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Ausbildung! Was steht mir zu?

Frage von lemonlimes lemonlimes

Hallo,

ich bin 21 Jahre alt, wohne mit meinem Freund in einer eigenen Wohnung und arbeite im Moment! Habe vor ein paar Jahren eine Ausbildung begonnen, allerdings wieder abgebrochen, wegen Unstimmigkeiten mit dem Chef! Mein Arbeitsvertrag, bei der jetztigen Stelle, läuft Ende Oktober ab und ich möchte lieber eine Vollzeitstelle, weil Teilzeit reicht mir nicht aus! Allerdings habe ich jetzt noch die Überlegung ob ich nochmal eine Ausbildung machen soll, die aber auch abschließen soll...., nur ist die Frage kann ich mir das auch finanzieren, schließlich benötige ich ein Auto und finanziere mir alles selbst! Wisst ihr was mir alles zusteht? Wäre nett wenn ich viele Antworten bekäme was mir alles zusteht!

Danke im Vorraus

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von pixi1987 pixi1987

    wenn du eine Ausbildung anfängst kannst du BAB (Berufsausbildungsbeitrag) beantragen.

    Das beinhaltet, das dir ein Teil der Miete, Lebenserhaltungskosten, Heimfahrten und Arbeitskleidung bezahlt wird.

    Kommentar von alexthek alexthekalexthek

    wie untenj geschrieben... nur gültig für die 1. ausbildung... (und da die abgebrochen wurde ist diese "chance" vertan)

    Kommentar von lemonlimes lemonlimes

    echt? das hab ich z.b nicht gewusst!

    Kommentar von alexthek alexthekalexthek

    hab jetzt grad nicht die muße ins SGB I zu schauen... oder doch? hmm ich such mal schnell...

    Kommentar von alexthek alexthekalexthek

    zwar nicht aus dem SGB I, aber da steht auch alles zu den voraussetzungen..

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/BAB-Anspruchsvoraussetzungen.html

    kleiner auszug:

    Förderungsfähige Ausbildungen Förderungsfähig sind berufliche Ausbildungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

    Für Ausbildungen:

    Förderungsfähig sind eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie die betrieblich durchgeführte Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz. Für die Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden sein, der - außer bei der Altenpflegeausbildung - bei der zuständigen Stelle in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen worden ist. BAB wird grundsätzlich nur für die erste Ausbildung geleistet. Nur in wenigen Fällen kann BAB für eine zweite Ausbildung in Betracht kommen. Sollten Sie bereits eine Ausbildung begonnen aber nicht beendet haben, könnte die Förderung einer erneuten Ausbildung trotzdem in Betracht kommen. Wenn Sie hierzu nähere Informationen wünschen, können Sie sich mit Ihrem Berufsberater Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

    immer diese ausnahmen...

    Kommentar von lemonlimes lemonlimes

    gut, also könnte es sein dass ich z.b. eine ausnahme wäre! gut zu wissen, aber um ganz sicher zu gehen ruf ich morgen früh direkt beim arbeitsamt an!

    Kommentar von alexthek alexthekalexthek

    das wäre der richtige weg ;-)

  • 2
    Antwort von alexthek alexthek

    beihilfen zu ner ausbildung (BAB) oder sowas stehen dir nur während der 1. ausbildung zu... was du eventuell bekommen könntest wäre wohngeld, dabei wird dann auch das einkommen deines freundes mit angerechnet...

    Kommentar von lemonlimes lemonlimes

    die erste ausbildung hab ich aber nicht beendet!

    Kommentar von alexthek alexthekalexthek

    siehe oben.. dann ist die chance vertan... (überleg mal... jemand macht 10 ausbildungen, bricht die kurz vor ende ab und fordert jedesmal wieder bab... so kann man auch über die runden kommen)

    stichwort BAB >> dabei wird das einkommen deiner eltern angerechnet und dann darauf bezugnehmend dein bedarf festgesetzt... (das heißt - wenn deine eltern viel haben(verdienen) steht dir wenig bis garnix vom amt zu, da dann erstmal deine eltern in der pflicht stehen...

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    Antwort von funnyfame funnyfame

    bab steht dir nur in der ersten ausbildung zu. ne klassenkameradin musste erst nen bab antrag stellen damit der abgelent wird und sie wohngeld bekommt... wenn du 5 jahre in einem beruf ohne ausbildung arbeitest darfst du auch prüfung machen... zumind. is das als koch so...

    Kommentar von alexthek alexthekalexthek

    siehe oben - es gibt beim bab ausnahmen...

    Kommentar von funnyfame funnyfamefunnyfame

    war nur ne ergänzung von mir... auch ohne eigenen meinung...

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    Antwort von Igitta Igitta

    Erkundige dich bei HARTZ IV, was dir zusteht!!!

    Die ehrlichen Arbeiter und Steuerzahler werden sich sehr über dich erfreuen!!! ;-((((((((((

    Kommentar von lemonlimes lemonlimes

    ich will kein hartz4, ich will nur wissen ob ich genug geld bekomme um eine ausbildung zu machen oder ob ich einfach wieder nen vollzeitjob suche und meine ausbildung auf nem anderen weg nachhole, den gibts nämlich auch! aber natürlich wäre der vorteilhaftere wenn ich ne ausbildung auf normale weise mache!

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    Antwort von pixi1987 pixi1987

    Ich habe dei erste auch abgebrochen und bei der 2. BaB bekommen

    Kommentar von lemonlimes lemonlimes

    Ahja, das blatt wendet sich! und jetzt? wer weiß es wirklich?!

    Kommentar von alexthek alexthekalexthek

    siehe oben... ausnahmen...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Zur BAB:

    ''Förderungsfähig ist die erstmalige Ausbildung. Eine zweite Ausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.''

    ''Nach der vorzeitigen Lösung eines Ausbildungsverhältnisses darf erneut gefördert werden, wenn für die Lösung ein berechtigter Grund bestand.''

    http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82872.htm

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    Antwort von Andrea1983 Andrea1983

    du solltest in jedemfall eine ausbildung machen! das hilft dir später!

    Kommentar von Andrea1983 Andrea1983Andrea1983

    du kannst bafüg und ähnliches beantragen!

    Kommentar von lemonlimes lemonlimes

    ich wollt nicht wissen was ich machen soll, sondern was mir rein rechtlich zusteht wenn ich damit anfange! ich bin groß ich weiß was ich will und was nicht!

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