Was soll ich tun, meine Ausbildung wurde mir gekündigt, weil ich nicht zur Berufsschule fahren konnte. Da meine Firma mir meinen Lohn nicht gezahlt hat, erst zwei Monate später und dann noch nicht mal komplett. Nachdem ich mehrmals dort angerufen habe. Jetzt wollen die das Geld für die Arbeitskleidung von mir haben, dürfen die das überhaupt von mir zurück verlangen?? Da ich ja schließlich mehr als ein Monat auf der Baustelle gearbeitet habe und die dort tragen musste (wegen dem Arbeitsschutz) und bei meinem Praktikum davor habe ich die auch schon getragen...
Ausbildung wurde gekündigt
Antworten (8)
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3Antwort von
EulenspiegelEulenspiegel
Ja, das dürfen die. Denn sie haben Dir die Kleidung ja unter der Voraussetzung überlassen, dass Du bei denen die Lehre (zuende) machst ...
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1Antwort von
ArjiroulaArjiroula
Da der Besuch der Berufsschule zum Ausbildungsvertrag gehört, gilt das Nichtbesuchen der Berufsschule wie unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz und kann eine Kündigung nach sich ziehen. Da muß auch nicht 3x abgemahnt werden, wie ein User nicht müde wird zu schreiben!
Wenn im Ausbildungsvertrag steht, daß die Arbeitskleidung von dir bezahlt werden muß, dann ist das so!
Wegen des ausstehenden Lohnes solltest du dich bei der Gewerkschaft erkundigen, welche Schritte du unternehmen kannst.
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1Antwort von
zj1000zj1000
Du machst es Dir wohl ein bisschen zu einfach ! Wer die Berufsschule schwänzt, braucht sich über eine Kündigung nicht zu wundern. Da die Kündigung auf Deinem verhalten beruht, musst Du natürlich auch die Arbeitskleidung bezahlen. Eine Sperre vom Arbeitsamt wirst Du auch noch erhalten. Mach nur weiter so...
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Jugo20 Nein! 1. Du unterliegst einem besonderen Aubildungs kündigungsschutz. er hätte dich 3 mal abmahnen müssen. 2. Die kleidung musst du auf keinen fall bezahlen weil das zur arbeitskleidung gehört und du dein gehalt nicht bekommen hast mit dem du das iwie evtl. hättest bezahlen können. 3. Du hast das recht auf dein gehalt. Der Arbeitgeber hat gegen den Vertag verstoßen im Paragraph Leistungen des Arbeitgebers.
Du kannst dagegen jklagen und wenn deine situation wahrheitsgemäß war wirst du den fall 100pro gewinnen und alles an geld bekommen was dir zusteht zusätzlich noch schadensersatz falls nötig...
Berufe dich auf deinen ausbildungsvertrag und das AUSBILDUNGSSCHUTZGESETZ
Ich wünsche dir VIEL ERFOLG ;-)
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Maximilian112Maximilian112 Es gibt kein AUSBILDUNGSSCHUTZGESETZ.
Der Ausbildungsvertrag sieht aber vor, das er regelmäßig auf Arbeit erscheint.
Und das mit den 3x abmahnen ist ein Märchen.
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Jugo20 EY hat eigentlich von euch noch niemand einen Ausbildungvertrag unterschrieben??? googelt doch einfach mal nach AUSBILDUNGSSCHUTZ wenn ihr keine ahnung habt... Es gibt sowohl den Ausbildungsschutz als auch das dreimalige Abmahnen!!
ARBEITSRECHT LIEBE LEUTE!!!!!!!
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Maximilian112Maximilian112 Wurde schon mal gelöscht aber ich sags gern nochmal:
Wir sind froh, das wir DICH haben.
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ArjiroulaArjiroula @JugoSinisa: Mein Mann bildet selbst Lehrlinge aus und hat mir bestätigt, daß die 3malige Abmahnung nicht nötig ist, wenn der Lehrling seinerseits den Vertrag nicht erfüllt!
Es wird nicht wahrer, wenn du es pausenlos schreibst!
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Jugo20 Fristlose und außerordentliche Kündigung Zum Thema Kündigung haben wir einen Podcast erstellt. Du kannst dich also zurücklehnen und dir alles in Ruhe anhören: Die Kündigung
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbilder nur noch außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§22 Berufsbildungsgesetz). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit für den Ausbilder unzumutbar geworden ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
•**Wiederholtes**** Schwänzen der Berufsschule •Häufiges zu spät kommen in der Arbeit •Eigenständiger Urlaubsantritt •Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen in der Arbeit •Trotz Aufforderung nicht geführte schriftliche Ausbildungsnachweise •Diebstahl Bei der Prüfung des wichtigen Grundes, muss der besondere Charakter des Ausbildungsverhältnisses berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass bei Pflichtverletzungen, schlechten Leistungen oder leichten Vergehen eine fristlose Kündigung des Azubis erst dann zulässig ist, wenn trotz aller Erziehungsmaßnahmen - zum Beispiel Ermahnungen und Abmahnungen - keine Besserung eintritt. Der Kündigung müssen deshalb normalerweise mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen. Ausnahme: Bei besonders gravierenden Verfehlungen wie zum Beispiel nachweislicher Diebstahl oder ein tätlicher Angriff auf den Ausbilder kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden. Die Kündigung muss unter genauer Angabe der Kündigungsgründe schriftlich ausgesprochen werden. Die Kündigung eines minderjährigen Azubis muss grundsätzlich auch gegenüber den gesetzlichen Vertretern - im allgemeinen also gegenüber den Eltern - erklärt werden. Unabhängig vom Kündigungsgrund stehen dir nach der Kündigung alle Leistungen zu, die du dir bis zum Kündigungszeitpunkt erworben hast - insbesondere Restgehalt und Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen und ein Arbeitszeugnis. Achtung: Nach der Kündigung hast du drei Wochen Zeit für einen Widerspruch. Wenn du diese Frist versäumst, ist die Kündigung wirksam!
Wenn du eine fristlose Kündigung erhalten hast, solltest du sofort Kontakt mit uns aufnehmen. Wir beraten Azubis aus München gerne: Kontaktformular
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Jugo20 Nach MEHRMALIGEM/WIEDERHOLTEN MAL..... er MUSS mehrmals vorgemahnt werden! so ist die Rechtslage
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EulenspiegelEulenspiegel Das steht da nicht ...Da steh explizit: 2 mal ... es gibt Ausnahmen ...
P.S: Quellenangaben SIND wichtig!^^
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Jugo20 Sorry aber dein Mann hat anscheinend keine Ahnung!
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EulenspiegelEulenspiegel Perfekt! Danke Jugo, damit haste uns bewiesen, das wir Recht haben ...
Eine Mahnung hat er bekommen, wenn er dann wieder zur Berufschule gegangen wäre, wäre alles gut, ist er aber nicht ... Alos ist die Kündigung rechtens.
Nochmal danke!^^
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Maximilian112Maximilian112 :-)
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EulenspiegelEulenspiegel Jugo: stell Dir vor, Du hast eine Firma, und einer deiner Mitarbeiter, kommt konsequent nicht zur Arbeit. Dann schickst Du EINE Mahnung, und wenn dann nicht innerhalb von "ein paar Tagen" was passiert, sprichst Du die (fristlose) Kündigung aus ...Punkt!
Und der Hammer ist, das ist sogar rechtens. Und ja, auch bei Auszubildenden ... (Die einfach die Hälfte ihrer Ausbildung mit Nicht-Anwesenheit bestreiten.)
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Maximilian112Maximilian112 In der Probezeit geht eine Kündigung auch ohne Grund. Der Betrieb wird sich hier nicht festgelegt haben.
Vermutlich war zu wenig Kommunikation zwischen den Vertragspartnern. Denn sein Geld hätte er wohl kriegen müssen, wenn er denn auf Arbeit war.
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EulenspiegelEulenspiegel Es geht ja gar nicht um "ohne Grund", der Grund ist, die Nichteinhaltung des Ausbildungsvertrages ...("Blaumachen")^^
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Fernbedienung01 Ich habe auch nur eine Abmahnung bekommen, und habe mich dort auch gemeldet das ich nicht kommen kann wegen dem Geld.
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EulenspiegelEulenspiegel Der Punkt ist folgender: Du hast einen Ausbildungsvertrag. Und wenn Du deine Seite des Vertrages -konsequent- nicht einhältst, kann dein Vertragspartner -genauso konsequent- den Vertrag beenden ... sprich: fristlose Kündigung aussprechen.
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WurstnaseWurstnase
Du hast ja einen Vertrag unterschrieben, daß Du zum Berufsschulunterricht gehst. Das ist Deine Pflicht als Azubi.
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Jugo20 der AG muss ihn trotzdem 3 mal vorher abmahnen!
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ArjiroulaArjiroula 3 Abmahnungen? Schwachsinn!
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zj1000zj1000 Selbst wenn Du das 1000 mal schreibst, wird es trotzdem nicht wahr.
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EulenspiegelEulenspiegel @Jugo:Wenn Du ja mal so clever wärst einen entsprechenden Passus aus einem Gesetz zu zitieren, würden wir vermutlich geneigt sein, dein Rumgenöle was ernster zu nehmen^^
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Hallo,
vielleicht helfen diese Links:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-ausbilder.... und fristlose Kündigung
2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/drazubi
Gruß
RHW
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Alfine912 Nimm das Kündigungsschreiben und geh damit gleich zum Arbeitsamt und erklären denen dort die Lage.
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Zuckerpuppe2310Zuckerpuppe2310
Ich würde mich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht erkundigen. Die haben nicht pünktlich gezahlt und dann auch nur teilweise. Ich würde denen mit Klage vor dem Arbeitsgericht drohen. Nimm dir ganz schnell einen Anwalt!
Vergiss es - Auch für Ausbildungsverhältnisse gibt es eine Probezeit . Auch Betriebe brauchen Schutz für solche Fälle!
Wenn es in der Probezeit war dan kann er das, aber nicht wenn er ihm vorher kein gehalt gezahlt hat das gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat das volle recht auf pünktliche Lohnzahlung.