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Ausbildung Wohngeld?????

Frage von sinanwk sinanwk

hallo leute hab da mal eine frage ich fange nächsten monat eine ausbildung an ich verdiene da dann 657 euro brutto. und ich wollte dann mit meiner freundin zusammen ziehen und ich habbe keine ahnung wie es da mit unterstützung vom staat aussieht. papier krieg total :(

mfg sinan

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Antworten (8)

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    Antwort von albatros albatros

    Du kannst bei der zuständigen Wohngeldstelle einen Antrag auf Wohngeld stellen. Ob und wieviel du welches erhältst, ist abhängig von der Personenzahl im Haushalt, der Wohnungsgröße und der Höhe der Miete. Das anzurechnende Einkommen ist auf Grund verschiedener Abzüge niedriger als das Bruttoeinkommen. So wird u. a. Kindergeld nicht angerechnet. Gib einfach bei google das Stichwort Wohngeldstelle in (dein Wohnort) ein und du hast die Adresse der Wohngeldstelle. Wenn du welches bewilligt bekommen solltest, beginnt die Zahlung ab dem Monat der Antragstellung. Du kannst nicht vorsorglich beantragen, musst vielmehr den Mietvertrag schon haben und vorlegen.

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    Antwort von whopper whopper

    Meine Eltern haben damals zu mir gesagt: "Keine Zähne im Maul, aber La Paloma pfeiffen...."

    Warte mit dem Auszug bis DU ihn dir leisten kannst!!!

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    Antwort von jobo22 jobo22

    Ja. Wohngeld könntest du bekommen. Ist aber auch nicht die Welt.

    Ab zum Amt und Formular ausfüllen.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Dein Argument "zuhause Wohnen klappt nicht,da ich wirklich nicht mit meinen Eltern klar komme" zieht nicht wirklich.

    Hast du dir schon mal vor Augen geführt,dass deine Eltern mit dir über viele Jahre klar kommen mussten,egal ob du dir als Kleinkind in die Hose ge........ hast oder irgendeinen Blödsinn angestellt hast,wenn du Krank warst,schlechte Noten? nach Hause brachtest oder den ersten Liebeskummer überstehen musstest?Sie haben bestimmt immer mit dir gelitten.

    Hotel Mama ist doch immer noch die sichere Seite bis du dir finanziell eine eigene Wohnung leisten kannst.

    Lass es dir wirklich noch mal durch den Kopf gehen.

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    Antwort von Hoppel1961 Hoppel1961

    Hallo! Ein Wohngeldanspruch ist nur vorhanden, wenn Du und/oder Deine Freundin nicht in der Erstausbildung stecken. Wenn es also bei beiden die Erstausbildung ist, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, sondern nur auf BAB (www.lehreundgeld.de). Handelt es sich bei einem von Euch nicht um die Erstausbildung könnte zwar ein Anspruch bestehen, ob Wohngeld jedoch gezahlt wird kann ich anhand fehlender Angaben nicht beurteilen.

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    Antwort von sinanwk sinanwk

    zuhause wohnen klappt nicht da ich wirklich nicht mit meinen eltern klar komme aber ich hab da noch was von einem bab gehört könnte ich da ünterstützung bekommen?

    Kommentar von fenestra77 fenestra77

    nur, wenns die erste ausbildung ist...

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder waren verheiratet) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe des Elternhauses leben.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-be...

    Kommentar von Support17 Support17Support17

    Liebe/r Siam1,

    ich habe Deinen Link korrigiert, da er ins Leere führte:

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html

    Viele Grüße Leif vom gutefrage.net-Support

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    Antwort von Sn3j86 Sn3j86

    ist das nicht so, dass wenn die möglichkeit gegeben ist bei den eltern zu wohnen, man kein wohngeld bekommt?

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    Antwort von fenestra77 fenestra77

    Wohngeld müsste klappen

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