Ich bin seit 1979!!! in der Branche tätig und rate D R I N G E N D!!! dazu an, sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen!!!
Was Sie geschildert haben, hat mit einer Ausbildung rein überhaupt nichts aber gar nichts zu tun.
Der Bezierksleiter soll Ihnen doch mal den Nachweis der Ausbildungsberechtigung "von der IHK" zeigen.
Es ist offensichtlich so, dass Sie auch noch für die Ausbildung zahlen sollen!!!
Einen Gruß von mir an den Ausbildungsleiter. Das vorige Jahrhundert, in dem AZUBIS für die Ausbildung zahlen mussten ist lange vorbei!!!
Falls der das anders sieht, teilen Sie mir das mal mit. Der kann mich auch gern anrufen!!!
Es handelt sich hier offensichtlich um eine "Kloppertruppe", die lediglich den Bekannten und Freundeskreis des AZUBI abkochen will. Von Ausbildung ist da wenig die Rede.
In aller Regel läuft das wie folgt ab:
Die AZUBIS werden der IHK gemeldet. Die AZUBIS werden "bewusst" dumm gehalten und, so die das so lange aushalten, zum Schluss der Zeit so unter Druck gesetzt, das die von allein gehen.
Man hat den AZUBI lediglich zum Zweck der Anschriftsbesorgung genutzt und läßt sich dieses, bei einem Abbruch der Ausbildung bezahlen. Das ist moderne Sklaverei.
Dringender Rat!!! sofort den AG wechseln oder ernsthaft sich selbst fragen ob der Job tatsächlich für Sie etwas sein kann.
Fragen Sie doch mal Ihren Ausbilder ob er Ihnen eine Exidenten-Sicherung erklären kann.
Noch besser, warum man bei einer Gebäude-VS den Wert nach 1914 berechnet.
Er sollte- und müsste beide Fragen schlüssig und ohne langes überlegen beantworten können. Nachlesen brauchen VS.-Kaufleute das nicht. die wissen das.
Falls nein, ist er vieles, aber kein ausgebildeter Versicherungskaufmann, am wenigsten ein Ausbilder.
Viel Erfolg.
Sorry aber das ist schon daneben. Der Fragesteller will sich selbständig machen und hat keine Ausbildung. Er ist auch kein regulärer Azubi. Die Versicherung will nur falls er früher kündigt als verabredt die anteiligen Ausbildungskosten zurück haben. Was ist daran verwerflich. Wenn er dort den IHK-Versicherungfachmann machen kann und augebildet wird, dann auch sicherlich nicht nur durch den Bezirksleiter. Auch wird wer ein Prüfung vor der IHK machen müssen.