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Ausbildung/ Urlaubstage abziehen

Frage von kathlen4 kathlen4

Hallo in dem saftladen wo ich meine Ausbildung mache, hab ich insgesamt 20 Tage Urlaub pro Jahr! Und für Weihnachten wird mir einer abgezogen, jetzt hab ich aber keine Urlaubstage mehr!! Darf mein Chef die vom nächsten Jahr abziehen?! Das ist doch eine Unverschämtheit zumal ich eh nur lächerliche 20 Tage hab!!

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Antworten (14)

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    Antwort von mopstussi mopstussi

    Ich glaube 20 Tage Urlaub als Auszubildender sind eher die Regel, unsere Azubis haben die auch. Da mussten wir alle mal durch. Entweder verrechnest du Überstunden oder nimmst einen Tag von deinem neuen Urlaub.

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    Antwort von David4711 David4711

    20 Tage sind zu wenig. Laut Bundesarbeitsgesetz sind 25 Tage Pflicht. Und Jugendarbeitsschutzgesetz kannst du hier nachlesen:

    http://www.buzer.de/gesetz/956/a13691.htm

    ... mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,

    mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,

    mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist. ....

    Kommentar von David4711 David4711David4711

    24 Tage meinte ich.

    Kommentar von Weltenwandlerin WeltenwandlerinWeltenwandlerin

    Werktage sind Tage von Montag bis Samstag.. wenn nun ein Betrieb nur 5tage-Woche hat, dann braucht der Beschäftigte in diesem Fall tatsächlich 6 Werktage Urlaub... im Regelfall werden die Werktage in Arbeitstage umgerechnet... von daher stimmt das mit den 20 Tagen schon.

    zitat aus dem www: Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist der Urlaub in Werktagen angegeben und das bedeutet, dass der Azubi sechs Urlaubstage für eine Woche Urlaub nehmen muss, auch wenn er nur fünf Tage in der Woche arbeitet. Wenn der Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag des Minderjährigen in Arbeitstagen angegeben ist, hat er umgerechnet folgenden Urlaubsanspruch:

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    Antwort von skaten4fun skaten4fun

    20 tage? viel zu wenig

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    Antwort von user735 user735

    Darf er nicht. Wende Dich an Deine IHK oder HWK. Ansonsten PN an mich und ich mach mal Budenzauber, denn ich bin Ausbilder usw. und bin grad auf Krawall. Ich glaube das der sich dann ganz warm einpacken kann. Ich bin Arbeitgeber! Ich habe 10 Angestellte und es ist eine Symbiose.

    Die Firma wäre pleite gewesen und ich habe den Verein gerettet und am 1,1,2010 die Gehälter um 100% angehoben. Ich zahle mir zwar grad weniger aus als unsere Putze, das wird aber.

    Hau auf den Putz!!! Er kann Dir in der Ausbildung nicht kündigen!!!!!!

    Er soll mich mal anrufen und ich werde ihm mal etwas "EINNORDEN" ....

    aber nicht den fetten Max machen. Ich darf mir das leisten.

    Das Ding mit dem Kuchen .... wenn der Kuchen redet, dann muss der Krümel Ruhe halten

    mfg

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    Antwort von nissaja nissaja

    Du kommst auf jeden Fall ins Minus. Ob er es Dir vom Urlaub 2011 abzieht, oder Du es mit überstunden abarbeiten kannst, musst Du mit Deinem Vorgesetzten abklären.

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    Antwort von alterhase001 alterhase001

    das ist erstmal gesetzeswidrig! wenn du unter 18 bist stehen dir als azubi 25 urlaub zu, über 18 sind es 24 tage pro jahr. weise deinen chef darauf hin und bitte um änderung!

    Kommentar von alterhase001 alterhase001alterhase001

    unter 17 jahre sind es sogar 27 tage und unter 16 ganze 30 tage die dir zustehen!

    Kommentar von mopstussi mopstussimopstussi

    20 Werktage - 24 Kalendertage !!!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''20 Werktage - 24 Kalendertage !!!''

    • Nö. 24 Werktage (= 4 Wochen, da Werktage alle Tage außer Sonn- und Feiertage sind)
    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Der Urlaubsanspruch für Volljährige Mitarbeiter beträgt 24 Werktage (sind 6 Tage mit Samstag) pro Kalenderjahr. Wenn man nur eine 5-Tage-Woche hätte, muß der Anspruch umgerechnet werden. Das geht wie folgt: 24 : 6 (Werktage) = 4 x 5 (Arbeitstage bei 5-Tage-Woche) = 20 Arbeitage

    Kommentar von seefrank seefrankseefrank

    Die von Dir angegebene Anzahl von Urlaubstagen sind Werktage!!! Also ist von Montag bis Samstag zu zählen, so sieht es das Bundesurlaubsgesetz vor. Insofern ist der Urlaubsanspruch des Fragestellers mit 20 ARBEITStagen zwar nicht übermäßig viel aber dem Gesetz entsprechend.

    Kommentar von mopstussi mopstussimopstussi

    Wenn die IHK, die Handwerkskammer oder wer auch immer in diesem Fall, den Lehrvertrag mit 20 Tagen Urlaub angenommen hat, dann ist das auch rechtmäßig. Ansonsten wäre es geändert worden!

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    Antwort von MissSamba MissSamba

    Was meinst du mit Urlaubstage aus dem nächsten Jahr abziehen. Für was will er die denn abziehen?? Also ich rate dir mal bei der IHK...oder wo auch immer du angemeldet bist anzurufen und dort nachzufragen.

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    Antwort von MottiKarotti37 MottiKarotti37

    Ja, gesetzlich gibt es mindestens 20 Tage. Je nach Branche. Das weiß man aber vorher... und ist nicht erst jetzt passiert...

    Er kann Dir eigentlich keinen aus dem Folgejahr abziehen aber evtl. Pluszeiten abziehen, welche Du dann evtl. sogar noch vorher erarbeiten musst...

    Allerdings wundert es mich etwas, das Dein Chef das nicht bei der Genehmigung Deiner Urlaubstage beachtet hat...

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    Antwort von PurpleNotPink PurpleNotPink

    20 tage sind für ne ausbildung normal. ist hart und mich wirds vielleicht auch bald aufregen, aber es is tatsächlich wahr. als auszubildender hat man kaum ferien

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Jo, anders als in der Schule sind es auch keine Ferien sondern Urlaub - willkommen in der harten Arbeitswelt.

    Kommentar von PurpleNotPink PurpleNotPinkPurpleNotPink

    oh stimmt ja, sry ^^ ferien, urlaub. ich bin halt (noch) schüler :D

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    Antwort von angy2001 angy2001

    Nun mal ruhig Blut. Vortrag auf neue Jahr geht nicht. Zwangsurlaub geht nur, wenn er den Laden zu macht.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nö, für das Folgejahr darf er im vorhinein keinen Urlaub abziehen.

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    stimmt, hatte mich gerade korrigiert und war auch so nicht gemeint.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Darf mein Chef die vom nächsten Jahr abziehen?''

    • Nein.
    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.

    http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49773.htm

    Bitte beachten! Da steht nicht ''kann'' und auch nicht ''soll'', sondern ''muss''.

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    Antwort von doris11 doris11

    ja darf er....

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nein, darf er nicht.

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Warum wird Dir für Weihnachten ein Tag abgezogen? Das sind Feiertage und somit vom Arbeitgeber zu bezahlen.

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    ich nehme an, das am 24. frei ist,...und dann mußt man da halt Urlaub nehmen oder einarbeiten.

    Kommentar von zornroeschen23 zornroeschen23zornroeschen23

    der 24. ist kein feiertag

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    ja eben,...darum mein ich, ja,wenn dann nicht gearbeitet wird,ist Urlaub zu nehmen...

    Kommentar von PurpleNotPink PurpleNotPinkPurpleNotPink

    sind nicht der 25. und der 26. die weihnachtsfeiertage? dachte ich jedenfalls..

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Das ist leider aus der Frage nicht ersichtlich, ob der 24., 25. oder 26.12. gemeint ist. Tatsächlich ist es in vielen Firmen üblich, am 24. und 31.12. einen Tag Urlaub zu verrechnen. Ich darf an diesen Tagen arbeiten :-)

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