hey ich habe mal eine frage. Eine freundin von mir macht die ausbildung zur rechtsanwaltsfachangestellten. Ihr vater ist zwar auch Anwalt, sie macht die ausbildung aber woanders. in diesem büro (wo ich auch gearbeitet habe) geht es aber drunter und drüber und es geht ihr an die psychische substanz.
nun hat sie die möglichkeit in österreich zu studieren. erstmal nur ein semester, dann prüfung ablegen, wenn das ergebnis gut ist, darf sie richtig anfangen zu studieren. Ihr vater würde sie dann "offiziell" bei sich arbeiten lassen, während sie in österreich ist.
meine frage:geht das? jetzt mal abgesehen von der doppelbelastung. wäre es rechtlich gesehen erlaubt? darf sie eine ausbildung machen, bei der sie die schule denke ich ja mal nicht besuchen kann, weil es viel zu weit weg ist, und gleichzeitig studieren, aber etwas völlig anderes (psychologie)? Ich kenne ein Dualstudium, aber das trifft ja nicht so, weil die beiden fachrichtungen ja völlig unterschiedlich sind.
Im sommer 2010 hätte sie ihre prüfung von der ausbildung. Im oktober könnte sie anfangen zu studieren für das halbe jahr und dann würde sich entscheiden ob sie richtig anfangen kann zu studieren.
weiss das jemand?
es geht ja nicht darum, ob es angeboten wird, nur ist es so erlaubt? weil wenn man es genauer betrachtet ist es ja so, dass sie ja auf irgendwas eher ihren fokus setzt und dafür mehr tun wird. weil die bereiche ja völlig unterschiedlich sind.
sie würde voraussichtlich ja nur zu den klausuren und der abschlußprüfung in die schule der ausbildung gehen.