Verdienst während der Lehrzeit am Anfang festgelegt. Schau mal in den Lehrvertrag, ob da was von Erhöhung drinsteht - eher nicht. Ich denke du musst dich mit dem Gehalt abfinden und kannst dann nach Ende der Lehre mit dem AG verhandeln falls du übernommen wirst.

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    Antwort von Novasilver Novasilver

    Am besten erkundigst du dich mal beim Betriebsrat, der Gewerkschaft oder der IHK. Die im Vertrag zu grundeliegenden Beträge werden selbstverständlich auch entsprechend der tariflichen Entwicklung mit angepasst d. h. diese steigen genauso an, auch wenn zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns ein niedriger Tarif gültig war. Um die 20% einzuhalten muß also dein "vertraglicher Azubilohn" auch den tariflichen Steigerungen(ggf. -20%) angepasst werden. Lass dir das aber auch nochmal von entsprechenden Stellen bestätigen, damit du im Zweifelsfall deinen Chef dorthin verweisen kannst!

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    Antwort von osmond osmond

    Hi, das alte Problem: Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel. Ich würde den Meister, Ausbildr4 höflich auf den Umstand aufmerksam machen und um wohlwollende Prüfung bitten. Wichtig ist es jetzt, die Ausbildung erfolgreich zu beenden. Die Entgeltregeln können je nach Bundesland und Branche von einander abweichen. Arbeitsamt, IHK, Gewerkschaft können Dir auch Auskunft geben. Gruß Osmond

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    Antwort von DollyPond DollyPond

    ist dein betrieb überhaupt an den tarifvertrag gebunden?

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