ey, wenn mein arbeitgeber mich jetzt in der probezeit kündigt muss ich dann noch zur schule? bin 17 jahre und 5 monate hab 10 vollzeitschule und 1 jahr berufsschule gemacht. oder kann ich auch praktikums machen oder sowas in der art danke :)
ausbildung wurde nach der probezeit beendet. muss ich noch zur schule?bin 17 jahre und 7 monate.
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ErsterSchneeErsterSchnee
Soweit ich weiß, hast Du keine Schulpflicht mehr, weil Du die Jahre voll hast.
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genua75genua75
Solange Du nicht volljährig bist besteht Schulpflicht.
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JaMaL77 und wenn ich 18 bin brauch ich nicht mehr oder wie? weil ich kenn welche die sind mit 17 vom gym abgegangen oder haben mit 16 ihre ausbildung verkackt die mussten nicht zur schule.
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genua75genua75 und wenn ich 18 bin brauch ich nicht mehr oder wie? RICHTIG Die pflicht besteht, wie immer gilt aber, was die zuständige Behörde nicht weiß, macht sie nicht heiß.
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mik91mik91
Schulpflicht besteht bis zur abgeschlossenen 9. Klasse. Danach gibt es in Deutschland keine Schulpflicht mehr. Das is vollkommen Altersunabhängig...
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Smin85Smin85
solange du nicht 18 bist besteht noch schulplicht. Soweit ich weiss muesste es dann ein berufvorbereitendes jahr sein. ob du dann abrechen kannst wenn du 18 geworden bist weiss ich nicht. frag einfach mal bei der næchsten schulbehörde oder beim jugendamt nach.
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JaMaL77 aber das bringt doch nix sowas is doch für welche mit schlechten oder ohne abschluss, ich hab ja nen guten. freunde von mir mussten auch schonmal nicht zur schule obwohl sie nicht 18 waren
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Smin85Smin85 wie gesagt, informier dich beim jugend oder schulamt. Ist von bundesland zu bundesland anders. Und sowas ist nicht nur fuer welche mit schlechten noten oder keinem abschluss. da darf man auch hingehen wenn man keinen ausbildungsberuf hat und noch schulplichtig ist.
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docbde2docbde2
Die Vollzeitschulpflicht hast du wohl erfüllt, allersings besteht in den meisten Bundesländern Schulpflicht bis 18!
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hattu53hattu53
Du musst nicht mehr zur Schule.
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JaMaL77 was macht dich da so sicher?
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hattu53hattu53 Du hast Deine 10 Schuljahre erfüllt.Was Du danach machst ist Deine Sache.Könntest Dir also zum Beispiel auch einen Job suchen und keine Ausbildung. Wäre aber fürs weitere Leben nicht sinnvoll.
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ErdbeerZwiebraErdbeerZwiebra
vllt reißt du dich einfach mal zussammen dann wird er dich auch nicht kündigen ...tz tz tz
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JaMaL77 ist ja schon beschlossene sache
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ErdbeerZwiebraErdbeerZwiebra Sorry wie doof kann man sich anstellen um rasugeworfen zu werden ..anscheinend hast du die ganze Sache nicht ernst genug genommen
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bist du da sicher?
Wie gesagt - soweit ich weiß. Aber ansonsten kann man das bestimmt auch ergooglen, weil es ja bundeslandabhängig geregelt ist.
komm aus sachsen-anhalt aber wenn kann ik ja nur sowas wie bvj machen aber das bringt ja nix weil ich nen abschluss habe
http://st.juris.de/st/gesamt/SchulGST2005.htm#SchulGST2005_G10
Unter Paragraph 40 findest Du vermutlich alles, was Du wissen willst.
danke dir :)