Zurzeit befinde ich mich in der Ausbildung zur Tiermedizinische Fachangestellten. Die Praxis wird von einem verheirateten Ehepaar geführt. Mit Chef und Chefin gehört mit mir zum Team ebenfalls eine weitere Azubine (die beiden bilden generell nur aus - da Azubis günstiger). Mit meinem Chef habe ich mich anfangs gut verstanden, nun, da ich aus der Probezeit raus bin, sage ich natürlich auch mal, wenn mir etwas nicht passt. Er erwartet von uns Azubis, dass wir die uns übertragenen Tätigkeiten so gut erledigen, wie es eine ausgelernte tun würde.
Seitdem ich meinen Mund aufmache, hat mein Chef mich auf dem Kiker. Er kritisiert täglich wie ich meine Arbeit erledige - generell ist er jemand, der die einzig richtige Antwort auf alles kennt.
Ich reis mir für diesen Job täglich meinen A**** auf, ich fahr morgens um 7 zur Arbeit und bin frühestens abends um 20:30 Uhr daheim. Eine Mittagspause habe ich im Schnitt 1/2 - 1 Stunde. Mittwochs habe ich Schule von 11:30 - 16:30 Uhr (die Praxis hingegen wäre nur von 9-11 Uhr geöffnet, dementsprechend hat meine Kollegin weniger Stunden). Arbeiten tun beide Azubinen 6 Tage die Woche.
Nun zu den Ausbildungsfremden Tätigkeiten (meiner Meinung nach):
Dampfstaubsaugen, Keller (übrigens auch privater Keller) fegen, Klo, Fenster, Türen etc. putzen, Fegen, Abflüsse und Waschbecken reinigen, Wäsche waschen, bügeln, Sockelleisten putzen, Müll wechseln/rausbringen etc. (diese Tätigkeiten sind auch ein Grund für viele Überstunden)
Kann mir jemand einen genauen Ausschnitt aus dem Gesetz nennen, der diese Tätigkeiten, die wir täglich, mindestens wöchentlich (je nach Tätigkeit) erledigen müssen untersagt?
Auch eine Frage zur folgender Situation:
Nach einer Grippe vor 4 Wochen habe ich noch nachwirkend mit Kreislaufproblemen zu kämpfen (da man in diesem Beruf immer 100% geben muss, konnte ich mich anscheind nicht richtig auskurieren), weshalb mein Arzt mich für diese Woche noch einmal krank schrieb (nächste Woche hätte ich Urlaub). Nun ist am Samstag Heiligabend (ich weiß, kein gesetzlicher Feiertag). Die ganzen Wochen wurde unseren Kunden und auch uns Azubinen gesagt, dass unsere Praxis am Samstag den 24.12. zu hat und wir nicht arbeiten kommen müssen. Nun hat mich mein Chef heute angerufen (nachdem die Krankmeldung per Einschreiben heute bei ihm einging), dass ich Samstag arbeiten kommen soll, da sie Notdienst haben (meien Kollegin muss nicht kommen - und auch das wir dort Notdienst haben ist mir neu, zumal wir noch nie zum Notdienst erscheinen mussten). Kann ich verlangen, dass er mir an dem Tag 50% mehr auf die Stunden von meinem Gehalt anrechnet wie laut Manteltarifvertrag? (Bereitschaftsdienst) Allerdings behauptet er, die Praxis sei normal geöffnet, da Samstag und kein gesetzlicher Feiertag. Wie kann ich beweisen, dass es sich um Notdienst handelt?
Darauf hinzuweisen, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die nicht im Ausbildungsrahmenplan enthalten sind, hat nichts mit Respektlosigkeit zu tun.
Und bei täglichen Putztätigkeiten handelt es sich durchaus um ausbildungsfremde Tätigkeiten. Klar, Hygiene in einer Praxis sind das A und O und gegen die Reinigung der Instrumente und der Hygiene in den Behandlungsräume, des Labores sowie des OPs sag ich auch rein gar nichts! Dennoch hat auch diese Einhaltung der Hygiene seine Grenzen für TFA!
Ansonsten dürfte ich wohl am Ende meiner Ausbildung noch ein Zusatzzertifikat verlangen - denn die meisten Tätigkeiten könnte man doch eher einer Reinigungsfachkraft auftragen.
Was zum Thema Hygiene in einer TA-Praxis gehört kannst du dem Ausbildungsrahmenplan entnehmen. Man ist Azubi und möchte auch dementsprechend ausgebildet werden und nicht ausgebeutet werden, nur weil man "jung und unerfahren" ist.