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Ausbildung zum Versicherungsfachmann - Zahlung von Ausbildungskosten bei Beendigung?

Frage von xyz46 xyz46

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem mit der sich daraus ergebenen Frage:

Ich habe bei einer Versicherung als selbstständiger Vertreter einen Vertrag unterschrieben, wo auch die Ausbildung als Versicherungsfachmann IHK niedergeschrieben ist, da ich diese absolvieren muss und möchte.

Im Fall meines vorzeitigen Ausscheidens soll ich einen Betrag von knapp 4700 Euro an die Versicherung als "Ausbildungskosten" zahlen. Jedoch hält sich die Versicherung nicht an Absprachen (Zahlung eines Fixums, etc.). Ich habe auch noch keinen Lehrgang etc. besucht, sondern wurde nur von einem Bezirksleiter geschult (was man so Schulung nennen kann). Muss ich bei Beendigung diese Kosten tragen oder habe ich die Chance ohne Kosten herauszukommen?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hoewa14 hoewa14

    Ich bin seit 1979!!! in der Branche tätig und rate D R I N G E N D!!! dazu an, sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen!!!

    Was Sie geschildert haben, hat mit einer Ausbildung rein überhaupt nichts aber gar nichts zu tun. Der Bezierksleiter soll Ihnen doch mal den Nachweis der Ausbildungsberechtigung "von der IHK" zeigen.

    Es ist offensichtlich so, dass Sie auch noch für die Ausbildung zahlen sollen!!!

    Einen Gruß von mir an den Ausbildungsleiter. Das vorige Jahrhundert, in dem AZUBIS für die Ausbildung zahlen mussten ist lange vorbei!!! Falls der das anders sieht, teilen Sie mir das mal mit. Der kann mich auch gern anrufen!!!

    Es handelt sich hier offensichtlich um eine "Kloppertruppe", die lediglich den Bekannten und Freundeskreis des AZUBI abkochen will. Von Ausbildung ist da wenig die Rede. In aller Regel läuft das wie folgt ab: Die AZUBIS werden der IHK gemeldet. Die AZUBIS werden "bewusst" dumm gehalten und, so die das so lange aushalten, zum Schluss der Zeit so unter Druck gesetzt, das die von allein gehen.

    Man hat den AZUBI lediglich zum Zweck der Anschriftsbesorgung genutzt und läßt sich dieses, bei einem Abbruch der Ausbildung bezahlen. Das ist moderne Sklaverei.

    Dringender Rat!!! sofort den AG wechseln oder ernsthaft sich selbst fragen ob der Job tatsächlich für Sie etwas sein kann.

    Fragen Sie doch mal Ihren Ausbilder ob er Ihnen eine Exidenten-Sicherung erklären kann. Noch besser, warum man bei einer Gebäude-VS den Wert nach 1914 berechnet. Er sollte- und müsste beide Fragen schlüssig und ohne langes überlegen beantworten können. Nachlesen brauchen VS.-Kaufleute das nicht. die wissen das. Falls nein, ist er vieles, aber kein ausgebildeter Versicherungskaufmann, am wenigsten ein Ausbilder. Viel Erfolg.

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Sorry aber das ist schon daneben. Der Fragesteller will sich selbständig machen und hat keine Ausbildung. Er ist auch kein regulärer Azubi. Die Versicherung will nur falls er früher kündigt als verabredt die anteiligen Ausbildungskosten zurück haben. Was ist daran verwerflich. Wenn er dort den IHK-Versicherungfachmann machen kann und augebildet wird, dann auch sicherlich nicht nur durch den Bezirksleiter. Auch wird wer ein Prüfung vor der IHK machen müssen.

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Irgendwie scheint keiner hier die Frage richtig gelesen zu haben. Der Fragesteller will sich selbständig machen und hat keine Ausbildung. Er ist auch kein regulärer Azubi. Die Versicherung will nur falls er früher kündigt als verabredt die anteiligen Ausbildungskosten zurück haben. Was ist daran verwerflich. Wenn er dort den IHK-Versicherungfachmann machen kann und ausgebildet wird, dann auch sicherlich nicht nur durch den Bezirksleiter. Auch wird wer ein Prüfung vor der IHK machen müssen.

    Gegenfrage: Wie lange läuft deine Selbständigkeit und deine Ausbildung schon?

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Beende erst mal die Ausbildung und lass diese Kostenforderung auf dich zu kommen. Dann kannst du immer noch dagegen klagen. Du solltest aber für diech in einer Art Tagebuch festhalten, in welcher Form die "Ausbildung" erfolgt.

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    Antwort von steffi2385 steffi2385

    kannst du nicht bei der IHK direkt nachfragen? immerhin sind die dort ja für dich zuständig und vertreten deine interessen

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