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Ausbildung und Kindergeldgrenze

Frage von valerieee valerieee

Hallo Leute

ich hab e mal eine frage ich verdiene jetzt im 3 lehrjahr 660€ brutto das sind im jahr 7920€ muss ich das Kindergeld jetzt komplett abmelden? oder wie sieht das aus kann man da noch werbungskosten abziehen weil die kindergeldbemessungsgrenze liegt ja bei 7680€ Vielen dank

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Antworten (6)

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    Antwort von Imera Imera

    du hast doch bestimmt Werbungskosten zum Abziehen?

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    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Bei dem Einkommen werden alle Kosten abgezogen, derer sich das Kind nicht erwehren kann, also auch die Sozialversicherungsbeiträge. Und schwupp, biste schon wieder drunter...Das wird übrigens auch im Fragebogen der Kindergeldkasse abgefragt.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    nein, du kriegst weiter Kindergeld, weil ja die Werbungskostenpauschale noch abgezogen wird und auch deine Sozialversicherungsbeiträge in Abzug gebracht werden.

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    Antwort von domchef domchef

    von deinen einkünften werden noch pauschal 980 euro an werbungskosten abzogen. hast du höhere werbungskosten werde diese natürlich angerechnet.
    unter diesen umständen hast du natürlich noch anspruch auf kindergeld.

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    Antwort von Testwinner Testwinner

    keine Panik.

    du brauchst nicht abzumelden. Wenn du Freibeträge bzw. Pauschalen abziehst, bleibst du unter der Grenze.

    Hatte gerade die gleiche Frage bei meinem Sohn, der 18 ist und knapp 700,- verdient.

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    Antwort von Jackolino Jackolino

    Wenn du 240 € Werbungskosten absetzen kannst, könnte das klappen

    Kommentar von valerieee valerieee

    und wie kann ich die absetzen.. mach ja noch keine steuererklärungen oder so..

    Kommentar von Jackolino JackolinoJackolino

    Zahlst du keine Lohnsteuer? Da kannst du die Werbungskosten eintragen

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