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Ausbildung und nebenbei 400 € basis

Frage von Sigi1989 Sigi1989

Hallo Leute, habe eine frage ich bin ja zZ.noch in der ausbildung da ich aber da nicht so viel für mich an geld übrig habe habe ich mir überlegt ob ich nicht so samstags auf 400 € basis arbeiten kann habe da auch schon einen jobangebot bekommen. meine frage ist wie wird des dan ablaufen mit kindergeld und den abzügen werde auch nach den abzügen die volle 400 € überhaupt bekommen oder wird des nicht die ganzen sein . würde gerne mal eure meinung und erfahrungen hören .

Mit freundlichen Grüßen

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Antworten (8)

  • 2
    Antwort von user36 user36

    Also, für das Kindergeld gilt:

    >Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es für das Kind allerdings nur noch dann Kindergeld, wenn dessen Einkünfte jährlich unter 7.680 Euro liegen. Daneben kann zusätzlich die Werbungskostenpauschale von jährlich 920 Euro geltend gemacht werden.<

    Du musst also aufpassen, dass Du mit Deiner Ausbildungsvergütung PLUS dem Minijob nicht über diese Grenze kommst.

    Hier die Quelle: http://www.eltern.de/beruf-und-geld/finanzen/kindergeld-kinderfreibetrag.html

    Für den Nebenjob gilt: Du bekommst das Geld ohne Abzüge überwiesen, denn der Arbeitgeber bezahlt eine pauschale Abgabe.

    Auf der Seite der Knappschaft findest Du weitere Infos dazu. Einfach minijob bei "Google" eingeben.

    Ich hoffe, meine Antwort konnte Dir helfen :-)

  • 2
    Antwort von bitmap bitmap

    Neben einer versicherungspflichtigen Tätigkeit ist ein Minijob SV-Abgaben-frei.

    Da du scheinbar über 18 bist werden Einkünfte auf das Kindergeld angerechnet. Momentan gibts da einen Freibetrag von 7680 €/Jahr.

  • 1
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Hier gibt es Richtiges und flasches zum Thema Kindergeld.

    Hier ist Lesestoff dazu: www.klicktipps.de/kindergeld.php

    gründlich lesen!

  • 1
    Antwort von SchwarzeBlume SchwarzeBlume

    Du musst deinen Ausbildungsbetrieb davon erzählen und er muss es "erlauben". Denn es könnte dich in der Hauptarbeit beeinflussen (Müdigkeit...). Verheimlichst du es, riskierst du eine Abmahnung.

    Kommentar von SchwarzeBlume SchwarzeBlumeSchwarzeBlume

    Für ein über 18 Jahre altes Kind besteht dann kein Anspruch auf Kindergeld, wenn ihm Einkünfte und Bezüge in Höhe von mehr als 7.680,- Euro (Stand 2005), im Kalenderjahr zustehen. http://www.heidelberg.igm.de/news/meldung.html?id=4506

  • 1
    Antwort von 0815Genial 0815Genial

    du solltest erstmal dein chef fragen was er dazu sagt; den am wochenende sollst du dich ausruhen (oder eher gesagt in deiner freizeit) und wenn dein chef sagt das du dann deiner arbeit nicht mehr nachkommen kannst kann er es dir verbieten einen nebenjob auszuüben

    Kommentar von mainstream mainstreammainstream

    das muss aber im vertrag fest geschrieben sein sonst kann er dir alles mögliche verbieten aber ob du dich dran hälst ist ne andere frage in solchen fällen gewinnt der, der den vertag gelesen hat!!!

    Kommentar von SchwarzeBlume SchwarzeBlumeSchwarzeBlume

    Nein, man muss den Betrieb immer davon unterrichten, sonst kann er abmahnen, wenn es ihm nicht passt.

  • 1
    Antwort von mainstream mainstream

    abzüge sehe ich im kindergeld nicht, da es immer noch sehr wenig sein würd aber von bab könnte dir da schon eher was abgezweigt werden.

    ps: schau mal in dein ausbildungsvertrag und wenn der ok ist dann in deinem anderen vertag ob es da nicht noch so ein § ist der besagt das du keine andere tätigkeit ausüben darfst!!!!

  • 1
    Antwort von iwiAnders iwiAnders

    du darfst zu deinem Kindergeld ca 4000 euro dazu verdien, jedoch musst du aufpassen oder fragen ob du neben deiner Ausbildung überhaupt arbeiten und Geld verdienen darfst.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wie kommst du auf 4000 Euro?

  • 0
    Antwort von Sigi1989 Sigi1989

    danke für alle eure antworten haben mir sehr geholfen wie muss ich eigentlich rechnen mit dem brutto oder nettolohn

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