Servuz, kennt sich hier jemand gut mit Arbeitslosengeld II aus?
Meine Freundin hat am 1.08.10 mit einer Ausbildung begonnen. Vorher hat sie Hartz 4 bezogen.
Jetz ist es so, das sie Anfang August für den Monat August Leistung erhalten hat, und Anfang September von ihrer Ausbildungsstelle ihr Gehalt, welcher aber rückwirkend für den Monat August gezahlt wurde.
- Juni: Zahlung ARGE
- Juli: Zahlung ARGE
- August: Zahlung ARGE
- September: Zahlung Betrieb
Somit hat sie zwar für August zweimal Geld erhalten, theoretisch aber kein zusätzliches Geld erhalten, da die Arge für den folgenden Monat zahlt und die Ausbildungsstelle für den vergangenen.
Ist es rechtens das sie jetz die volle Leistung (über 600€) für den Monat August zurückbezahlen muss?
Welcher Auszubildende hat den schon soviel Geld übrig?
Bist du dir da sicher? Wir haben uns heute auch an eine Beratungsstelle gewandt, und die meinten: Da sie seit dem 1.08.10 nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur verfügung steht, darf sie für August kein Geld erhalten.
Hast du vielleicht einen entsprechenden § der das bestätigt. Wäre ja super
Wie gesagt, wenn sie erst im September ihr Geld erhält ist sie im August noch bedürftig. Das sollte die ARGE aber auch wissen. Es gilt das "Zuflussprinzip"