Meine Tochter ist seit dem 01.09. Azubi im Einzelhandel. Hat vorher dort als Aushilfe gearbeitet. Seit Beginn der Ausbildung war sie mehr als 75% allein im Geschäft. Hat verkaufsoffene Sonntage, als auch feiertags und überwiegend sämtliche Beschäftigungszeiten allein im Geschäft gearbeitet. Nun sollte die Probezeit (wäre am 30.11. beendet) verlängert werden. Um das Weihnachtsgeschäft zu sichern? Es sind zuwenig Fehlzeiten gegeben, um die rechtliche Grundlage zu erfüllen. Nun droht die Inhaberin mit Kündigung zum 30.11., falls der Verlängerung nicht zugestimmt würde. Außerdem haben wir erfahren, dass der Mietvertrag in 2 Jahren ausläuft, was bedeutet, es war der Inhaberin von Anfang an klar, diese 3-jährige Ausbildung nicht gewährleisten zu können! Wie sollte sich meine Tochter verhalten?? (sie ist volljährig)
Ausbildungsbetrieb erpresst Verl. der Probezeit und droht mit Kündigung, billige Arbeitskraft ges.!
Antworten (8)
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2Antwort von
erweherweh
Sofort an die zuständige IHK (Industrie und Handelskammer) wenden. Gerade bei einem Ausbildungsvertrag ist eine Verlängerung der Probezeit mA nach nur bei scherwiegendem Anlass mgl.
Die IHK hilft da auf jeden Fall weiter und besorgt, falls nötig, auch einen neue Lehrstelle.
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2Antwort von
1sensenmann1sensenmann
Ich würde mal zur zuständigen IHK gehen und mich dort beraten lassen.
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eversmile Ja, das werden wir morgen sofort machen, in der Hoffnung, dass sie wechseln kann. Leider kam diese Nachricht am Fr.nachmittag. Gerade ging die Kündigung per e-mail ein. Unglaublich, wie einfach es sich gemacht wird!
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Auf jeden Fall,wie auch schon empfohlen,zur zuständigen IHK,die hat Berater für die Azubis und ist für die Betreuung derselben zuständig. Unter Umständen kann die IHK auch einen Ersatz- Ausbildungsplatz besorgen.
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1Antwort von
amdrosamdros
Ich würde auf dem schnellsten Weg versuchen einen anderen Ausbildungsbetrieb zu finden.
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1Antwort von
Diesel8387Diesel8387
ich würde mich an die handwerkskammer wenden das ist ja ne frechheit die arme
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erweherweh Handwerkskammer ist hier nicht zuständig. IHK!
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Elster79Elster79
Rechthilfe suchen in form eines anwaltes.. der kennt die gesetztlichen grundlagen besser
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erweherweh Unnötig. IHK hilft weiter.
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eversmile Das scheint vorsätzliche Ausbeutung zu sein, wir werden einen Anwalt zu Rate ziehen. Danke
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DerIngDerIng
Die Probezeit kann nachträglich nicht einseitig vom Arbeitgeber verlängert werden.
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saso1974saso1974
dann lieber was anderes suchen!!! wenn die chefin ihren vertrag sowieso nicht erfüllen kann würde ich mir lieber was neues suchen. leider ist das bei einigen betrieben so das man die azubis , praktikanten, oder geringfügig beschäftigte ausnuzt weil die es mit sich machen lassen.
Nun ist gerade per e-mail die Kündigung eingegangen.Mit Hinweis auf kommendes Einschreiben. Ich hoffe, das die Handelskammer helfen kann. Danke!
Hat Deine Tochter ne eigene Email-Adresse und ging die Mail dahin? Falls nicht hat sie die schon mal nicht bekommen. Ist aber eigentlich auch nicht so wichtig, da die Kündigung immer schriftlich und vor allem mit der Unterschrift des/der Handlungsbevollmächtigten erfolgen muß.
Sie sollte sich am besten morgen Krank melden und zur IHK tappern.