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Ausbildung und Harz IV, wieviel wird abgezogen?

Frage von Frosta Frosta

Hallo, ich hab mal eine frage..

ich fange nächstes Jahr meine Ausbildung an als Servicekraft für Dialogmarketing. ich bin 17 Jahre als werde aber im Juni2012 18Jahre. Ich habe im Internet gelesen das ich im 1.Ausbildungsjahr 781 €Brutto verdiene und im 2.Ausbildungsjahr 843€. Da meine Eltern Harz IV beziehen, würde mich interessieren wieviel mir dann von dem Geld übrig bleibt da ja einiges Abgezogen wird.

Danke euch für eure Antworten!

Mfg FROSTA :-)

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Antworten (4)

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Wenn du zu Hause wohnen bleibst und deswegen keinen BAB-Anspruch hast, wirst du ergänzewnd Alg2 beziehen können.

    Auf dein Einkommen hast du die ganz normalen Freibeträge des § 11 b SGB II.

    100 EUR Grundfreibetrag + 20% vom übersteigenden Teil bis 1000 EUR + 10% vom übersteigenden Teil bis 1200/1500 EUR.

    Dieser Freibetrag wird von deinem Nettolohn abgezogen; was bleibt, ist das anrechnungsfähige Einkommen, das nur auf deinen individuellen Bedarf angerechnet werden darf (also keine Verteilung auf die BG); lediglich Kindergeld, das du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst darf bei den Eltern berücksichtigt werden.

    Bzgl. der 100 EUR Grundpauschale gilt: kannst du höhere "Werbungskosten" als diese 100 EUR bachweisen (Fahrgeld, Bekleidungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Versicherungspauschale etc.), müssen auf Antrag die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, sofern sie notwendig und angemessen sind.

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...

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    Antwort von DerHans DerHans

    Mit 781 € ist dein eigener Grundsicherungsbedarf gedeckt. Du fällst also aus der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus. "Dein" Anteil wird also gestrichen. Du musst deinen Eltern dann deinen Mietanteil und dein Kostgeld zahlen. Du musst deine Eltern keineswegs unterstützen.

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    Antwort von Paula1234 Paula1234

    Das ist ja für einen Auszibildenen wahnsinnig viel Geld ... die Frage kann ich dir leider nicht beantworten .. Aber vielleicht wäre es besser, wenn du dir eine eigene Wohnung nimmst, kriegst da vielleicht noch Mietzuschuß, weil du Auszubildener bist ...

    Kommentar von Frosta Frosta

    Also wenn ich genug verdiene kann ich mit 18 ausziehen? Weil wenn man LEIDER von harz 4 lebt, kenn ich das nur das das Jobcenter nur unter schweren vorfällen eine eigene wohnung zustimmen würde..

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Ab 18/ Volljährigkeit sind die Eltern nicht mehr verpflichtet, ihr Kind bei sich wohnen zu lassen oder wieder auszunehmen. Die elterliche Aufforderung zum Auszug (egal, ob im Guten oder Bösen) reicht aus, um die Notwendigkeit des Umzugs bzw. einer eigenen Wohnung für das (ansonsten obdachlose) Kind zu begründen ;)

    Dabei wäre allerdings dann auch zu berücksichtigen, dass die derzeitige gemeinsame Wohnung durch den Auszug des Kindes (= Verkleinerung der Bedarfsgemeinschaft) für die verbleibenden Mitglieder der BG eventuell "unangemessen" (zu groß/ teuer) werden könnte. In dem Fall würden die Eltern dann eine Kostensenkungsaufforderung erhalten u. müssten innerhalb einer bestimmten Frist (i.d.Regel 6 Monate) ihe Wohnkosten auf das angemessene Niveau senken, z.B. durch Untervermietung oder durch Umzug in eine angemessene Wohnung. Die damit verbundenen notwendigen Kosten müsste das Jobcenter aber auf vorherigen Antrag übernehmen - und innerhalb der Frist u. bis zur Kostensenkung müsste das Jobcenter die bisherigen tatsächlichen Wohnkosten weiterhin übernehmen.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    auszunehmen

    ? ^^

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Freud`sche Fehlleistung

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    Antwort von Powerbass Powerbass

    Nichts

    Dir wird alles abgezogen und deinen Eltern mit angerechnet!

    Kommentar von Frosta Frosta

    Das glaube ich weniger. Meine Schwester macht eine Ausbildung und die verdient 480 Brutto und darf fast 300 € oder so behalten.

    Kommentar von Powerbass PowerbassPowerbass

    Oder so ... das sagt wohl alles...

    Kommentar von Frosta Frosta

    oh mann.. das sagt auch das du überhaupt keine ahnung hast..

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    @Powerbass Hättste geschwiegen......

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    @Powerbass

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.

    Man, man, man ....

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    @ Powerbass :Das ist absoluter Blödsinn

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