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Ausbildungsanrechnung für Studienplatzvergabe nach Wartezeit?

Frage von DBpbg DBpbg

Hallo, ich habe 2011 mein Abitur abgeschlossen, leider mit einem schlechten Durchschnitt, weshalb ich, um Medizin studieren zu dürfen, auf das Sammeln von Wartesemestern angewiesen bin. Jetzt meine Frage: auch bei Wartesemestern gibt es ja je nach Uni noch einen NC, bis zu welchem Wartesemester-Sammler aufgenommen werden konnten (Beispiel: 12 WS bei 2,7). Zählt für diesen Schnitt rein die Abiturnote oder werden auch je nach Uni die abgeschlossene Ausbildung und der TMS angerechnet?

Vielen Dank im Voraus!

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Antworten (5)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Mandava Mandava

    Es gibt drei verschiedene Vergabeverfahren: Nach Note, nach Wartezeit oder nach Auswahlverfahren. Im hochschuleigene Auswahlverfahren werden verschiedene Faktoren, wie z.B. Berufserfahrung, eine Ausbildung im relevanten Bereich des Studienfaches, dem Medizinertest (TMS), Leistungskurse und deren Noten auf dem Abizeugnis usw. berücksichtigt (je nach Uni). Im Vergabeverfahren nach Wartesemestern werden die Wartesemester berücksichtigt. EIne Mischung kann stattfinden wenn die Uni als Kriterium für das hochschuleigene Auswahlverfahren festlegt, dass auch Wartesemester berücksichtigt werden. Dann kommst du aber trotzdem über das hochschul. Auswahlverf. rein und nicht über die Wartezeitquote. Entweder, oder, nicht gleichzeitig und nicht vermischt.

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    Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Bei Durchschnitt 2,7 kannst du lange warten! Mach lieber eine Ausbildung im medizinischen Bereich, um diese Wartezeit (mindestens 5 - 6 Jahre) zu überbrücken!

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    Antwort von Xiphoid Xiphoid

    prinzipiell guckt man erstmal nach Wartesemestern, wenn dann mehrere gleiche Anzahl an Wartes. haben, guckt man nach der besseren Abinote, sollte, das unter mehreren potentiellen Kandidaten immer noch gleich sein guckt man nach TMS, abgeschlossener Ausbildung bzw. Härtefall. Heute haben die so ne Art Punktelisten: wo schon vorher die ganzen Bonusrelevanten Punkte mit einbezogen werden und es kommt dann so ne Art Gesamtpunktzahl raus in der alles berücksichtigt ist, dann wird erst mal wieder nur nach der Anzahl der Wartesemester geguckt und dann nach der besseren "Gesamtpunktzahl". Die Wartezeit liegt derzeit bei übr 12 Semstern,allerdings gabs letztes Jahr ein Urteil,das länger als 12 Semester warten unzumutbar sei und so haben einige einen vorläufigen Studienplatz bekommen. http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,789132,00.html

    Kommentar von Xiphoid XiphoidXiphoid

    ohh ich seh grad... is wohl doch abgewiegelt wurden

    "OVG Münster: Keine vorläufige Studiumzulassung wegen langer Wartezeit Auch wenn ein Studienbewerber bereits länger als die Dauer des Regelstudiums auf die Zulassung zu einem Studium wartet, heißt das nicht, dass er vorläufig zu dem Studium zuzulassen ist. Dies geht aus mehreren Eilbeschlüssen hervor, mit denen das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster vorläufig die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen überlanger Wartezeit verfügte Studienplatzvergabe in medizinischen Studiengängen gestoppt hat (Az.: 13 B 1214/11, 13 B 1215/11, 13 B 1216/11, 13 B 1217/11 und 13 B 1218/11, unanfechtbar)." * Quelle:http://beck-aktuell.beck.de/news/ovg-muenster-keine-vorlaeufige-studiumzulassung-wegen-langer-wartezeit***

    Kommentar von DBpbg DBpbgDBpbg

    Das ist doch einmal eine präzise Antwort auf meine Frage. Vielen Dank!

    Kommentar von Mandava MandavaMandava

    Du vermischst hier gerade die Zulassung nach Wartesemestern und die Zulassung nach hochschuleigenem Auswahlverfahren. Man kann nur über EINE der beiden Möglichkeiten einen Platz bekommen, nicht über beide in Kombination.

    Kommentar von Xiphoid XiphoidXiphoid

    nein das wird so gemacht, wenn z.B. 2 Bewerber die gleiche Anzahl an Wartesemestern haben, aber nur noch ein Platz übrig ist, dann wird wiederum der genommen,der die bessere Note bringt, sollte das auch noch gleich sein,dann wird nach weiteren "Bonuspunkten" geguckt bzw. heute eben schon alles "Komplettpunktzahl"....so meinte ich das...und meist sind es ja mehrere 1000 die das gleich wartesemester haben, aber z.b. nur 500 Plätze und so geht es eben wieder systematisch weiter.

    Kommentar von Mandava MandavaMandava

    wenn z.B. 2 Bewerber die gleiche Anzahl an Wartesemestern haben, aber nur noch ein Platz übrig ist, dann wird wiederum der genommen,der die bessere Note bringt

    DAS ist das Vergabeverfahren nach Wartezeitquote.

    sollte das auch noch gleich sein,dann wird nach weiteren "Bonuspunkten" geguckt bzw. heute eben schon alles "Komplettpunktzahl"

    DAS ist das Vergabeverfahren im hochschuleigenen Auswahlverfahren, was allerdings nicht davon abhängt ob jemand nach Wartezeitquote reingekommen ist oder nicht. Und nicht alle Unis rechnen in Punkte um.

    Kommentar von Xiphoid XiphoidXiphoid

    diese Punkte werden schon bei der ZVS so berechnet (musste man ja alles in Tabellen fein ausfüllen), das macht nicht die Uni (zumindest war es vor 3 JAhren noch so) - bzw. gibt es auch zusätzlich uniinterne "Kriterienlisten" . Die Wartezeitqoute zählt ja auch unter das Thema Wartezeit.Der Vergleich der nachfolgenden Kriterien findet auch nur statt, wenn mehrere Bewerber die gleichen Vorraussetzungen bringen im Zweifelsfall entscheidet sogar das Los. Das hat nichts mit Vermischung zu tun (das steht sogar so in den Listen: Wartesemester-Note des Letzgenommenen- anderes kriterium). Ich hatte aber en Denkfehler bei den Kriterien (dachte dazählte auch BAB rein, aber das is nur Bufdi,FSj etc.)! http://www.hochschulstart.de/index.php?eID=tx_cms_showpic&file=uploads%2Fpics%2Fabb3.png&md5=63fcf1e6ce53795df50b9f0d14ce69e7801bd829&parameters[0]=YTo0OntzOjU6IndpZHRoIjtzOjM6IjgwMCI7czo2OiJoZWlnaHQiO3M6NDoiNjAw&parameters[1]=bSI7czo3OiJib2R5VGFnIjtzOjQxOiI8Ym9keSBzdHlsZT0ibWFyZ2luOjA7IGJh&parameters[2]=Y2tncm91bmQ6I2ZmZjsiPiI7czo0OiJ3cmFwIjtzOjM3OiI8YSBocmVmPSJqYXZh&parameters[3]=c2NyaXB0OmNsb3NlKCk7Ij4gfCA8L2E%2BIjt9 Das AdH gibt es extra und ist eher für die "mittleren" Durchschnitte bei Medizin eher so ab 1,5- 2,1. Denn die Hochschulen laden auch nur die Leute ein,die schon einen etwas besseren, aber eben nicht super Durchschnitt haben, und dort entscheiden die auch wieder nach den Kriterien (note, TMs, Vorkenntnisse und bei vielen noch persönliches Gespräch).

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    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Bei der Vergabe nach Wartezeit zählt die Note nachrangig. Die Chancen erhöhen sich an manchen Unis mit vorgelagerter passender Ausbildung. 12 Warte-Semester ist z.Zt. das Minimum. Da lohnst sich eine Krankenpflegeausbildung plus Berufserfahrung.

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    Antwort von akilack akilack

    2,7 da kannst du lange warten mach eine ausbildung in diesen bereich oder bewerbe dich in der ganzen BRD (erhört die chance)

    Kommentar von DBpbg DBpbgDBpbg

    Die Antwort hat mir jetzt nicht wirklich weitergeholfen. Mir ging es darum, ob die Ausbildung (sofern die Uni eine ebensolche wertet) auf den Abiturdurchschnitt bei der Auswahl nach Wartezeit angerechnet wird.

    Kommentar von akilack akilackakilack

    Die ausbildung wird dir angerechnet du kannst sogar 1-2 semester überspringen. jedes bundesland hat aber seine eigene regelung. die ausbildung hilft dir sicher dabei. lg.

    Kommentar von Xiphoid XiphoidXiphoid

    du kannst nix überspringen - um das mal klar zustellen ! du bekommst maximal die "berufsfeldkunde" geschenkt und brauchst wahrscheinlich (je nach Ausbildung) kein Pflegepraktikum mehr machen....und man kann sie manche Vorlesungen schenken,wenn man schon vieles weiß - aber dierestlichen Pflichtveranstaltungen muss man auch alle besuchen!!!!!!!!!!!!

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