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Ausbildung vor Ausbildung kündigen...WICHTIG - bitte um Antwort

gefragt von JiggaMan am 28.10.2007 um 19:24 Uhr

hallo! hab eventuell ein dickes problem. hab mich für einen azubiplatz beworben und nun ein angebot von einer firma bekommen. die ausbildung beginnt im september 2008. davor mach ich dort im märz bis september ein praktikum. ich hab beide verträge vorliegen und muss beide unterschreiben. jetzt warte ich aber auf eine antwort einer anderen firma. gleicher beruf aber dürfte ich wählen würde ich lieber zu ihnen gehen. bei denen dauert das auswahlverfahren jedoch länger. ich unterschreib aber nun die verträge um was sicher zu haben denn die stellen sind schwer zu bekommen und die machen langsam druck. falls ich aber das angebot von der 2. firma bekomme. ...die frage nun. wie würde ich aus den verträgen wieder rauskommen ohne probleme. ich kann jetzt der ersten firma nichts sagen weil sonst hab ich vielleicht gar nix deshalb geh ich auf nummer sicher. aber bei einem angebot der 2.firma würde ich gerne gehen. aja der vertrag hat bei mir 0 monate probezeit da ich ja davor praktikum mache. bitte um hilfe


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Reply


anonym
beantwortet von marcnagel am 28. Oktober 2007 19:30
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du kannst eine verlässliche antwort bei der IHK oder bei der Handwerkskammer bekommen ..


anonym
beantwortet von Teddine am 29. Oktober 2007 12:02
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Ich versuche etwas "übersichtlicher" und „ausführlicher“ zu antworten: 1. Unterschreib jetzt den dir vorliegenden Vertrag und sende ihn an den Arbeitgeber/Ausbilder. Dann hast Du diesen Ausbildungsplatz sicher. (im folgenden "alter Vertrag") 2. Solltest Du (was ich für dich hoffe) noch ein weiteres Angebot von einem besseren "Ausbildungsbetrieb" bekommen und dieses neue Angebot annehmen wollen, so wirst du dies noch annehmen können. 3. Angenommen der Fall des unterschriebenen alten Vertrages und des neuen Angebots tritt ein, musst du wie folgt vorgehen: a) Kündige sofort nach Abschluss des neuen Vertrages den alten Vertrag. Einen Vertrag kann man bereits Allgemeinen schon vor Arbeitsantritt kündigen (Zu der Ausnahme siehe unter b). Also insbesondere auch schon 9 Monate vorher. Dies hat dann den Vorteil, dass du jedenfalls auch alle Kündigungsfristen eingehalten hast (die sind jedenfalls nicht 9 Monate lang). b) Möglicherweise könnte eine Kündigung vor Antritt der Stelle in dem alten Vertrag ausgeschlossen sein. Diese Klausel würde etwa lauten: "Kündigungen können erst nach Antritt des Ausbildungsplatzes erfolgen". Sollte eine solche Klausel tatsächlich vorhanden sein, dann kannst Du EIGENTLICH nicht kündigen. Wenn dir der andere Ausbildungsbetrieb aber so wichtig ist, dann stellt sich die Frage, was Dir passieren kann, wenn du doch wie oben eine Kündigung geschrieben hast und einfach nicht erscheinst weil du zum neuen Ausbildungsbetrieb gehst. Du musst damit rechnen das Praktikum nicht dort machen zu können. Darüber hinaus wärst Du maximal verpflichtet dem alten Ausbildungsbetrieb den Schaden zu ersetzen welcher durch deinen Vertragsbruch entsteht. Sofern hier nicht bereits in deinem Ausbildungsvertrag eine Klausel drin steht was du in diesem Fall zu zahlen hast gibt es nur ein sehr geringes Restrisiko. (Eine solche Klausel würde etwa lauten: "wenn der Azubi seine Stelle nicht Antritt, ohne fristgemäß gekündigt zu haben, ist er verpflichtet 2 Monatsgehälter als Schadensersatz an den Ausbildungsbetrieb zu leisten). Du hast kein Risiko, weil es weder ein Schaden ist dass du nicht arbeitest (dafür bekommst du ja auch keinen Lohn), es ist auch kein Schaden, dass sie einen neuen Azubi suchen müssen (Sie müssten ja auch einen neuen Suchen wenn du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist etwa einen Monat dort gearbeitet hättest).

Ergebnis: Unterschreib jetzt den Vertrag den du hast und versuche trotzdem den besseren zu bekommen. Auch wenn der alte Ausbildungsbetrieb sauer sein wird ist ein renommierter Ausbildungsplatz sehr wichtig für die Zukunft und selbst falls die unter b beschriebene Klausel in deinem Vertrag wäre, wäre dieses "Restrisiko" so gering, dass ich dies eingehen würde: Karriereperspektiven sind wichtiger!

Kommentar von JiggaMan am 29. Oktober 2007 17:26

vielen dank für die ausführliche antwort. habe nun endlich eine antwort von der ihk bekommen. laut denen ist es kein problem vor antritt zu kündigen, allerdings muss ich erst den alten vertrag kündigen und dann den neuen unterschrieben da das unterschreiben von 2 verträgen rechtswidrig ist. ich werds wahrscheinlich so handhaben, dass ich nun unterschreib und einfach auf die bessere stelle hoffe. ansonsten hab ich einen ausbildungsplatz. auf jeden fall danke für die hilfe!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 28. Oktober 2007 19:49
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Für einen Ausbildungsvertrag gelten ganz klare Regeln und die Frage, ob Du vorher bei der Firma ein Praktikum gemacht hast oder nicht spielt für Probezeit und Kündigung keine Rolle.

Selbstverständlich hast Du eine Probezeit.

Rein formal müsstest Du zwar zur Ausbildung antreten, könntest dann aber bereits am ersten Tag kündigen - und hoffen, dass sie Dich sofort wieder laufen lassen.

Formal müsstest Du einen Monat bleiben, aber wenn Du kündigst, dann wird die Firma daran sicher nicht sonderlich interessiert sein.

Fairer wäre es natürlich, wenn Du die Firma informiertest, sowie Du von Deiner Traumfirma einen Vertrag bekommen haben solltest - dann hätte sie vielleicht eine Chance, den Platz noch wieder zu besetzen und er wäre nicht verloren.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Oktober 2007 20:08

........

Kommentar von JiggaMan am 28. Oktober 2007 20:09

ja das problem ist, dass meine probezeit mit 0 monaten angegeben ist und kündigen würde ich ja VOR dem eintritt. sprich ich unterschreib die verträge würde aber dort nicht mal antreten. wisst ihr was ich mein?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Oktober 2007 20:11

Ist die Kündigung vor Vertragsantritt ausgeschlossen? Wenn nicht: Ganz normal kündigen (schriftlich) wenn du das andere Angebot annimmst. Und zwar fairerweise so schnell wie möglich, da sich ein anderer Bewerber sicher freut über die Chance.

Kommentar von JiggaMan am 28. Oktober 2007 20:24

ja das möchte ich ja wissen. wie ich dann vorgehen müsste falls es möglich ist. ich will ja keine probleme oder schäden haben

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Oktober 2007 20:35

Na hab ich doch schon geschrieben: Kündigen und zwar schriftlich.

Kommentar von JiggaMan am 28. Oktober 2007 20:39

ist es dann überhaupt eine kündigung? ich hab da ja bis dahin nicht mal angefangen. sorry hab nicht so ahnung im recht

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Oktober 2007 21:01

Ja. Wenn du den Vertrag unterschrieben hast, ist eine Kündigung notwendig. Von einem Ausbildungsvertrag kann man (genau wie von Arbeitsverträgen), nicht einfach nur zurücktreten.

Ist doch wohl kein Akt, der Firma zu schreiben "Hiermit kündige ich den am tt.mm.jj mit Ihnen abgschlossenen Ausbildungsvertrag vor Vertragsantritt ... blabla [Höflichkeitsgefloskel]"?

Kommentar von JiggaMan am 28. Oktober 2007 22:10

aso ok. und können die des ablehnen oder muss ich irgendwelchen schadensersatz zahlen?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Oktober 2007 21:22

Nein. Nein.


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