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Ausbildungsbetrieb verloren - bin im 3. Lehrjahr - was nun?

Frage von LuckyLuke87 LuckyLuke87

Hallo Leute,

habe ein dickes problem:

Ich bin im 3. Lehrjahr zum Automobilkaufmann. Mein ursprünglicher betrieb (Opel-partner) gibg in Insolvenz zu beginn diesen Jahres. ich habe relativ schnell ein neues Autohaus gefunden, wo ich meien Ausbildung weiter führen konnte.

Es ist nich der beste Betrieb, aber akzeptabel! Jetzt, einen Tag vor Ablauf meiner 6-monatigen Probezeit, kündigt er mich! Ohen besonderen Grund (nicht fristlos)

Was soll ich jetzt machen? Ich hätte im Juni 2010 Prüfung...und bin Betriebslos :(

Gibt es Berarungsstellen...?

PS: Ich bin zwar der Meinung, dass die Kündigung nicht wirksam ist, da sie mir nach Ablauf der Probezeit zugestellt wurde.. .aber naja, auf einen Rechtsstreit habe ich keine Lust - ist nicht Sinn der Sache. Eine friedlichere Lösung wäre mir lieber. Ich lebe alleine und habe nich viel Geld.

Vielen Dank schonmal für die Tips!

Gruß

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Antworten (17)

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    Antwort von Nenek Nenek

    Rufe heute noch oder morgen bei der für Dich zuständigen IHK an! Die können Dir auch sagen, wie lange Du im Betrieb gewesen sein musst, um die Abschlussprüfung machen zu dürfen oder vermitteln Dir eventuell eine neue Ausbildungsstelle.

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    Antwort von wueselduesel wueselduesel

    Ab zur IHK, vielleicht haben die einen Ausweichbetrieb.

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    Antwort von tucan tucan

    Dafür müsste die IHK zuständig sein. Die haben Lehrlingsbeauftragte, genauso wie die Handwerkskammer. Setze Dich also ganz schnell mit denen in Verbindung.

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    Antwort von Bine1991 Bine1991

    wende dich an die IHK die kann dir bestimmt helfen

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    Antwort von justiziasgolem justiziasgolem

    Auch wenn du keine Lust auf einen Rechtsstreit hast, solltest du dir mit Blick auf deine Zukunft sehr genau überlegen, ob du dich nicht doch zur Wehr setzen willst. Ich kann dir dazu nur dringend raten, denn jedem Personaler ist eine Kündigung während der Ausbildung ein großer Dron im Auge - zeigt sich dadurch doch, dass der Ausbildende offenbar nicht für den Beruf geeignet ist. Dabei befindest du dich in einer absolut günstigen Position. Laut Berufsbildungsgesetz § 20 (http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/index.html) darf die Probezeit maxmial 4 Monate betragen. Eine Probezeit von 6 Monaten ist damit unwirksam. Ich würde an deiner Stelle SOFORT den Betrieb damit konfrontieren und ggf. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Parallel dazu solltest du dich auch unbedingt an die IHK wenden. Auf gar keinen Fall solltest du das nun einfach so hinnehmen!

    Kommentar von LuckyLuke87 LuckyLuke87LuckyLuke87

    hm ja, hast Recht.Ok, Kündigung ist unwirksam! 1. nicht schriftlich rechtzeitig, 2. nach der Probezeit. Das bedeutet, das Ausbildungsverhältnis besteht fakisch fort!?!!

    Aber was soll ich mache..Eine Rüclkehr in den Betrieb ist unbequem, aber würde ich tun. Ich werde es besprechen dem Geschäftsführer. Morgen habe ich einen Termin bei einem Anwalt. Kostenlos. Danach würde er kosten..das kann ich mir nich leisten...:( Die IHK meinte, sie könne mir nich direkt helfen! Schweinerei eigentlich. Die sollte die Problematik eigentlich kennen.

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Herzlichen Glückwunsch erstmal zu deiner Entscheidung. Der Anwalt wird dich sicher auch über die Kosten und ggf. deren Finanzierung (Prozesskostenhilfe) informieren. Auch wenn es bei dem Ausbildungsbetrieb natürlich unbequem zugehen wird, ist das immer ncoh besser, als jetzt kleinbei zu geben. Ich wünsche dir viel Erfolg morgen beim Rechtsanwalt. Es wäre schön, wenn du dann nochmal von dir hören lassen würdest!

    Kommentar von dogit dogitdogit

    der erste Prozess ist für Ihn ganz sicher kostenfrei, also nicht demotivieren hier bitte.

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Vorm Arbeitsgericht trägt jede Partei die eigenen Rechtsanwaltskosten selbst. Mein Beitrag sollte aber auch nicht als Demotivation verstanden werden - vielmehr spreche ich dem Ratsuchenden allen Mut zu, die Sache auch konsequent durchzuziehen.

    Kommentar von LuckyLuke87 LuckyLuke87LuckyLuke87

    Also war beim Anwalt - er rät dazu, die Kündigung anzufechten. Prozesskostenhilfe ist beantragt..........

    Kommentar von Strabahner StrabahnerStrabahner

    Ein Licht am Ende des Tunnels! "justiziasgolem" hat absolut Recht!!! Nimm diesen Rat an!!!

    Kommentar von Strabahner StrabahnerStrabahner

    Ein Licht am Ende des Tunnels! "justiziasgolem" hat absolut Recht!!! Nimm diesen Rat an!!!

    Kommentar von Strabahner StrabahnerStrabahner

    Ein Licht am Ende des Tunnels! "justiziasgolem" hat absolut Recht!!! Nimm diesen Rat an!!!

    Kommentar von Strabahner StrabahnerStrabahner

    Ein Licht am Ende des Tunnels! "justiziasgolem" hat absolut Recht!!! Nimm diesen Rat an!!!

    Kommentar von Strabahner StrabahnerStrabahner

    Ein Licht am Ende des Tunnels! "justiziasgolem" hat absolut Recht!!! Nimm diesen Rat an!!!

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    Antwort von alphonso alphonso

    Du schreibst recht vernünftig. Ich denke, dass auch eine Probezeit bei einer Ausbildung keine 6 Monate sein darf, aber egal. Wende dich an die KFZ-Innung und frage nach einem anderen Betrieb. Übrigens muss dir dein Chef einen Kündigungsgrund nennen - den wird ein künftiger Chef nämlich wissen wollen.

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    Antwort von Imera Imera

    IHK, Ausbildungsberater, die müssen dir helfen, besonders einen Betrieb für die Prüfungsvorbereitung, Theorie in der Berufsschule!

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    Antwort von naibaf8989 naibaf8989

    die prüfung im juni 2010 ist nicht abhängig von einer beschäftigung in einem betrieb. diese prüfung kannste auch so bei der ihk ablegen. auf jeden fall sofort zur kammer und beraten lassen. schließlich ist sie ja vertragepartner bei deinem ausbildungsvertrag und muß eh allen entscheidungen zustimmen.

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    Antwort von Azubister Azubister

    Auf jeden Fall an die zuständige Kammer wenden. Wenn du erstmal keine Lust auf einen RA hast, dann nochmal das Gespräch suchen dich aber vorher ein wenig informieren (also wann gilt eine Kündigung als fristgerecht zugestellt). Mit dieser Info im Gepäck an deinen Chef wenden, nach den Gründen fragen, eine kostruktive Lösung suchen und ihm ggf (auch wenn es nur ein Bluff ist) mit juristischen Schritten drohen, wenn er überhaupt kein Einsehen hat. Letzteres macht natürlich nur Sinn, wenn deine Recherchen da was ergeben haben. Oder ganz groß blufen und Schritte ankündigen, auch wenn du eig. gar nix in der Hand hast.

  • 0
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Meine Güte - das ist jetzt wirklich ein Hammer. Du bist doch schon im 3. Lehrjahr - die hätten Dich doch wenigstens Deine Ausbildung zuende machen lassen sollen. Bestehen denn irgendwelche Gründe für die Kündigung, die Dir einfallen? Ich hoffe, hier kann Dir jemand gute Tipps geben. Dir drücke ich auf jeden Fall fest die Daumen, dass sich schnell wieder was findet.

    Kommentar von LuckyLuke87 LuckyLuke87LuckyLuke87

    Naja, also der Geschäftsführer is zufrieden. Die alte Mutter, Geschäftsinhaberin, nicht...also vertretbare Gründe für ein Kündigung sind da nicht,....aber das hilft mir so schnell alles nichts. Und dort wieder anfangen, könnt ihr ech vorstellen, ist nich sehr toll. Wobei, um die Prüfung zu machen, würd ich es tun

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Ich finde es so gemein. Schließlich geht es doch hier nur noch um kein ganzes Jahr mehr. Und die lieben Herren machen Dir Deine ganze Zukunft womöglich damit in den A. zu Deutsch. Vielleicht ein anderes Autohaus - wünsche Dir jedenfalls viel Glück. Noch was: Käme nicht auch ein anderer Betrieb vielleicht noch infrage? Es ist ja ein kfm. Beruf.........

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    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Frag bei der Handwerkskammer, vielleicht können die nochwas machen?! Und eventuell könntest Du ja auch im betrieb nachfargen, was Du denn falsch gemacht hast, um künftig diese Fehler zu vermeiden. Parallel dazu würde ich mich bei anderen Autowerkstätten vorstellen - mit einer Bewerbungsmappe in der Hand - und Dein problem schildern. Alles Gute für Dich!

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    Antwort von Swisslady Swisslady

    Es müsste auch bei euch etwas wie eine Gewerbeaufsicht geben, die die Lehrbetriebe betreuen/beraten usw. Erkundige dich. Eine solche Stelle vermittelt in solchen Fällen auch neue Lehrbetriebe und schaut, ob alles rechtens ist.

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    Antwort von Morti Morti

    Na wann wurdest denn nun entlassen 1 Tag vor Ablauf deiner Probezeit oder danach. Versuch erneut so schnell wie möglich einen neuen Ausbildungsbetrieb zu finden oder rede nochmal mit dem bisherigen Chef, ob nicht doch eine Fortsetzung der Ausbildung möglich ist. Ansonsten www.arbeitsamt.de im Kursnet nach Ausbildungsbetrieben forschen.

    Kommentar von LuckyLuke87 LuckyLuke87LuckyLuke87

    naja, einen Tag VOR ablauf der P-Zeit wurde das mit mir besprochen....Die Kündigung is aber schriftlich an meine alte Adresse geschickt worden - also mir nicht zugegangen...bzw zu spät.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Auch eine mündliche Kündigung zählt, allerdings ist entscheidend, welcher Termin in der Kündigung steht. Ich weiß das ist besch..., aber wenn du dich nicht friedlich mit ihm einigen kannst, wirst du einen neuen Betrieb finden müssen.

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    nein, eine Kündigung (Arbeitsverhältnis) muss schriftlich erfolgen, und ausschlaggebend ist der Tag des Zugangs der Kündigung.

    Kommentar von LuckyLuke87 LuckyLuke87LuckyLuke87

    hm, nein. mündliche kündigungen sind nicht wirksamen (Arbeitsvertrag) Dann schon gar nicht bei einem besonders schützenswerten Ausbildungsverhältnissen!

    http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/bundesarbeitsgericht-muendliche-kuendigung-gilt-nicht-552704.html

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Ok - die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es ist aber noch nicht bekannt, ab wann er gekündigt ist und ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfolgte. Fakt ist er hat gerade schlechte Karten.

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    Antwort von lukeskywalker1 lukeskywalker1

    klär erstmal ab ob die probezeit schon beendet war oder nicht. einmal schreibst du VOR ablauf der probezeit und dan wieder NACH ablauf der probezeit. und dann lass dich beim arbeitsamt mal beraten. da musst du eh hin.

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    Antwort von peterkaosa peterkaosa

    Geh zuerst mal zur zuständigen HWK und zur Berufsschule, dort sollte man weiter wissen. Ich drück die Daumen!

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    Antwort von Catfan Catfan

    wende dich ans Arbeitsamt,deiner Berufsschule.Klappere auf eigene Faus umliegende Autohäuser ab.alles Gute!

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    Antwort von uli67 uli67

    Tja versuchs mal beim Arbeitsamt

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