Ausbildung vorgetäuscht. Was kann sie jetzt tun?

11 Antworten

Da wird sie wohl Farbe bekennen müssen.

Eine Ausrede, daß das Zeugnis verlorengegangen sei, zieht nicht, denn so etwas kann man vom ehemaligen Ausbildungsbetrieb nachfordern.

Und die Ausrede, daß der Ausbildungsbetrieb angeblich nicht mehr existiert, funktioniert auch nicht, denn die IHK gibt auf Anforderung eine Bestätigung über die Teilnahme an der Lehrabschlußprüfung -und auch das Prüfungsergebnis- heraus. Diese Auskunft kriegt man ggf. auch noch 30 Jahre später und natürlich auch, wenn der seinerzeitige Ausbildungsbetrieb längst verschwunden ist.

Genaugenommen ist das Betrug. Der Lebenslauf ist ein Dokument. Da keine Zeugnisse gefälscht wurden ist das schon mal gut.

Tja.. was tun? Ehrlich sein, wenn sich die sache nicht mehr länger vertuschen lässt. Ich würde um ein Einzelgespräch mit dem Chef bitten

sie soll unverzüglich mit ihren chef sprechen, die lage klären, der grund warum sie das getan hat und hoffen das sie drüber schauen. sie soll sich natürlich auch entschuldigen dafür

das ist vorsätzlicher betrug. Ich kann nicht was angeben was ich nicht habe, sie kann dann fristlos gekündigt werden wenn das rauskommt.

ja aber der chef wollte es selber nicht sehen.. also selber schuld eig.... kein Ahnung wie soll sie das beichten :Ss

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@Lejlaa900

totaler blödsinn, sorry für die harten worte, sie hat gelogen und betrogen und vorspielung falscher tatsachen und das fällt jemanden irgenwann auf die füße mit einem bitteren nachspiel..

... ich würde sojemand rauschmeisen, fristlose kündigung.. Ist das vertrauen erstmal beschädigt was kommt den dann noch nach ??

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das wird böse enden. auch wenn  man keine urkundenfälschung vorgenommen hat, vorsätzlich falsche angaben in den bewerbungsunterlagen ist ein sog. "wichtiger grund", der eine fristlose entlassung gerechtfertigt.


vorsätzlich falsche angaben in den bewerbungsunterlagen ist ein sog. "wichtiger grund", der eine fristlose entlassung gerechtfertigt

Viel einfacher: Das ist ein Anfechtungsgrund. Damit wird der Vertrag mit Erklärung der Anfechtung von Anfang an nichtig. Eine Kündigung ist somit gar nicht nötig, weil es dann nie einen Vertrag gegeben hat.

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