Hallo,
ich bin 21 Jahre alt, wohne mit meinem Freund in einer eigenen Wohnung und arbeite im Moment! Habe vor ein paar Jahren eine Ausbildung begonnen, allerdings wieder abgebrochen, wegen Unstimmigkeiten mit dem Chef! Mein Arbeitsvertrag, bei der jetztigen Stelle, läuft Ende Oktober ab und ich möchte lieber eine Vollzeitstelle, weil Teilzeit reicht mir nicht aus! Allerdings habe ich jetzt noch die Überlegung ob ich nochmal eine Ausbildung machen soll, die aber auch abschließen soll...., nur ist die Frage kann ich mir das auch finanzieren, schließlich benötige ich ein Auto und finanziere mir alles selbst! Wisst ihr was mir alles zusteht? Wäre nett wenn ich viele Antworten bekäme was mir alles zusteht!
Danke im Vorraus
wie untenj geschrieben... nur gültig für die 1. ausbildung... (und da die abgebrochen wurde ist diese "chance" vertan)
echt? das hab ich z.b nicht gewusst!
hab jetzt grad nicht die muße ins SGB I zu schauen... oder doch? hmm ich such mal schnell...
zwar nicht aus dem SGB I, aber da steht auch alles zu den voraussetzungen..
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/BAB-Anspruchsvoraussetzungen.html
kleiner auszug:
Förderungsfähige Ausbildungen Förderungsfähig sind berufliche Ausbildungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
Für Ausbildungen:
Förderungsfähig sind eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie die betrieblich durchgeführte Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz. Für die Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden sein, der - außer bei der Altenpflegeausbildung - bei der zuständigen Stelle in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen worden ist. BAB wird grundsätzlich nur für die erste Ausbildung geleistet. Nur in wenigen Fällen kann BAB für eine zweite Ausbildung in Betracht kommen. Sollten Sie bereits eine Ausbildung begonnen aber nicht beendet haben, könnte die Förderung einer erneuten Ausbildung trotzdem in Betracht kommen. Wenn Sie hierzu nähere Informationen wünschen, können Sie sich mit Ihrem Berufsberater Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.
immer diese ausnahmen...
gut, also könnte es sein dass ich z.b. eine ausnahme wäre! gut zu wissen, aber um ganz sicher zu gehen ruf ich morgen früh direkt beim arbeitsamt an!
das wäre der richtige weg ;-)