Ausbildungsbetrieb ändert nachträglich meine Wahlqualifikation...Ist das erlaubt?

6 Antworten

Du kannst dich doch einmal mit dem Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen IHK in Verbindung setzen und dich beraten lassen.

Die Adresse der IHK findest du in deinem Berufsausbildungsvertrag.

ob sie über die fehlenden Voraussetzungen nicht schon früher informiert sein müssten

im Prinzip ja, aber es kann auch an der IHK liegen oder die Bedingungen haben sich geändert.

Was geschieht,wenn ich die Änderung des Vertrages nicht unterschreibe?

dann kann es sein, dass Du Deine Ausbildung nicht anfangen darfst oder sofort am Anfang oder in der Probezeit wieder gehen darfst.

Du könntest versuchen eine andere Wahlqualifikation auszuhandeln, wenn denn der Arbeitgeber noch andere anbieten darf

Ja,gute Idee..wahrscheinlich werde ich erst mal versuchen zumindest mein Recht auf eine Wahlqualifikation ,die meinen Interessen und Neigungen eher entspricht, einzufordern.Danach sehen wir weiter....

@alexcrenen

Freundlich nachfragen kann zumindest nicht schaden

@alexcrenen

zumindest mein Recht auf eine Wahlqualifikation ,die meinen Interessen und Neigungen eher entspricht, einzufordern

nicht einfordern, sondern nachfragen.

Ein "Recht" auf eine bestimmte Wahlqualifikation, das Du "einfordern" kannst, hast Du, meiner Meinung, nicht.

Dein betrieb hat mit dir einen Vertrag unterschrieben.Die können nicht einfach mal die darin festgelegten Bedingungen ändern.

Kannst gleich mal was fürs Berufsleben lernen,nämlich Zähne zeigen und dein Recht einfordern.

Saugute Idee... zahlt sich nach der Abschlussprüfung (oder schon während der Probezeit) bestimmt aus. 

@Spot1978

Weiß gar nicht was du hast. Sind das etwa gute Betriebsbedingungen ?

Bei denen scheint ein Vertag ja net viel wert zu sein und dass sie ihm dan mal eine Wahlqualifikation zuweisen ist sowieso das aller beste.

Aber ey lieber untertänig hinnehmen was von got... äh ... meine vom Chef kommt,ne...

@Silvanes

Ja das sollte er weil der Chef üblicherweise am längeren Hebel sitzt. Klar kann er auf seinem Vertrag herumreiten aber glaubst Du echt das bringt Ihm was ein außer einer menge Ärger und Probleme? Ich würde ihm knallhart sagen wenns ihm nicht passt kann er ja gehen, es gibt genug Bewerber auf seinen Job... Schau Dir das mal an dann weißt Du wie es eigentlich läuft im Job https://www.youtube.com/watch?v=u8-4n9yxZ\_s

@Spot1978

Ja das sollte er weil der Chef üblicherweise am längeren Hebel sitzt

Sorry,die Einstellung könnte ich nicht übernehmen.Da ist mein Rückrat zu präsent.

 Du echt das bringt Ihm was ein außer einer menge Ärger und Probleme?

Alternativ könnte er mehrere Jahre was lernen was ihn ,wie er ja schrieb,nicht interessiert.

Aber das video ist gut  :)

@Silvanes

Wenn ich jetzt mein Recht einfordere werde ich die Probezeit höchstwahrscheinlich nicht überstehen,folglich müsste ich dann 1 Jahr warten,um eine neue Ausbidung anfangen zu können....

siehe wiki:

Für alle Auszubildenden sind die folgenden Pflichtqualifikationen vorgesehen:

    Büroprozesse: Informationsmanagement, Informationsverarbeitung, Bürowirtschaftliche Abläufe und Koordinations- und Organisationsaufgaben
    Geschäftsprozesse: Kundenbeziehungsprozesse, Auftragsbearbeitung und Nachbereitung, Beschaffung von Material und externen Dienstleistungen, Personalbezogene Aufgaben, Kaufmännische Steuerung

Daneben gibt es integrative Fertigkeiten und Fähigkeiten, die während der gesamten Ausbildung vermittelt werden sollen: Die befassen sich mit dem Ausbildungsbetrieb, der Arbeitsorganisation sowie Information, Kommunikation und Kooperation.

Zur betrieblichen Differenzierung stehen insgesamt zehn Wahlqualifikationen mit einer Dauer von jeweils fünf Monaten zur Auswahl, von denen der Betrieb zwei auswählt:

    Auftragssteuerung und -koordination
    Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
    Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
    Einkauf und Logistik
    Marketing und Vertrieb
    Personalwirtschaft
    Assistenz und Sekretariat
    Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
    Verwaltung und Recht
    Öffentliche Finanzwirtschaft

Der Betrieb wählt aus nicht der Azubi .... und wen es den gewünschten Bereich nicht gibt (laut IHK) wird eben ein anderer gewählt ...

musst du schauen was in deinem vertrag drin steht. ansonsten lieber mal mit nem anwalt reden..

Im Vertrag steht davon leider nichts....