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Ausbildungsbeginn - Problem mit letzter Zahlung von Arbeitslosengeld II

Frage von Aszid Aszid

Servuz, kennt sich hier jemand gut mit Arbeitslosengeld II aus?

Meine Freundin hat am 1.08.10 mit einer Ausbildung begonnen. Vorher hat sie Hartz 4 bezogen.

Jetz ist es so, das sie Anfang August für den Monat August Leistung erhalten hat, und Anfang September von ihrer Ausbildungsstelle ihr Gehalt, welcher aber rückwirkend für den Monat August gezahlt wurde.

  • Juni: Zahlung ARGE
  • Juli: Zahlung ARGE
  • August: Zahlung ARGE
  • September: Zahlung Betrieb

Somit hat sie zwar für August zweimal Geld erhalten, theoretisch aber kein zusätzliches Geld erhalten, da die Arge für den folgenden Monat zahlt und die Ausbildungsstelle für den vergangenen.

Ist es rechtens das sie jetz die volle Leistung (über 600€) für den Monat August zurückbezahlen muss?

Welcher Auszubildende hat den schon soviel Geld übrig?

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Antworten (5)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von casilein casilein

    Ja, leider ist es rechtens, aber sie hat Glück gehabt:

    Ausbildung und Alg2 schließen sich aus (§7 Abs. 5 SGB2). Die Arge hätte für den August schon gar nicht mehr zahlen dürfen, hat es aber glücklicherweise trotzdem getan. Deshalb fordert sie es zurecht zurück.

    Sie muss sich aber maximal auf Ratenzahlung einlassen, denn vermutlich kann man bei ihr nix pfänden.

    Btw: Wenn sie in einer eigenen Wohnung wohnt und nicht allzu viel Gehalt bekommt, kann sie BAB beantragen. Bei der Arge kann sie außerdem einen Zuschuss zu den nicht gedeckten Wohnkosten (nach §22 Abs. 7 SGB2) beantragen.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Esa kommt tatsächlich darauf an, wann das Gehalt gezahlt wurde, Zuflussprinzip. Wenn es bereits am 31.8. auf dem Konto war, muss die Grundsicherung für August zurück gezahlt werden. Ist das Geld erst am 1.9. zur Verfügung gewesen, kann sie es behalten. Sie muss ihren Kontoauszug vorlegen.

    Kommentar von Aszid AszidAszid

    Bist du dir da sicher? Wir haben uns heute auch an eine Beratungsstelle gewandt, und die meinten: Da sie seit dem 1.08.10 nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur verfügung steht, darf sie für August kein Geld erhalten.

    Hast du vielleicht einen entsprechenden § der das bestätigt. Wäre ja super

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wie gesagt, wenn sie erst im September ihr Geld erhält ist sie im August noch bedürftig. Das sollte die ARGE aber auch wissen. Es gilt das "Zuflussprinzip"

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Nein, das Zuflussprinzip greift hier nicht: Ab Beginn der Ausbildung hat sie keinen Anspruch auf Alg2. Sie hat im August zu Unrecht Leistung bezogen und muss diese zurückzahlen.

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    Antwort von Bini81 Bini81

    Ja ist rechtens. Du schreibst es doch auch selber richtig und wiedersprichst dir dann. Im Juli: ARGE August: ARGE September: Gehalt Ausbildung für AUGUST Oktober: kommt dann Gehalt für September.

    Wann bekommt sie denn ihr Geld. Wenn Sie jeweils zum 01. des Monats von der Arge Geld bekommen hat und ihr Arbeitgeber jetzt erst zum Ende des Monats zahlt (also ja rückwirkend) kann es daher auch sein, dass man dann mal 8 Wochen mit dem alten Geld über die Runden kommen muss.

  • 0
    Antwort von stelari stelari

    Mal ehrlich ... hat sie das mit dem Ausbildungsplatz erst am 01.08 gewusst? oder doch vielleicht schon länger. Die ARGE kann Zahlungen bis einschl. 27 eines Monats noch stoppen - sie hätte es auch sofort zurücküberweisen können oder? Der Anspruch der ARGE ist jedenfalls berechtigt, lassen sich aber auf Ratenzahlungen ein ... oder nachträglich als Dahrlen ausweisen lassen, aber auch das muss gelöhnt werden

    Kommentar von Aszid AszidAszid

    Und wie hätte sie dann ihren Lebensunterhalt finanzieren sollen?

    Gewusst hat sie das erst 2 Wochen vor Beginn.

    Kommentar von Bini81 Bini81Bini81

    Ja dann muss sie jetzt halt ihr Gehalt an die Arge zahlen. Sie muss ja einen Monat jetzt doppeltes Geld haben.

    Kommentar von Aszid AszidAszid

    Nein eben nicht.

    Sie hat jeden ersten im Monat nur eine Zahlung erhalten.

    Kommentar von Bini81 Bini81Bini81

    Sag doch mal grad wann sie welches Geld bekommt! Arge immer zum 01.? Ausbildungsgehalt zum 30. oder auch zum 01.? Sprich sie hat definitiv am 01.08 Geld von der Arge bekommen?! Und am 01.09 (oder 31.08.) - wie auch immer - ihr 1. Ausbildungsgehalt ebenfalls für AUGUST. Sprich sie hat Anfang und Ende August Geld bekommen und damit ist das doppelt. Sie hätte entweder das Geld von der ARGE Anfang August zurückgehenlassen müssen oder eben auf ihr Gehalt August verzichten. Somit muss sie jetzt bis Ende September/Anfang Oktober auf ihr Septembergehalt warten!

    Kommentar von Aszid AszidAszid

    Das ist mir auch völlig klar, das sie theoretisch für August zweimal Geld bekommen hat. Aber praktisch hat sie nur einmal Geld bekommen.

    Kommentar von Bini81 Bini81Bini81

    Ich glaube, ich gebe es auf ;-) Sie hat nicht nur theoretisch sondern auch praktisch von 2 Stellen Geld bekommen und beides Mal für den Monat August! Aber da wir nicht wissen wann wer welches Geld zahlt, ist es schwer das jetzt weiter zu erläutern! :-)

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wenn das Geld erst im September fließt hat sie für August noch den Leistungsanspruch.

    Kommentar von Bini81 Bini81Bini81

    Sorry aber das wäre mir auch neu. Schließlich bezieht sie ja dann einmal für August doppelt gelt. Auch wenn ihr Gehalt am 01.09. gezahlt wird. Naja vielleicht konnten Sie es ja klären!

  • 0
    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Ja natürlich ist das rechtens. Sie hat für August zu Unrecht Leistungen erhalten. Diese muss sie selbstverständlich zurückzahlen.

    Kommentar von Aszid AszidAszid

    Aber warum denn zu unrecht? Sie hat jeden Monat nur das bekommen was sie benötigt um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Soll sie denn für ihre Ausbildung auch noch bestraft werden, in dem sie einen Monat nix zu essen hat?

    Kommentar von Welfensammler WelfensammlerWelfensammler

    Sie hat für August doch Ausbildungsvergütung bekommen ! Also stand ihr kein Arbeitslosengeld zu !

    Kommentar von Aszid AszidAszid

    Ja, aber sie hat nicht mehr Geld als sonst bekommen. Das ist nur zustande gekommen, da der eine am Anfang des Monats zahlt und der andere am Ende des Monats.

    Kommentar von Welfensammler WelfensammlerWelfensammler

    Das ist ihr Problem.

    Kommentar von Welfensammler WelfensammlerWelfensammler

    Dass der Chef zu spät zahlt, dafür kann das Amt nichts. Die ARGE gewährt in solchen Fällen aber fast immer einen zinslosen Überbrückungskredit. Sie muss den nur beantragen.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Hallo, es kommt darauf an, w a n n das Geld zufließt.

    Kommentar von Bini81 Bini81Bini81

    Beleg das doch bitte mal...

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