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Ausbildungsfremde Tätigkeiten in der Tiermedizin

Frage von Mellylein1 Mellylein1

Zurzeit befinde ich mich in der Ausbildung zur Tiermedizinische Fachangestellten. Die Praxis wird von einem verheirateten Ehepaar geführt. Mit Chef und Chefin gehört mit mir zum Team ebenfalls eine weitere Azubine (die beiden bilden generell nur aus - da Azubis günstiger). Mit meinem Chef habe ich mich anfangs gut verstanden, nun, da ich aus der Probezeit raus bin, sage ich natürlich auch mal, wenn mir etwas nicht passt. Er erwartet von uns Azubis, dass wir die uns übertragenen Tätigkeiten so gut erledigen, wie es eine ausgelernte tun würde.

Seitdem ich meinen Mund aufmache, hat mein Chef mich auf dem Kiker. Er kritisiert täglich wie ich meine Arbeit erledige - generell ist er jemand, der die einzig richtige Antwort auf alles kennt.

Ich reis mir für diesen Job täglich meinen A**** auf, ich fahr morgens um 7 zur Arbeit und bin frühestens abends um 20:30 Uhr daheim. Eine Mittagspause habe ich im Schnitt 1/2 - 1 Stunde. Mittwochs habe ich Schule von 11:30 - 16:30 Uhr (die Praxis hingegen wäre nur von 9-11 Uhr geöffnet, dementsprechend hat meine Kollegin weniger Stunden). Arbeiten tun beide Azubinen 6 Tage die Woche.

Nun zu den Ausbildungsfremden Tätigkeiten (meiner Meinung nach):

Dampfstaubsaugen, Keller (übrigens auch privater Keller) fegen, Klo, Fenster, Türen etc. putzen, Fegen, Abflüsse und Waschbecken reinigen, Wäsche waschen, bügeln, Sockelleisten putzen, Müll wechseln/rausbringen etc. (diese Tätigkeiten sind auch ein Grund für viele Überstunden)

Kann mir jemand einen genauen Ausschnitt aus dem Gesetz nennen, der diese Tätigkeiten, die wir täglich, mindestens wöchentlich (je nach Tätigkeit) erledigen müssen untersagt?

Auch eine Frage zur folgender Situation:

Nach einer Grippe vor 4 Wochen habe ich noch nachwirkend mit Kreislaufproblemen zu kämpfen (da man in diesem Beruf immer 100% geben muss, konnte ich mich anscheind nicht richtig auskurieren), weshalb mein Arzt mich für diese Woche noch einmal krank schrieb (nächste Woche hätte ich Urlaub). Nun ist am Samstag Heiligabend (ich weiß, kein gesetzlicher Feiertag). Die ganzen Wochen wurde unseren Kunden und auch uns Azubinen gesagt, dass unsere Praxis am Samstag den 24.12. zu hat und wir nicht arbeiten kommen müssen. Nun hat mich mein Chef heute angerufen (nachdem die Krankmeldung per Einschreiben heute bei ihm einging), dass ich Samstag arbeiten kommen soll, da sie Notdienst haben (meien Kollegin muss nicht kommen - und auch das wir dort Notdienst haben ist mir neu, zumal wir noch nie zum Notdienst erscheinen mussten). Kann ich verlangen, dass er mir an dem Tag 50% mehr auf die Stunden von meinem Gehalt anrechnet wie laut Manteltarifvertrag? (Bereitschaftsdienst) Allerdings behauptet er, die Praxis sei normal geöffnet, da Samstag und kein gesetzlicher Feiertag. Wie kann ich beweisen, dass es sich um Notdienst handelt?

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Antworten (2)

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    Antwort von SyltNadine SyltNadine

    Ich hab dieses jahr meine ausbildung zur tiermedizinischen fachangestellten abgeschlossen. Wenn du fragen zu gesetzlichen sachen hast, dann bekommst du die meisten infos und erfahrungsberichte von deinen lehrern. Da haben wir auch immer nachgefragt, es kommt auch noch drauf an wie alt du bist. Dann muss er ja auch noch das Jugendschutzgesetz beachten. Dementsprechend arbeitest du zu viel, hast zuviele Stunden. Ich hab das alles nich mehr im kopf, wie das rein rechtlich is, aber ich muss dazu sagen ich hab auch einiges einstecken müssen. Musste meine Fahrkosten zur schule selbst tragen, hab weniger verdient als die anderen, weil ich die gesetzliche gehaltserhöhung nich bekommen hab, weil mein chef so nen geizkragen is. Man hört ganz häufig, dass Tierärzte die mädels nur ausnutzen, weil sie günstige arbeitskräfte sind. Schau was dir rein rechtlich zusteht, sprich mit deinem chef und wenn er es nich mitmacht dann such dir ne neue stelle. Ich würd mir das nich nochmal antun, obwohl es bei dir schlimmer klingt, als es bei mir gewesen ist. Aber lass dir nicht allles gefallen, wir Tiermedizinischen fachangestellten haben auch Rechte!!!!

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    Antwort von Lacus Lacus

    Wenn Du Deinen Chef ärgerst und vielleicht hier und da repektlos bist, dann muss Du Dich nicht über sein Verhalten wundern. Die Arbeiten, die Du aufführst sind Arbeiten die von Lehrlingen ausgeführt werden können, denn auch in einer Tierarztpraxis wird Hygiene groß geschrieben. Dass Du Dich 100 % für Deine Tätigkeit einsetzt, ist doch selbstverständlich, sonst hätte man Dich auch nicht eingestellt. Du kannst alles was Du vorbringst von Deinem Chef verlangen, ob er es dann tut ist fraglich. Bei Deinen Ansprüchen würde ich Dir raten, suche Dir eine neuen Beruf und eine neue Ausbildungsstelle, wo man Dich mit Samthandschuhen anfasst, gnädiges Fräulein oder Mellylein sagt.

    Lehrjahre sind keine Herrenjahre,

    Wer das höhere Gehalt hat, ist im Recht

    Man sollte immer wissen, wer am längeren Hebelarm sitzt

    Ich hoffe, dass ich Dir einige hilfreiche Anmerkungen aufschreiben konnte, die Dir dann auch zu Deinem Glück verhelfen, da ich als Lehrling, wie viele andere Lehrlinge hinreichende Erfahrungen sammeln konnte.

    Kommentar von Mellylein1 Mellylein1

    Darauf hinzuweisen, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die nicht im Ausbildungsrahmenplan enthalten sind, hat nichts mit Respektlosigkeit zu tun.

    Und bei täglichen Putztätigkeiten handelt es sich durchaus um ausbildungsfremde Tätigkeiten. Klar, Hygiene in einer Praxis sind das A und O und gegen die Reinigung der Instrumente und der Hygiene in den Behandlungsräume, des Labores sowie des OPs sag ich auch rein gar nichts! Dennoch hat auch diese Einhaltung der Hygiene seine Grenzen für TFA!

    Ansonsten dürfte ich wohl am Ende meiner Ausbildung noch ein Zusatzzertifikat verlangen - denn die meisten Tätigkeiten könnte man doch eher einer Reinigungsfachkraft auftragen.

    Was zum Thema Hygiene in einer TA-Praxis gehört kannst du dem Ausbildungsrahmenplan entnehmen. Man ist Azubi und möchte auch dementsprechend ausgebildet werden und nicht ausgebeutet werden, nur weil man "jung und unerfahren" ist.

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