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Ausbildungsbetrieb - strafbar?

Frage von Vollkornkeks Vollkornkeks

Ein Ausbildungsbetrieb zahlt einem Ex-Lehrling weiterhin, wie lt. Ausbildungsvertrag, das Lehrlingsgehalt bis Ende August. Obwohl die Ausbildung für denjenigen ja schon Anfang Juli mit dem Bestehen der mündl. Prufung endete und der Ex-Azubi ab dem Folgetag eig. Anspruch auf einen richtigen Arbeitsvertrag hat.

Macht sich der Ausbildungsbetrieb hier strafbar?

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Antworten (8)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von alphonso alphonso

    strafbar nicht, aber man kann ein (Gesellen-) Lohn verlangen und sogar einklagen. übrigens hast du einen Arbeitsvertrag - wenn auch nur mündlich, dafür aber unbefristet.

    Kommentar von Vollkornkeks VollkornkeksVollkornkeks

    Ganz sicher nicht strafbar? Dann wäre es ja gut. Dass sie, meine beste Freundin, mehr verlangen kann ist klar.

  • 7
    Antwort von Pifendeckel Pifendeckel

    Hi,

    hab hier was für Dich

    1. Frage: Endet die Ausbildung mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrags oder am letzten Prüfungstag?

    Antwort: Wenn der Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Gesellen- oder Abschlussprüfung besteht, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung. Am letzten Prüfungstag wird vom Prüfungsausschuss eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt, worin das Bestehen oder Nichtbestehen angekreuzt ist. Diese Bescheinigung ist sofort dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen.

    Bei bestandener Prüfung ist mit Datum dieser Bescheinigung das Ausbildungsverhältnis beendet. Bei einer Weiterbeschäftigung geht der Betrieb rechtlich gesehen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein! Hier sollte von beiden Seiten bereits im Vorfeld der Prüfung eine klare Vereinbarung getroffen werden (Weiterarbeit/Übernahme: Siehe Frage 63).

    Wurde die Prüfung nicht bestanden, so endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrags, es sei denn, der Lehrling verlangt eine Verlängerung (Verlängerung: Siehe Frage 59).

    wenn Du mehr wissen willst siehe Link

    http://www.hwk-duesseldorf.de/ausbild/beratung/fragen3.html

    Kommentar von Vollkornkeks VollkornkeksVollkornkeks

    Des kenn ich. Hier geht es ja nicht um mich, aber ich kenn so einen Fall. Sie hat eine vorläufige Bescheinigung erhalten, dass sie die Prüfung bestanden hat. Dennoch will der Ausb.betrieb ihr nur das Azubigehalt bis Ende August weiterbezahlen.

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    Eigentlich geht ganz klar aus diesem Abschnitt hervor, wie es ist.

    Bei bestandener Prüfung ist mit Datum dieser Bescheinigung das Ausbildungsverhältnis beendet. Bei einer Weiterbeschäftigung geht der Betrieb rechtlich gesehen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein>

    es steht ihm oder ihr das Gehalt eines AN zu.

    LG Sophia

    Kommentar von Vollkornkeks VollkornkeksVollkornkeks

    Klar, es steht ihr das Gehalt eines AN zu. Das ist aber nicht meine Frage.

    Kommentar von Blitz2611 Blitz2611Blitz2611

    der Lehrlich muss nach der Prüfung gar nicht mehr in dem Betrieb arbeiten. Der Vertrag ist ja beendet. Wenn er weiter hingeht und arbeitet sollte er sich mit dem Chef hinsetzten und über seinen Job / Gehalt reden. wenn er es nicht tut und weiter zum Azugehalt arbeitet - seine schuld!

  • 2
    Antwort von jimbo23 jimbo23

    seit wann endet das azubi dasein mit der Mündlichen prüfung ? die endet erst wenn du den Brief in der hand hast bzw. am letzten Prüfungstag und dann bekommt man nen neuen arbeitsvertrag oder geht aus der firma raus

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    das endete schon vor 20 Jahren mit der bestandenen Abschlussprüfung.

    Kommentar von jimbo23 jimbo23jimbo23

    ja am letzten prüfungstag, und dann geht man zum chef und bekommt nen neuen Vertrag oder geht nachhause. wenn man nen neuen vertrag bekommt bekommt man auch mehr geld und das steht da drinne.

    Kommentar von Stefanie411 Stefanie411Stefanie411

    Also bei uns ist die mündliche Prüfung die letzte Prüfung!

    Kommentar von IQBesitzer IQBesitzerIQBesitzer

    Die Ausbildung endet definitiv mit dem Bestehen der letzten Prüfung und nicht mit Erhalt des Briefes. Da irrst du dich gewaltig. Selbst noch keine Ausbildung gemacht?

    Kommentar von jimbo23 jimbo23jimbo23

    redest du mit mir IQBesitzer ? da steht doch mit dem erhalt des briefs bzw. am letzten prüfungstag was ist daran falsch ? ausserdem hab ich nicht nur eine Ausbildung hintermir.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Der Azubi hat jetzt einen unbefristeten Gesellenvertrag, der nach Tarif bezahlt werden muss. Ich wurde mir einen anderen job su hen und den betrieb g auf Nachzahlung verklagen.

    Kommentar von Vollkornkeks VollkornkeksVollkornkeks

    Naja, und wenn es der elterliche Betrieb ist?

    Kommentar von IQBesitzer IQBesitzerIQBesitzer

    Dann würden sie ihn wohl kaum abzocken, oder?

    Kommentar von Vollkornkeks VollkornkeksVollkornkeks

    Ob es Abzocke ist oder nicht - vielleicht können Sie auch nicht mehr zahlen. Ich mein es ist ja nur ein Kleinbetrieb, sprich Getränkehandel.

  • 0
    Antwort von Kathy0905 Kathy0905

    Ich weiß gerade nicht welche Ausbildung du machst.

    Aber ich bin Verkäuferin bzw Kauffrau im Einzelhandel und ab dem Tag wo du die mündliche Prüfung erfolgreich abgelegt hast, muss der Betrieb dich sofort frei lassen bzw dementsprechend bezahlen d.h. als Kauffrau im Einzelhandel oder Verkäuferin!

    Da gibt es keine Briefe die du erst bekommen musst :)

    Entweder der Betrieb übernimmt dich (dann würdest du einen neuen Vertrag bekommen und dann auch mehr Geld!)

    Oder der Betrieb übernimmt dich nicht.. dann musst du nach bestandener Prüfung nicht mehr arbeiten Ausbildung Vorbei!

    Kommentar von Vollkornkeks VollkornkeksVollkornkeks

    Huhu, es geht hier nicht um MICH! Meine beste Freundin hat im elterlichen Betrieb als Kauffrau im Einzelhandel gelernt und hat n. d. mündl. Prüfung eine vorl. Bescheinigung über die bestandene Ausbildung bekommen. Sie sucht zwar woanders Arbeit, aber solange sie noch nichts hat, darf sie weiter im Betrieb der Eltern arbeiten. Aber die Ausb.vergütung wird trotzdem noch bis Ende August weitergezahlt.

    Ich mein, ich finds ja auch nicht ok. Wenn meine BF damit einverstanden ist.... Aber mir gehts darum, dass der Betrieb dadurch nicht strafbar macht. Mehr nicht.

  • 0
    Antwort von RuedigerKaarst RuedigerKaarst

    Hallo,

    es gibt ja eine mündliche und eine praktische Prüfung.

    Wurden beide bereits absolviert?

    Die Ausbildung ist erst abgeschlossen, wenn beide Prüfungen absolviert wurden.

    Frage am besten beim Ausbilder nach, aber ich würde nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen, denn dann kann es geschehen, dass man nicht übernommen wird.

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    komisch, ich hatte keine praktische und doch beendete ich meine Ausbildung. Nicht gleich mit der Tür ins haus fallen? Der Azubi darf doch wohl spätestens nach der Prüfung erfahren, ob er übernommen wird, oder?

    Kommentar von Vollkornkeks VollkornkeksVollkornkeks

    Wenn er bestanden hat und weiterarbeitet, ist das autom. ein unbefristetes Arb.verhältnis. Mir gehts nur um die Bezahlung. Denn obwohl bestanden, bekommt sie (meine beste Freundin) weiterhin ihr Azubigehalt.

    Kommentar von Kathy0905 Kathy0905Kathy0905

    Bei uns gab es entweder die praktische oder die mündliche Prüfung.. war beides das gleiche.

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    Antwort von schadedrum999 schadedrum999

    bevor du klagst frag dochmal ob das ein versehen war, wenn nicht was leider häufig vorkommt, dann nimm dir einen fachanwalt für arbeitsrecht und klage auf richitge bezahlung oder trete einer gewerkschaft bei die helfen dir dann auch weiter.

  • 0
    Antwort von Krimhild Krimhild

    Im Lehrvertrag müßte genau stehen, zu welchem Datum die Ausbildung beendet ist.

    Wenn der Lehrling nach seiner Ausbildung übernommen wird, hat er selbstverständlich Anspruch auf ein Gesellengehalt - aber auch das muß natürlich vertraglich geregelt werden.

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